Infektiöse Konjunktivitis – Spaltlampe und mikrobiologischer Abstrich
Augenheilkunde · Vorderer Augenabschnitt

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Lokalisiert eine okuläre Entzündung, beurteilt Beteiligung tieferer Strukturen und hilft infektiöse von immunvermittelten Ursachen zu unterscheiden. Die Labordiagnostik umfasst entnahme und Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte.
Wann ist sie anwendbar?
Bei rotem schmerzhaftem Auge, Photophobie, Sekretion oder Visusminderung; Druckanstieg, Hinterabschnittsbeteiligung und systemische Begleiterkrankung bestimmen die Dringlichkeit. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Entnahme und Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1240 | Kernposition | Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte |
| GOÄ-Nr. 298 | Bedingt / alternativ | Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung eines Abstrichs für mikrobiologische Untersuchungen |
| GOÄ-Nr. 1318 | Bedingt / alternativ | Ausrollen oder Ausquetschen der Übergangsfalte. Nur bei tatsächlich durchgeführtem Ausrollen/Ausquetschen der Übergangsfalte. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Trockenes Auge – Tränensekretion und Hornhautsensibilität“ sowie „Herpetische Keratitis – Hornhautdiagnostik und Thermo-/Kryotherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1240: Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
Seite
Sekret und Bindehautbefund
Hornhautbeteiligung
Abstrichindikation
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
