Welche GOÄ-Ziffern sind für „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichNeuroophthalmologie
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1237 und GOÄ-Nr. 1259
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ in Betracht?

Für „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1228, GOÄ-Nr. 1227 und GOÄ-Nr. A424-OCT als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1237 und GOÄ-Nr. 1259 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ stehen Optikusneuritis, Sehnerventzündung, Farbentsättigung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1228KernpositionFarbsinnprüfung mit Pigmentproben, z. B. Farbtafeln
GOÄ-Nr. 1227KernpositionQuantitativ abgestufte statische Profilperimetrie
GOÄ-Nr. 1237Bedingt / alternativElektroretinographische und/oder elektrookulographische Untersuchung
GOÄ-Nr. A424-OCTKernpositionOptische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits
GOÄ-Nr. 1259Bedingt / alternativPupillographie

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

GOÄ 1228

Kernposition der Kombination

Farbsinnprüfung mit Pigmentproben, z. B. Farbtafeln

GOÄ 1227

Kernposition der Kombination

Quantitativ abgestufte statische Profilperimetrie

GOÄ 1237

Bedingte oder alternative Position

Elektroretinographische und/oder elektrookulographische Untersuchung

GOÄ A424-OCT

Kernposition der Kombination

Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits

Analog bewertet zu: 424
GOÄ 1259

Bedingte oder alternative Position

Pupillographie

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Visus/Farbsinn
RAPD
Gesichtsfeld
OCT
neurologische Abklärung

Wie grenzt sich „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“ sowie „Pupillenstörung/Anisokorie – Pupillographie und Vorderabschnitt“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Optikusneuritis, Sehnerventzündung, Farbentsättigung

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1228: Farbsinnprüfung mit Pigmentproben, z. B. Farbtafeln

GOÄ-Nr. 1227: Quantitativ abgestufte statische Profilperimetrie

GOÄ-Nr. A424-OCT: Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits

Visus/Farbsinn

RAPD

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1228 (Farbsinnprüfung mit Pigmentproben, z. B. Farbtafeln); GOÄ-Nr. 1227 (Quantitativ abgestufte statische Profilperimetrie); GOÄ-Nr. A424-OCT (Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Augenheilkunde: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen

Für „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1228, GOÄ-Nr. 1227 und GOÄ-Nr. A424-OCT als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1237 und GOÄ-Nr. 1259 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1228, GOÄ-Nr. 1227 und GOÄ-Nr. A424-OCT. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“ sowie „Pupillenstörung/Anisokorie – Pupillographie und Vorderabschnitt“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



© 2026 AvisCode. Alle Rechte vorbehalten.