Kontaktlinse – Erstanpassung für ein Auge

Augenheilkunde · Refraktion und Kontaktlinsen

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichRefraktion und Kontaktlinsen
KernpositionenGOÄ-Nr. 1210
GOÄ-Abrechnung für Kontaktlinse – Erstanpassung für ein Auge

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Optimiert die nutzbare Sehfunktion durch eine an Augenform, Brechungsunterschied, Binokularverträglichkeit und Alltagserfordernisse angepasste optische Versorgung. Die Versorgung umfasst erstanpassung für ein Auge.

Wann ist sie anwendbar?

Bei mit Brille unzureichend korrigierbarer Sehfunktion, relevanter Seitendifferenz oder besonderem Vergrößerungsbedarf nach objektiver und subjektiver Funktionsprüfung. Erforderliche Kernleistung: Erstanpassung für ein Auge; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1210KernpositionErstanpassung und Auswahl einer Kontaktlinse für ein Auge
GOÄ-Nr. 1209Bedingt / alternativNachweis der Tränensekretionsmenge, z. B. Schirmer-Test
GOÄ-Nr. A7009-TOPOGRAPHIEBedingt / alternativQuantitative Hornhauttopographie mittels computergestützter Videokeratoskopie

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A7009-TOPOGRAPHIE

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 415

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Nr. 1210 enthält objektive Refraktion, Hornhautradienmessung und Spaltlampenmikroskopie; Nrn. 5/6 nicht zusätzlich.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Kontaktlinse – Sitz- und Funktionskontrolle für ein Auge“ sowie „Kontaktlinsen – Erstanpassung für beide Augen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1210: Erstanpassung und Auswahl einer Kontaktlinse für ein Auge

Indikation und Auge

Linsentyp/Parameter

Sitz und Beweglichkeit

Hornhaut-/Tränenfilmstatus

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.