Hausbesuch mit vollständiger Organsystemuntersuchung

Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

FachgruppeHausärztliche Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 50 und GOÄ-Nr. 7
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 250
GOÄ-Abrechnung für Hausbesuch mit vollständiger Organsystemuntersuchung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Ermöglicht Untersuchung und Behandlung bei fehlender oder unzumutbarer Praxisfähigkeit im tatsächlichen Lebens- beziehungsweise Pflegeumfeld und bezieht Versorgungsbedingungen unmittelbar ein. Die ärztliche Bewertung umfasst besuch.

Wann ist sie anwendbar?

Wenn der Besuch medizinisch erforderlich beziehungsweise konkret angefordert und tatsächlich durchgeführt ist; Dringlichkeit, Zeitpunkt, Mitbesuch und delegierte Leistung sind sauber zu trennen. Erforderliche Kernleistung: Besuch; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nr. 50/51 enthält Beratung und symptombezogene Untersuchung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 50KernpositionBesuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Zusätzliche tatsächlich durchgeführte venöse Blutentnahme. Eigenständige venöse Blutentnahme; Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter sowie Gefäßpunktion als Bestandteil einer Infusion nicht zusätzlich berechnen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 50: Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung.

GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich..

GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Zusätzliche tatsächlich durchgeführte venöse Blutentnahme. Eigenständige venöse Blutentnahme; Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter sowie Gefäßpunktion als Bestandteil einer Infusion nicht zusätzlich berechnen..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.