Welche GOÄ-Ziffern sind für „Pupillenstörung/Anisokorie – Pupillographie und Vorderabschnitt“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Pupillenstörung/Anisokorie – Pupillographie und Vorderabschnitt“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Pupillenstörung/Anisokorie – Pupillographie und Vorderabschnitt“ in Betracht?
Für „Pupillenstörung/Anisokorie – Pupillographie und Vorderabschnitt“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1259 und GOÄ-Nr. 1240 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1227 und GOÄ-Nr. A7024-AUGENSTELLUNG-9-BLICK kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Pupillenstörung/Anisokorie – Pupillographie und Vorderabschnitt“ stehen Anisokorie, Pupillenstörung, Horner. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1259 | Kernposition | Pupillographie |
| GOÄ-Nr. 1240 | Kernposition | Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte |
| GOÄ-Nr. 1227 | Bedingt / alternativ | Quantitativ abgestufte statische Profilperimetrie |
| GOÄ-Nr. A7024-AUGENSTELLUNG-9-BLICK | Bedingt / alternativ | Differenzierende Analyse der Augenstellung in neun Blickrichtungen einschließlich Kopfneigetest |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Pupillenstörung/Anisokorie – Pupillographie und Vorderabschnitt“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Kernposition der Kombination
Pupillographie
Kernposition der Kombination
Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
Bedingte oder alternative Position
Quantitativ abgestufte statische Profilperimetrie
Bedingte oder alternative Position
Differenzierende Analyse der Augenstellung in neun Blickrichtungen einschließlich Kopfneigetest
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Pupillenstörung/Anisokorie – Pupillographie und Vorderabschnitt“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Pupillenstörung/Anisokorie – Pupillographie und Vorderabschnitt“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Pupillenstörung/Anisokorie – Pupillographie und Vorderabschnitt“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ sowie „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Pupillenstörung/Anisokorie – Pupillographie und Vorderabschnitt“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Anisokorie, Pupillenstörung, Horner
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1259: Pupillographie
GOÄ-Nr. 1240: Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
Pupillenweite hell/dunkel
Reaktion
Lid-/Motilitätsbefund
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Pupillenstörung/Anisokorie – Pupillographie und Vorderabschnitt“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Pupillenstörung/Anisokorie – Pupillographie und Vorderabschnitt“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1259 (Pupillographie); GOÄ-Nr. 1240 (Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Pupillenstörung/Anisokorie – Pupillographie und Vorderabschnitt“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Pupillenstörung/Anisokorie – Pupillographie und Vorderabschnitt“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT
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Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation
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Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle
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Akuter Winkelblock – Notfalldiagnostik und Vorderkammerentlastung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1259 und GOÄ-Nr. 1240. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Pupillenstörung/Anisokorie – Pupillographie und Vorderabschnitt“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ sowie „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
