Welche GOÄ-Ziffern sind für „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ in Betracht?
Für „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1240 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1243 und GOÄ-Nr. 1252 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ stehen Skleritis, Episkleritis, Augenschmerz. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1240 | Kernposition | Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte |
| GOÄ-Nr. 1243 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständiger Indikation zur diaskleralen Durchleuchtung, z. B. differenzialdiagnostischer Raumforderung; nicht Routine bei Episkleritis. |
| GOÄ-Nr. 1252 | Bedingt / alternativ | Fotografische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Kernposition der Kombination
Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständiger Indikation zur diaskleralen Durchleuchtung, z. B. differenzialdiagnostischer Raumforderung; nicht Routine bei Episkleritis.
Bedingte oder alternative Position
Fotografische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“ sowie „Eingespießter Hornhautfremdkörper – präparierende Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Skleritis, Episkleritis, Augenschmerz
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1240: Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
Schmerz und Gefäßmuster
Durchleuchtungsbefund
Hornhaut/Uvea-Beteiligung
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1240 (Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle
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Eingespießter Hornhautfremdkörper – präparierende Entfernung
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Eisenhaltiger Hornhautfremdkörper mit Rostring – Ausfräsen
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Herpetische Keratitis – Hornhautdiagnostik und Thermo-/Kryotherapie
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1240. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Skleritis/Episkleritis – Differenzialdiagnostik mit Durchleuchtung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“ sowie „Eingespießter Hornhautfremdkörper – präparierende Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
