Welche GOÄ-Ziffern sind für „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichNetzhaut und Makula
PrĂĽfmaĂźstabLeistungsinhalt, AusschlĂĽsse und Dokumentation einzeln prĂĽfen
GOÄ-Abrechnung für Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“ in Betracht?

Für „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1242 und GOÄ-Nr. A424-OCT als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1249 und GOÄ-Nr. 1253 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“ stehen Centralis serosa, CSC, subretinale Flüssigkeit. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1242KernpositionBinokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
GOÄ-Nr. A424-OCTKernpositionOptische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits
GOÄ-Nr. 1249Bedingt / alternativNur bei tatsächlich durchgeführter Fluoreszenzangiografie.
GOÄ-Nr. 1253Bedingt / alternativFotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOĂ„ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

GOĂ„ 1242

Kernposition der Kombination

Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie

GOĂ„ A424-OCT

Kernposition der Kombination

Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits

Analog bewertet zu: 424
GOĂ„ 1249

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich durchgeführter Fluoreszenzangiografie.

GOĂ„ 1253

Bedingte oder alternative Position

Fotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“?

Hinweise zur Kombination

Angio-OCT ist bei besonderer Fragestellung möglich, gehört aber nicht zur typischen Kernkette der zentralen serösen Chorioretinopathie.

Besondere Dokumentationsvorgaben

subretinale FlĂĽssigkeit
Leckage
OCT-Verlauf
Medikamente/Risikofaktoren

Wie grenzt sich „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf“ sowie „Diabetische Retinopathie – Fundusuntersuchung, Fotografie und Angiografie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Centralis serosa, CSC, subretinale FlĂĽssigkeit

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1242: Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie

GOÄ-Nr. A424-OCT: Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits

subretinale FlĂĽssigkeit

Leckage

OCT-Verlauf

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1242 (Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie); GOÄ-Nr. A424-OCT (Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“ vermieden werden?

1.

PrĂĽfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dĂĽrfen nicht ohne PrĂĽfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

PrĂĽfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


3.

PrĂĽfpunkt 3

Bei „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

PrĂĽfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Für „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1242 und GOÄ-Nr. A424-OCT als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1249 und GOÄ-Nr. 1253 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1242 und GOÄ-Nr. A424-OCT. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf“ sowie „Diabetische Retinopathie – Fundusuntersuchung, Fotografie und Angiografie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Ăśber den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.