Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation
Augenheilkunde · Neuroophthalmologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Objektiviert Sehnerv-, Pupillen- und Orbitafunktion, um okuläre Befunde von neurologischen, entzündlichen oder endokrinen Ursachen abzugrenzen. Die Bildgebung umfasst fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation.
Wann ist sie anwendbar?
Bei Sehverlust, afferenter Pupillenstörung, Papillenschwellung, Exophthalmus oder Motilitätsauffälligkeit; neurologische Warnzeichen erfordern zeitnahe interdisziplinäre Abklärung. Erforderliche Kernleistungen: Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 6 | Bedingt / alternativ | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems – hier vollständige Untersuchung der Augen. Nur bei vollständiger Untersuchung beider Augen nach Leistungslegende; nicht neben Nr. 5. |
| GOÄ-Nr. 1242 | Kernposition | Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie |
| GOÄ-Nr. 1227 | Kernposition | Quantitativ abgestufte statische Profilperimetrie |
| GOÄ-Nr. A424-OCT | Kernposition | Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits |
| GOÄ-Nr. 1253 | Kernposition | Fotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie |
| GOÄ-Nr. 1256 | Bedingt / alternativ | Tonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ sowie „Pupillenstörung/Anisokorie – Pupillographie und Vorderabschnitt“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1242: Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
GOÄ-Nr. 1227: Quantitativ abgestufte statische Profilperimetrie
GOÄ-Nr. A424-OCT: Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits
Papillenbefund
Gesichtsfeld
RNFL-OCT
Blutdruck/Neurologie
Dringlichkeit
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
