Gesundheitsuntersuchung mit Blutentnahme und bedarfsgerechtem Vorsorgelabor
Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Bündelt alters- und geschlechtsspezifische Früherkennung mit individueller Risikoberatung und grenzt reguläre Vorsorge von anlassbezogener Diagnostik ab. Die Vorsorge umfasst gesundheitsuntersuchung mit Blutentnahme und bedarfsgerechtem Vorsorgelabor.
Wann ist sie anwendbar?
Bei passendem Früherkennungsanlass und nach informierter Entscheidung; Labor und Zusatzuntersuchungen richten sich nach Programmumfang, Alter und individuellem Risiko. Erforderliche Kernleistung: Gesundheitsuntersuchung mit Blutentnahme und bedarfsgerechtem Vorsorgelabor; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: keine Nrn. 1, 3 oder 5–8 daneben.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 29 | Kernposition | Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Erwachsenen - einschließlich Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus), Erörterung des individuellen Risikoprofils und verhaltensmedizinischer orientierter Beratung - |
| GOÄ-Nr. 250 | Kernposition | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Eigenständige venöse Blutentnahme; Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter sowie Gefäßpunktion als Bestandteil einer Infusion nicht zusätzlich berechnen. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingt / alternativ | Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z.B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung. Tatsächlich durchgeführter visueller Urintest in der eigenen Praxis. M I: Untersuchung direkt am Patienten oder in eigener niedergelassener Praxis innerhalb von vier Stunden nach Probennahme/-übergabe; nicht im Krankenhaus, in Laborgemeinschaft oder laborärztlicher Praxis. |
| GOÄ-Nr. 3560 | Bedingt / alternativ | Glukose. Tatsächliche Glukosebestimmung als zulässige eigene Laborleistung. Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund. |
| GOÄ-Nr. 3562.H1 | Bedingt / alternativ | Cholesterin. Tatsächliche Cholesterinbestimmung als zulässige eigene Laborleistung. Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund. Höchstwertgruppe laut Ziffernsuffix beachten; Kennzeichnung gehört zur Rechnungsziffer. |
| GOÄ-Nr. 3563.H1 | Bedingt / alternativ | HDL-Cholesterin. Medizinisch bzw. präventiv begründete zusätzliche HDL-Bestimmung. Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund. Höchstwertgruppe laut Ziffernsuffix beachten; Kennzeichnung gehört zur Rechnungsziffer. |
| GOÄ-Nr. 3565.H1 | Bedingt / alternativ | Triglyzeride. Medizinisch bzw. präventiv begründete zusätzliche Triglyzeridbestimmung. Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund. Höchstwertgruppe laut Ziffernsuffix beachten; Kennzeichnung gehört zur Rechnungsziffer. |
| GOÄ-Nr. 657 | Bedingt / alternativ | Vektorkardiographische Untersuchung. Nur wenn im Rahmen dieses Szenarios zusätzlich tatsächlich eine Cardisiographie/3D-Vektorkardiographie durchgeführt wurde; gemeinsam mit A658 als Cardisio-Abrechnungsansatz dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. A658 | Bedingt / alternativ | Hochverstärktes Oberflächen-EKG (3 Ableitungen) zur Analyse ventrikulärer Spätpotentiale (Frequenz/Zeitbereich), analog Nr. 652 GOÄ. Nur wenn zusätzlich tatsächlich eine Cardisiographie durchgeführt wurde und die Analogvoraussetzungen erfüllt sind; Cardisio nennt A658 gemeinsam mit Nr. 657. Nicht automatisch allein wegen eines konventionellen EKGs. |
| GOÄ-Nr. 3564.H1 | Bedingt / alternativ | LDL-Cholesterin. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten. Nur bei tatsächlich bestimmtem LDL-Cholesterin; eine bloß rechnerische LDL-Ermittlung ist keine zusätzliche selbstständige Laborleistung. |
| GOÄ-Nr. 3585.H1 | Bedingt / alternativ | Kreatinin. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 29: Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Erwachsenen - einschließlich Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus), Erörterung des individuellen Risikoprofils und verhaltensmedizinischer orientierter Beratung -.
GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Eigenständige venöse Blutentnahme; Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter sowie Gefäßpunktion als Bestandteil einer Infusion nicht zusätzlich berechnen..
GOÄ-Nummer 3511: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z.B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung; Tatsächlich durchgeführter visueller Urintest in der eigenen Praxis. M I: Untersuchung direkt am Patienten oder in eigener niedergelassener Praxis innerhalb von vier Stunden nach Probennahme/-übergabe; nicht im Krankenhaus, in Laborgemeinschaft oder laborärztlicher Praxis..
GOÄ-Nummer 3560: Glukose; Tatsächliche Glukosebestimmung als zulässige eigene Laborleistung. Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund..
GOÄ-Nummer 3562.H1: Cholesterin; Tatsächliche Cholesterinbestimmung als zulässige eigene Laborleistung. Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund. Höchstwertgruppe laut Ziffernsuffix beachten; Kennzeichnung gehört zur Rechnungsziffer..
GOÄ-Nummer 3563.H1: HDL-Cholesterin; Medizinisch bzw. präventiv begründete zusätzliche HDL-Bestimmung. Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund. Höchstwertgruppe laut Ziffernsuffix beachten; Kennzeichnung gehört zur Rechnungsziffer..
GOÄ-Nummer 3565.H1: Triglyzeride; Medizinisch bzw. präventiv begründete zusätzliche Triglyzeridbestimmung. Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund. Höchstwertgruppe laut Ziffernsuffix beachten; Kennzeichnung gehört zur Rechnungsziffer..
GOÄ-Nummer 657: Vektorkardiographische Untersuchung; Nur wenn im Rahmen dieses Szenarios zusätzlich tatsächlich eine Cardisiographie/3D-Vektorkardiographie durchgeführt wurde; gemeinsam mit A658 als Cardisio-Abrechnungsansatz dokumentieren..
GOÄ-Nummer A658: Hochverstärktes Oberflächen-EKG (3 Ableitungen) zur Analyse ventrikulärer Spätpotentiale (Frequenz/Zeitbereich), analog Nr. 652 GOÄ.; Nur wenn zusätzlich tatsächlich eine Cardisiographie durchgeführt wurde und die Analogvoraussetzungen erfüllt sind; Cardisio nennt A658 gemeinsam mit Nr. 657. Nicht automatisch allein wegen eines konventionellen EKGs..
GOÄ-Nummer 3564.H1: LDL-Cholesterin; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten. Nur bei tatsächlich bestimmtem LDL-Cholesterin; eine bloß rechnerische LDL-Ermittlung ist keine zusätzliche selbstständige Laborleistung..
GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
