Welche GOÄ-Ziffern sind für „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ in Betracht?
Für „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1228, GOÄ-Nr. 1227 und GOÄ-Nr. A424-OCT als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1237 und GOÄ-Nr. 1259 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ stehen Optikusneuritis, Sehnerventzündung, Farbentsättigung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1228 | Kernposition | Farbsinnprüfung mit Pigmentproben, z. B. Farbtafeln |
| GOÄ-Nr. 1227 | Kernposition | Quantitativ abgestufte statische Profilperimetrie |
| GOÄ-Nr. 1237 | Bedingt / alternativ | Elektroretinographische und/oder elektrookulographische Untersuchung |
| GOÄ-Nr. A424-OCT | Kernposition | Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits |
| GOÄ-Nr. 1259 | Bedingt / alternativ | Pupillographie |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Kernposition der Kombination
Farbsinnprüfung mit Pigmentproben, z. B. Farbtafeln
Kernposition der Kombination
Quantitativ abgestufte statische Profilperimetrie
Bedingte oder alternative Position
Elektroretinographische und/oder elektrookulographische Untersuchung
Kernposition der Kombination
Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits
Bedingte oder alternative Position
Pupillographie
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“ sowie „Pupillenstörung/Anisokorie – Pupillographie und Vorderabschnitt“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Optikusneuritis, Sehnerventzündung, Farbentsättigung
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1228: Farbsinnprüfung mit Pigmentproben, z. B. Farbtafeln
GOÄ-Nr. 1227: Quantitativ abgestufte statische Profilperimetrie
GOÄ-Nr. A424-OCT: Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits
Visus/Farbsinn
RAPD
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1228 (Farbsinnprüfung mit Pigmentproben, z. B. Farbtafeln); GOÄ-Nr. 1227 (Quantitativ abgestufte statische Profilperimetrie); GOÄ-Nr. A424-OCT (Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Pupillenstörung/Anisokorie – Pupillographie und Vorderabschnitt
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Diabetisches Makulaödem – OCT/Angio-OCT und IVOM
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Feuchte AMD – OCT, Angio-OCT und Fluoreszenzangiografie
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1228, GOÄ-Nr. 1227 und GOÄ-Nr. A424-OCT. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“ sowie „Pupillenstörung/Anisokorie – Pupillographie und Vorderabschnitt“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
