Welche GOÄ-Ziffern sind für „Kontaktlinse – Erstanpassung für ein Auge“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Kontaktlinse – Erstanpassung für ein Auge“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Kontaktlinse – Erstanpassung für ein Auge“ in Betracht?
Für „Kontaktlinse – Erstanpassung für ein Auge“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1210 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1209 und GOÄ-Nr. A7009-TOPOGRAPHIE kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Kontaktlinse – Erstanpassung für ein Auge“ stehen Kontaktlinse, Erstanpassung, ein Auge. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1210 | Kernposition | Erstanpassung und Auswahl einer Kontaktlinse für ein Auge |
| GOÄ-Nr. 1209 | Bedingt / alternativ | Nachweis der Tränensekretionsmenge, z. B. Schirmer-Test |
| GOÄ-Nr. A7009-TOPOGRAPHIE | Bedingt / alternativ | Quantitative Hornhauttopographie mittels computergestützter Videokeratoskopie |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Kontaktlinse – Erstanpassung für ein Auge“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Kernposition der Kombination
Erstanpassung und Auswahl einer Kontaktlinse für ein Auge
Bedingte oder alternative Position
Nachweis der Tränensekretionsmenge, z. B. Schirmer-Test
Bedingte oder alternative Position
Quantitative Hornhauttopographie mittels computergestützter Videokeratoskopie
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Kontaktlinse – Erstanpassung f ür ein Auge“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Kontaktlinse – Erstanpassung für ein Auge“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Kontaktlinse – Erstanpassung für ein Auge“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kontaktlinse – Sitz- und Funktionskontrolle für ein Auge“ sowie „Kontaktlinsen – Erstanpassung für beide Augen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Kontaktlinse – Erstanpassung für ein Auge“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Kontaktlinse, Erstanpassung, ein Auge
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1210: Erstanpassung und Auswahl einer Kontaktlinse für ein Auge
Indikation und Auge
Linsentyp/Parameter
Sitz und Beweglichkeit
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Kontaktlinse – Erstanpassung für ein Auge“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Kontaktlinse – Erstanpassung für ein Auge“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1210 (Erstanpassung und Auswahl einer Kontaktlinse für ein Auge). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Kontaktlinse – Erstanpassung für ein Auge“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Kontaktlinse – Erstanpassung für ein Auge“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Kontaktlinse – Sitz- und Funktionskontrolle für ein Auge
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Kontaktlinsen – Erstanpassung für beide Augen
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Kontaktlinsen – Sitz- und Funktionskontrolle beider Augen
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Trockenes Auge – Tränensekretion und Hornhautsensibilität
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1210. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Kontaktlinse – Erstanpassung für ein Auge“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kontaktlinse – Sitz- und Funktionskontrolle für ein Auge“ sowie „Kontaktlinsen – Erstanpassung für beide Augen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
