Welche GOÄ-Ziffern sind für „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“ in Betracht?
Für „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1240 und GOÄ-Nr. 1256 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1242, GOÄ-Nr. 1252 und GOÄ-Nr. 1320 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“ stehen Uveitis, Iritis, Zellen in Vorderkammer. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1240 | Kernposition | Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte |
| GOÄ-Nr. 1242 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich durchgeführter binokularer Fundusuntersuchung zur Mitbeurteilung des hinteren Augenabschnitts. |
| GOÄ-Nr. 1256 | Kernposition | Tonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer |
| GOÄ-Nr. 1252 | Bedingt / alternativ | Fotografische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie |
| GOÄ-Nr. 1320 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich durchgeführter subkonjunktivaler Injektion. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Kernposition der Kombination
Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich durchgeführter binokularer Fundusuntersuchung zur Mitbeurteilung des hinteren Augenabschnitts.
Kernposition der Kombination
Tonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer
Bedingte oder alternative Position
Fotografische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich durchgeführter subkonjunktivaler Injektion.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ sowie „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Uveitis, Iritis, Zellen in Vorderkammer
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1240: Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
GOÄ-Nr. 1256: Tonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer
Entzündungsgrad
Synechien
Fundus
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1240 (Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte); GOÄ-Nr. 1256 (Tonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung
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Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation
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Katarakt – präoperative Diagnostik und IOL-Berechnung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1240 und GOÄ-Nr. 1256. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ sowie „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen gepr üft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
