Welche GOÄ-Ziffern sind für „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichEntzündliche Augenerkrankungen
KernpositionenGOÄ-Nr. 1240 und GOÄ-Nr. 1256
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“ in Betracht?

Für „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1240 und GOÄ-Nr. 1256 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1242, GOÄ-Nr. 1252 und GOÄ-Nr. 1320 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“ stehen Uveitis, Iritis, Zellen in Vorderkammer. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1240KernpositionSpaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
GOÄ-Nr. 1242Bedingt / alternativNur bei tatsächlich durchgeführter binokularer Fundusuntersuchung zur Mitbeurteilung des hinteren Augenabschnitts.
GOÄ-Nr. 1256KernpositionTonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer
GOÄ-Nr. 1252Bedingt / alternativFotografische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie
GOÄ-Nr. 1320Bedingt / alternativNur bei tatsächlich durchgeführter subkonjunktivaler Injektion.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

GOÄ 1240

Kernposition der Kombination

Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte

GOÄ 1242

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich durchgeführter binokularer Fundusuntersuchung zur Mitbeurteilung des hinteren Augenabschnitts.

GOÄ 1256

Kernposition der Kombination

Tonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer

GOÄ 1252

Bedingte oder alternative Position

Fotografische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie

GOÄ 1320

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich durchgeführter subkonjunktivaler Injektion.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Entzündungsgrad
Synechien
Fundus
Augendruck
Therapie

Wie grenzt sich „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ sowie „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Uveitis, Iritis, Zellen in Vorderkammer

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1240: Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte

GOÄ-Nr. 1256: Tonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer

Entzündungsgrad

Synechien

Fundus

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1240 (Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte); GOÄ-Nr. 1256 (Tonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1240 und GOÄ-Nr. 1256 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1242, GOÄ-Nr. 1252 und GOÄ-Nr. 1320 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1240 und GOÄ-Nr. 1256. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ sowie „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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