Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle

Augenheilkunde · Entzündliche Augenerkrankungen

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichEntzündliche Augenerkrankungen
KernpositionenGOÄ-Nr. 1240 und GOÄ-Nr. 1256
GOÄ-Abrechnung für Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Lokalisiert eine okuläre Entzündung, beurteilt Beteiligung tieferer Strukturen und hilft infektiöse von immunvermittelten Ursachen zu unterscheiden. Die Verlaufskontrolle umfasst spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte und Tonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer.

Wann ist sie anwendbar?

Bei rotem schmerzhaftem Auge, Photophobie, Sekretion oder Visusminderung; Druckanstieg, Hinterabschnittsbeteiligung und systemische Begleiterkrankung bestimmen die Dringlichkeit. Erforderliche Kernleistungen: Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1240KernpositionSpaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
GOÄ-Nr. 1242Bedingt / alternativBinokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie. Nur bei tatsächlich durchgeführter binokularer Fundusuntersuchung zur Mitbeurteilung des hinteren Augenabschnitts.
GOÄ-Nr. 1256KernpositionTonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer
GOÄ-Nr. 1252Bedingt / alternativFotografische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie
GOÄ-Nr. 1320Bedingt / alternativEinspritzung unter die Bindehaut. Nur bei tatsächlich durchgeführter subkonjunktivaler Injektion.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ sowie „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1240: Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte

GOÄ-Nr. 1256: Tonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer

Entzündungsgrad

Synechien

Fundus

Augendruck

Therapie

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.