Welche GOÄ-Ziffern sind für „Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichNetzhaut und Makula
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf“ in Betracht?

Für „Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1242, GOÄ-Nr. 1249 und GOÄ-Nr. A424-OCT als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. A7017-LASERDOPPLER und GOÄ-Nr. 1256 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf“ stehen Venenverschluss, BRVO, CRVO. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1242KernpositionBinokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
GOÄ-Nr. 1249KernpositionFluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund
GOÄ-Nr. A424-OCTKernpositionOptische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits
GOÄ-Nr. A7017-LASERDOPPLERBedingt / alternativNur bei spezieller hämodynamischer Fragestellung; zusammengesetzte Analogbewertung analog Nr. 424 plus Nr. 406 vollständig ausweisen.
GOÄ-Nr. 1256Bedingt / alternativTonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

GOÄ 1242

Kernposition der Kombination

Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie

GOÄ 1249

Kernposition der Kombination

Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund

GOÄ A424-OCT

Kernposition der Kombination

Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits

Analog bewertet zu: 424
GOÄ A7017-LASERDOPPLER

Bedingte oder alternative Position

Nur bei spezieller hämodynamischer Fragestellung; zusammengesetzte Analogbewertung analog Nr. 424 plus Nr. 406 vollständig ausweisen.

Analogkomponenten:
424
406
GOÄ 1256

Bedingte oder alternative Position

Tonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Verschlusstyp
Ischämie
Makulaödem
OCT/FA
Augendruck

Wie grenzt sich „Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“ sowie „Trockene AMD – Fundusfotografie und OCT-Verlauf“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Venenverschluss, BRVO, CRVO

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1242: Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie

GOÄ-Nr. 1249: Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund

GOÄ-Nr. A424-OCT: Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits

Verschlusstyp

Ischämie

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1242 (Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie); GOÄ-Nr. 1249 (Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund); GOÄ-Nr. A424-OCT (Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1242, GOÄ-Nr. 1249 und GOÄ-Nr. A424-OCT als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. A7017-LASERDOPPLER und GOÄ-Nr. 1256 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1242, GOÄ-Nr. 1249 und GOÄ-Nr. A424-OCT. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“ sowie „Trockene AMD – Fundusfotografie und OCT-Verlauf“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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