Welche GOÄ-Ziffern sind für „Diabetische Retinopathie – Fundusuntersuchung, Fotografie und Angiografie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Diabetische Retinopathie – Fundusuntersuchung, Fotografie und Angiografie“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichNetzhaut und Makula
KernpositionenGOÄ-Nr. 1242 und GOÄ-Nr. 1253
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Diabetische Retinopathie – Fundusuntersuchung, Fotografie und Angiografie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Diabetische Retinopathie – Fundusuntersuchung, Fotografie und Angiografie“ in Betracht?

Für „Diabetische Retinopathie – Fundusuntersuchung, Fotografie und Angiografie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1242 und GOÄ-Nr. 1253 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1248, GOÄ-Nr. 1249 und GOÄ-Nr. A7017-LASERDOPPLER kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Diabetische Retinopathie – Fundusuntersuchung, Fotografie und Angiografie“ stehen Diabetes, diabetische Retinopathie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 6Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung beider Augen nach Leistungslegende; nicht neben Nr. 5.
GOÄ-Nr. 1242KernpositionBinokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
GOÄ-Nr. 1253KernpositionFotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie
GOÄ-Nr. 1248Bedingt / alternativJe nach tatsächlich durchgeführtem Verfahren; nicht beide Methoden routinemäßig für denselben Untersuchungsinhalt ansetzen.
GOÄ-Nr. 1249Bedingt / alternativJe nach tatsächlich durchgeführtem Verfahren; nicht beide Methoden routinemäßig für denselben Untersuchungsinhalt ansetzen.
GOÄ-Nr. A7017-LASERDOPPLERBedingt / alternativNur bei spezieller hämodynamischer Fragestellung; zusammengesetzte Analogbewertung analog Nr. 424 plus Nr. 406 vollständig ausweisen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Diabetische Retinopathie – Fundusuntersuchung, Fotografie und Angiografie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

GOÄ 6

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung beider Augen nach Leistungslegende; nicht neben Nr. 5.

GOÄ 1242

Kernposition der Kombination

Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie

GOÄ 1253

Kernposition der Kombination

Fotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie

GOÄ 1248

Bedingte oder alternative Position

Je nach tatsächlich durchgeführtem Verfahren; nicht beide Methoden routinemäßig für denselben Untersuchungsinhalt ansetzen.

Abrechnungsalternative: fluorescence_method
GOÄ 1249

Bedingte oder alternative Position

Je nach tatsächlich durchgeführtem Verfahren; nicht beide Methoden routinemäßig für denselben Untersuchungsinhalt ansetzen.

Abrechnungsalternative: fluorescence_method
GOÄ A7017-LASERDOPPLER

Bedingte oder alternative Position

Nur bei spezieller hämodynamischer Fragestellung; zusammengesetzte Analogbewertung analog Nr. 424 plus Nr. 406 vollständig ausweisen.

Analogkomponenten:
424
406

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Diabetische Retinopathie – Fundusuntersuchung, Fotografie und Angiografie“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Retinopathiestadium
Makula
Fundusfotos
gegebenenfalls Angiografie

Wie grenzt sich „Diabetische Retinopathie – Fundusuntersuchung, Fotografie und Angiografie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Diabetische Retinopathie – Fundusuntersuchung, Fotografie und Angiografie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf“ sowie „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Diabetische Retinopathie – Fundusuntersuchung, Fotografie und Angiografie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Diabetes, diabetische Retinopathie

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1242: Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie

GOÄ-Nr. 1253: Fotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie

Retinopathiestadium

Makula

Fundusfotos

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Diabetische Retinopathie – Fundusuntersuchung, Fotografie und Angiografie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Diabetische Retinopathie – Fundusuntersuchung, Fotografie und Angiografie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1242 (Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie); GOÄ-Nr. 1253 (Fotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Diabetische Retinopathie – Fundusuntersuchung, Fotografie und Angiografie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Diabetische Retinopathie – Fundusuntersuchung, Fotografie und Angiografie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Augenheilkunde: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen

Für „Diabetische Retinopathie – Fundusuntersuchung, Fotografie und Angiografie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1242 und GOÄ-Nr. 1253 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1248, GOÄ-Nr. 1249 und GOÄ-Nr. A7017-LASERDOPPLER kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1242 und GOÄ-Nr. 1253. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Diabetische Retinopathie – Fundusuntersuchung, Fotografie und Angiografie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf“ sowie „Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



© 2026 AvisCode. Alle Rechte vorbehalten.