Pupillenstörung/Anisokorie – Pupillographie und Vorderabschnitt

Augenheilkunde · Neuroophthalmologie

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichNeuroophthalmologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 1259 und GOÄ-Nr. 1240
GOÄ-Abrechnung für Pupillenstörung/Anisokorie – Pupillographie und Vorderabschnitt

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Objektiviert Sehnerv-, Pupillen- und Orbitafunktion, um okuläre Befunde von neurologischen, entzündlichen oder endokrinen Ursachen abzugrenzen. Die Labordiagnostik umfasst pupillographie und Vorderabschnitt.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Sehverlust, afferenter Pupillenstörung, Papillenschwellung, Exophthalmus oder Motilitätsauffälligkeit; neurologische Warnzeichen erfordern zeitnahe interdisziplinäre Abklärung. Erforderliche Kernleistungen: Pupillographie und Vorderabschnitt; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1259KernpositionPupillographie
GOÄ-Nr. 1240KernpositionSpaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
GOÄ-Nr. 1227Bedingt / alternativQuantitativ abgestufte statische Profilperimetrie
GOÄ-Nr. A7024-AUGENSTELLUNG-9-BLICKBedingt / alternativDifferenzierende Analyse der Augenstellung in neun Blickrichtungen einschließlich Kopfneigetest

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A7024-AUGENSTELLUNG-9-BLICK

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 1217

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ sowie „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1259: Pupillographie

GOÄ-Nr. 1240: Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte

Pupillenweite hell/dunkel

Reaktion

Lid-/Motilitätsbefund

Gesichtsfeld

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.