Trockenes Auge – Tränensekretion und Hornhautsensibilität

Augenheilkunde · Vorderer Augenabschnitt

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichVorderer Augenabschnitt
KernpositionenGOÄ-Nr. 1209 und GOÄ-Nr. 1240
GOÄ-Abrechnung für Trockenes Auge – Tränensekretion und Hornhautsensibilität

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Differenziert Tränenmangel, erhöhte Verdunstung und korneale Sensibilitätsstörung, um Benetzungs- und Oberflächentherapie ursachengerecht auszurichten. Die Labordiagnostik umfasst tränensekretion und Hornhautsensibilität.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Brennen, Fremdkörpergefühl, wechselnder Sehschärfe oder Oberflächenschaden; Tränensekretion und Hornhautsensibilität werden im Kontext von Lidrand, Medikamenten und systemischen Ursachen bewertet. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Tränensekretion und Hornhautsensibilität.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1209KernpositionNachweis der Tränensekretionsmenge, z. B. Schirmer-Test
GOÄ-Nr. 1240KernpositionSpaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
GOÄ-Nr. A7007-HORNHAUTSENSIBILITAETBedingt / alternativQuantitative Untersuchung der Hornhautsensibilität
GOÄ-Nr. 1252Bedingt / alternativFotografische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie. Nur bei tatsächlicher fotografischer Dokumentation und Verlaufskontrolle einer Veränderung im Spaltlampenbereich; keine Routineposition.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A7007-HORNHAUTSENSIBILITAET

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 825

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Herpetische Keratitis – Hornhautdiagnostik und Thermo-/Kryotherapie“ sowie „Infektiöse Konjunktivitis – Spaltlampe und mikrobiologischer Abstrich“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1209: Nachweis der Tränensekretionsmenge, z. B. Schirmer-Test

GOÄ-Nr. 1240: Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte

Tränenmenge

Tränenfilm/Hornhaut

Sensibilität

Färbung und Verlauf

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.