Welche GOÄ-Ziffern sind für „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichNeuroophthalmologie
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 1256
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“ in Betracht?

Für „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1242, GOÄ-Nr. 1227, GOÄ-Nr. A424-OCT und GOÄ-Nr. 1253 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 1256 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“ stehen Papillenödem, Stauungspapille. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 6Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung beider Augen nach Leistungslegende; nicht neben Nr. 5.
GOÄ-Nr. 1242KernpositionBinokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
GOÄ-Nr. 1227KernpositionQuantitativ abgestufte statische Profilperimetrie
GOÄ-Nr. A424-OCTKernpositionOptische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits
GOÄ-Nr. 1253KernpositionFotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie
GOÄ-Nr. 1256Bedingt / alternativTonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

GOÄ 6

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung beider Augen nach Leistungslegende; nicht neben Nr. 5.

GOÄ 1242

Kernposition der Kombination

Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie

GOÄ 1227

Kernposition der Kombination

Quantitativ abgestufte statische Profilperimetrie

GOÄ A424-OCT

Kernposition der Kombination

Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits

Analog bewertet zu: 424
GOÄ 1253

Kernposition der Kombination

Fotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie

GOÄ 1256

Bedingte oder alternative Position

Tonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Papillenbefund
Gesichtsfeld
RNFL-OCT
Blutdruck/Neurologie
Dringlichkeit

Wie grenzt sich „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ sowie „Pupillenstörung/Anisokorie – Pupillographie und Vorderabschnitt“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Papillenödem, Stauungspapille

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1242: Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie

GOÄ-Nr. 1227: Quantitativ abgestufte statische Profilperimetrie

GOÄ-Nr. A424-OCT: Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits

Papillenbefund

Gesichtsfeld

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1242 (Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie); GOÄ-Nr. 1227 (Quantitativ abgestufte statische Profilperimetrie); GOÄ-Nr. A424-OCT (Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits); GOÄ-Nr. 1253 (Fotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1242, GOÄ-Nr. 1227, GOÄ-Nr. A424-OCT und GOÄ-Nr. 1253 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 1256 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1242, GOÄ-Nr. 1227, GOÄ-Nr. A424-OCT und GOÄ-Nr. 1253. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ sowie „Pupillenstörung/Anisokorie – Pupillographie und Vorderabschnitt“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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