Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation

Augenheilkunde · Neuroophthalmologie

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichNeuroophthalmologie
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 1256
GOÄ-Abrechnung für Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Objektiviert Sehnerv-, Pupillen- und Orbitafunktion, um okuläre Befunde von neurologischen, entzündlichen oder endokrinen Ursachen abzugrenzen. Die Bildgebung umfasst fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Sehverlust, afferenter Pupillenstörung, Papillenschwellung, Exophthalmus oder Motilitätsauffälligkeit; neurologische Warnzeichen erfordern zeitnahe interdisziplinäre Abklärung. Erforderliche Kernleistungen: Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 6Bedingt / alternativVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems – hier vollständige Untersuchung der Augen. Nur bei vollständiger Untersuchung beider Augen nach Leistungslegende; nicht neben Nr. 5.
GOÄ-Nr. 1242KernpositionBinokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
GOÄ-Nr. 1227KernpositionQuantitativ abgestufte statische Profilperimetrie
GOÄ-Nr. A424-OCTKernpositionOptische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits
GOÄ-Nr. 1253KernpositionFotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie
GOÄ-Nr. 1256Bedingt / alternativTonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A424-OCT

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 424

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ sowie „Pupillenstörung/Anisokorie – Pupillographie und Vorderabschnitt“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1242: Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie

GOÄ-Nr. 1227: Quantitativ abgestufte statische Profilperimetrie

GOÄ-Nr. A424-OCT: Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits

Papillenbefund

Gesichtsfeld

RNFL-OCT

Blutdruck/Neurologie

Dringlichkeit

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.