Infektiöse Konjunktivitis – Spaltlampe und mikrobiologischer Abstrich

Augenheilkunde · Vorderer Augenabschnitt

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichVorderer Augenabschnitt
KernpositionenGOÄ-Nr. 1240
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 298 und GOÄ-Nr. 1318
GOÄ-Abrechnung für Infektiöse Konjunktivitis – Spaltlampe und mikrobiologischer Abstrich

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Lokalisiert eine okuläre Entzündung, beurteilt Beteiligung tieferer Strukturen und hilft infektiöse von immunvermittelten Ursachen zu unterscheiden. Die Labordiagnostik umfasst entnahme und Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte.

Wann ist sie anwendbar?

Bei rotem schmerzhaftem Auge, Photophobie, Sekretion oder Visusminderung; Druckanstieg, Hinterabschnittsbeteiligung und systemische Begleiterkrankung bestimmen die Dringlichkeit. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Entnahme und Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1240KernpositionSpaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativEntnahme und gegebenenfalls Aufbereitung eines Abstrichs für mikrobiologische Untersuchungen
GOÄ-Nr. 1318Bedingt / alternativAusrollen oder Ausquetschen der Übergangsfalte. Nur bei tatsächlich durchgeführtem Ausrollen/Ausquetschen der Übergangsfalte.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Trockenes Auge – Tränensekretion und Hornhautsensibilität“ sowie „Herpetische Keratitis – Hornhautdiagnostik und Thermo-/Kryotherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1240: Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte

Seite

Sekret und Bindehautbefund

Hornhautbeteiligung

Abstrichindikation

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.