Hausbesuch mit vollständiger Organsystemuntersuchung
Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Ermöglicht Untersuchung und Behandlung bei fehlender oder unzumutbarer Praxisfähigkeit im tatsächlichen Lebens- beziehungsweise Pflegeumfeld und bezieht Versorgungsbedingungen unmittelbar ein. Die ärztliche Bewertung umfasst besuch.
Wann ist sie anwendbar?
Wenn der Besuch medizinisch erforderlich beziehungsweise konkret angefordert und tatsächlich durchgeführt ist; Dringlichkeit, Zeitpunkt, Mitbesuch und delegierte Leistung sind sauber zu trennen. Erforderliche Kernleistung: Besuch; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nr. 50/51 enthält Beratung und symptombezogene Untersuchung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 50 | Kernposition | Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Zusätzliche tatsächlich durchgeführte venöse Blutentnahme. Eigenständige venöse Blutentnahme; Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter sowie Gefäßpunktion als Bestandteil einer Infusion nicht zusätzlich berechnen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 50: Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung.
GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich..
GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Zusätzliche tatsächlich durchgeführte venöse Blutentnahme. Eigenständige venöse Blutentnahme; Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter sowie Gefäßpunktion als Bestandteil einer Infusion nicht zusätzlich berechnen..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
