Welche GOÄ-Ziffern sind für „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“ in Betracht?
Für „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1242 und GOÄ-Nr. A424-OCT als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1249 und GOÄ-Nr. 1253 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“ stehen Centralis serosa, CSC, subretinale Flüssigkeit. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1242 | Kernposition | Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie |
| GOÄ-Nr. A424-OCT | Kernposition | Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits |
| GOÄ-Nr. 1249 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich durchgeführter Fluoreszenzangiografie. |
| GOÄ-Nr. 1253 | Bedingt / alternativ | Fotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Kernposition der Kombination
Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
Kernposition der Kombination
Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich durchgeführter Fluoreszenzangiografie.
Bedingte oder alternative Position
Fotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf“ sowie „Diabetische Retinopathie – Fundusuntersuchung, Fotografie und Angiografie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Centralis serosa, CSC, subretinale FlĂĽssigkeit
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1242: Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
GOÄ-Nr. A424-OCT: Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits
subretinale FlĂĽssigkeit
Leckage
OCT-Verlauf
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1242 (Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie); GOÄ-Nr. A424-OCT (Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“ vermieden werden?
1.
PrĂĽfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dĂĽrfen nicht ohne PrĂĽfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
PrĂĽfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
3.
PrĂĽfpunkt 3
Bei „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
PrĂĽfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf
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Diabetische Retinopathie – Fundusuntersuchung, Fotografie und Angiografie
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Diabetisches Makulaödem – OCT/Angio-OCT und IVOM
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Feuchte AMD – OCT, Angio-OCT und Fluoreszenzangiografie
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1242 und GOÄ-Nr. A424-OCT. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf“ sowie „Diabetische Retinopathie – Fundusuntersuchung, Fotografie und Angiografie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Ăśber den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
