Retinaler Arterienverschluss – akute Fundus-, Gesichtsfeld- und Perfusionsdiagnostik

Augenheilkunde · Netzhaut und ophthalmologische Notfälle

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichNetzhaut und ophthalmologische Notfälle
KernpositionenGOÄ-Nr. 1242
GOÄ-Abrechnung für Retinaler Arterienverschluss – akute Fundus-, Gesichtsfeld- und Perfusionsdiagnostik

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Sichert bei plötzlichem schmerzlosem Sehverlust einen retinalen Arterienverschluss, grenzt Zentral- von Astverschluss ab und erfasst Netzhautperfusion sowie funktionellen Ausfall für die sofortige weitere Abklärung. Die Abklärung umfasst binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes.

Wann ist sie anwendbar?

Bei akut aufgetretener monokularer Sehverschlechterung als augenärztlicher und vaskulärer Notfall; Fundusbefund und Gesichtsfeld dürfen die unverzügliche Schlaganfall- beziehungsweise Emboliequellensuche nicht verzögern. Erforderliche Kernleistung: Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1242KernpositionBinokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
GOÄ-Nr. 1249Bedingt / alternativFluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund. Nur bei tatsächlich durchgeführter Fluoreszenzangiografie.
GOÄ-Nr. 1227Bedingt / alternativQuantitativ abgestufte statische Profilperimetrie
GOÄ-Nr. A7017-LASERDOPPLERBedingt / alternativZweidimensionale Laserdoppler-Untersuchung der Netzhautgefäße mit Farbkodierung. Nur bei spezieller hämodynamischer Fragestellung; zusammengesetzte Analogbewertung analog Nr. 424 plus Nr. 406 vollständig ausweisen.
GOÄ-Nr. 1253Bedingt / alternativFotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A7017-LASERDOPPLER

Bedingte oder alternative Position

Analogkomponenten:
424
406

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“ sowie „Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1242: Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie

Zeitpunkt des Visusverlusts

Fundus/Embolus

Perfusionsbefund

Gesichtsfeld

sofortige systemische Notfallabklärung

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.