Retinaler Arterienverschluss – akute Fundus-, Gesichtsfeld- und Perfusionsdiagnostik
Augenheilkunde · Netzhaut und ophthalmologische Notfälle

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Sichert bei plötzlichem schmerzlosem Sehverlust einen retinalen Arterienverschluss, grenzt Zentral- von Astverschluss ab und erfasst Netzhautperfusion sowie funktionellen Ausfall für die sofortige weitere Abklärung. Die Abklärung umfasst binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes.
Wann ist sie anwendbar?
Bei akut aufgetretener monokularer Sehverschlechterung als augenärztlicher und vaskulärer Notfall; Fundusbefund und Gesichtsfeld dürfen die unverzügliche Schlaganfall- beziehungsweise Emboliequellensuche nicht verzögern. Erforderliche Kernleistung: Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1242 | Kernposition | Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie |
| GOÄ-Nr. 1249 | Bedingt / alternativ | Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund. Nur bei tatsächlich durchgeführter Fluoreszenzangiografie. |
| GOÄ-Nr. 1227 | Bedingt / alternativ | Quantitativ abgestufte statische Profilperimetrie |
| GOÄ-Nr. A7017-LASERDOPPLER | Bedingt / alternativ | Zweidimensionale Laserdoppler-Untersuchung der Netzhautgefäße mit Farbkodierung. Nur bei spezieller hämodynamischer Fragestellung; zusammengesetzte Analogbewertung analog Nr. 424 plus Nr. 406 vollständig ausweisen. |
| GOÄ-Nr. 1253 | Bedingt / alternativ | Fotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“ sowie „Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1242: Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
Zeitpunkt des Visusverlusts
Fundus/Embolus
Perfusionsbefund
Gesichtsfeld
sofortige systemische Notfallabklärung
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
