Welche GOÄ-Ziffern sind für „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichEntzündliche Augenerkrankungen
KernpositionenGOÄ-Nr. 1240
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1243 und GOÄ-Nr. 1252
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ in Betracht?

Für „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1240 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1243 und GOÄ-Nr. 1252 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ stehen Skleritis, Episkleritis, Augenschmerz. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1240KernpositionSpaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
GOÄ-Nr. 1243Bedingt / alternativNur bei eigenständiger Indikation zur diaskleralen Durchleuchtung, z. B. differenzialdiagnostischer Raumforderung; nicht Routine bei Episkleritis.
GOÄ-Nr. 1252Bedingt / alternativFotografische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

GOÄ 1240

Kernposition der Kombination

Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte

GOÄ 1243

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständiger Indikation zur diaskleralen Durchleuchtung, z. B. differenzialdiagnostischer Raumforderung; nicht Routine bei Episkleritis.

GOÄ 1252

Bedingte oder alternative Position

Fotografische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Schmerz und Gefäßmuster
Durchleuchtungsbefund
Hornhaut/Uvea-Beteiligung

Wie grenzt sich „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“ sowie „Eingespießter Hornhautfremdkörper – präparierende Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Skleritis, Episkleritis, Augenschmerz

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1240: Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte

Schmerz und Gefäßmuster

Durchleuchtungsbefund

Hornhaut/Uvea-Beteiligung

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1240 (Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1240 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1243 und GOÄ-Nr. 1252 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1240. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“ sowie „Eingespießter Hornhautfremdkörper – präparierende Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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