Herpetische Keratitis – Hornhautdiagnostik und Thermo-/Kryotherapie

Augenheilkunde · Vorderer Augenabschnitt

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichVorderer Augenabschnitt
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1340 und GOÄ-Nr. 1252
GOÄ-Abrechnung für Herpetische Keratitis – Hornhautdiagnostik und Thermo-/Kryotherapie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Erkennt Tiefe und Aktivität einer herpetischen Hornhautentzündung und behandelt ausgewählte oberflächliche Läsionen, ohne stromale oder uveitische Beteiligung zu übersehen. Die Abklärung umfasst hornhautdiagnostik und Thermo-/Kryotherapie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei typischem einseitigem Befund oder Rezidivverdacht nach Spaltlampenuntersuchung; epitheliale, stromale und endotheliale Formen erfordern unterschiedliche antivirale beziehungsweise entzündungshemmende Strategien. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Hornhautdiagnostik und Thermo-/Kryotherapie.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1240KernpositionSpaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
GOÄ-Nr. A7007-HORNHAUTSENSIBILITAETKernpositionQuantitative Untersuchung der Hornhautsensibilität
GOÄ-Nr. 1340Bedingt / alternativThermo- oder Kryotherapie von Hornhauterkrankungen mit Epithelentfernung. Nur bei tatsächlich durchgeführter Thermo-/Kryotherapie mit Epithelentfernung; nicht als Standardbestandteil medikamentöser Herpeskeratitistherapie.
GOÄ-Nr. 1252Bedingt / alternativFotografische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie. Nur bei tatsächlicher fotografischer Dokumentation und Verlaufskontrolle einer Veränderung im Spaltlampenbereich; keine Routineposition.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A7007-HORNHAUTSENSIBILITAET

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 825

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Rezidivierende Hornhauterosion – Diagnostik und Abschabung“ sowie „Trockenes Auge – Tränensekretion und Hornhautsensibilität“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1240: Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte

GOÄ-Nr. A7007-HORNHAUTSENSIBILITAET: Quantitative Untersuchung der Hornhautsensibilität

Dendriten/Ulkus

Hornhautsensibilität

Vorderkammerreaktion

Therapieart

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.