Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT

Augenheilkunde · Neuroophthalmologie

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichNeuroophthalmologie
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1237 und GOÄ-Nr. 1259
GOÄ-Abrechnung für Optikusneuritis – Funktionsdiagnostik und OCT

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Objektiviert Sehnerv-, Pupillen- und Orbitafunktion, um okuläre Befunde von neurologischen, entzündlichen oder endokrinen Ursachen abzugrenzen. Die Abklärung umfasst funktionsdiagnostik und OCT.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Sehverlust, afferenter Pupillenstörung, Papillenschwellung, Exophthalmus oder Motilitätsauffälligkeit; neurologische Warnzeichen erfordern zeitnahe interdisziplinäre Abklärung. Erforderliche Kernleistungen: Funktionsdiagnostik und OCT; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1228KernpositionFarbsinnprüfung mit Pigmentproben, z. B. Farbtafeln
GOÄ-Nr. 1227KernpositionQuantitativ abgestufte statische Profilperimetrie
GOÄ-Nr. 1237Bedingt / alternativElektroretinographische und/oder elektrookulographische Untersuchung
GOÄ-Nr. A424-OCTKernpositionOptische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits
GOÄ-Nr. 1259Bedingt / alternativPupillographie

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A424-OCT

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 424

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Papillenödem – Fundus, Gesichtsfeld, OCT und Fotodokumentation“ sowie „Pupillenstörung/Anisokorie – Pupillographie und Vorderabschnitt“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1228: Farbsinnprüfung mit Pigmentproben, z. B. Farbtafeln

GOÄ-Nr. 1227: Quantitativ abgestufte statische Profilperimetrie

GOÄ-Nr. A424-OCT: Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits

Visus/Farbsinn

RAPD

Gesichtsfeld

OCT

neurologische Abklärung

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.