Trockenes Auge – Tränensekretion und Hornhautsensibilität
Augenheilkunde · Vorderer Augenabschnitt

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Differenziert Tränenmangel, erhöhte Verdunstung und korneale Sensibilitätsstörung, um Benetzungs- und Oberflächentherapie ursachengerecht auszurichten. Die Labordiagnostik umfasst tränensekretion und Hornhautsensibilität.
Wann ist sie anwendbar?
Bei Brennen, Fremdkörpergefühl, wechselnder Sehschärfe oder Oberflächenschaden; Tränensekretion und Hornhautsensibilität werden im Kontext von Lidrand, Medikamenten und systemischen Ursachen bewertet. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Tränensekretion und Hornhautsensibilität.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1209 | Kernposition | Nachweis der Tränensekretionsmenge, z. B. Schirmer-Test |
| GOÄ-Nr. 1240 | Kernposition | Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte |
| GOÄ-Nr. A7007-HORNHAUTSENSIBILITAET | Bedingt / alternativ | Quantitative Untersuchung der Hornhautsensibilität |
| GOÄ-Nr. 1252 | Bedingt / alternativ | Fotografische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie. Nur bei tatsächlicher fotografischer Dokumentation und Verlaufskontrolle einer Veränderung im Spaltlampenbereich; keine Routineposition. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Herpetische Keratitis – Hornhautdiagnostik und Thermo-/Kryotherapie“ sowie „Infektiöse Konjunktivitis – Spaltlampe und mikrobiologischer Abstrich“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1209: Nachweis der Tränensekretionsmenge, z. B. Schirmer-Test
GOÄ-Nr. 1240: Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
Tränenmenge
Tränenfilm/Hornhaut
Sensibilität
Färbung und Verlauf
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
