Welche GOÄ-Ziffern sind für „Kontaktlinsen – Erstanpassung für beide Augen“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Kontaktlinsen – Erstanpassung für beide Augen“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Kontaktlinsen – Erstanpassung für beide Augen“ in Betracht?
Für „Kontaktlinsen – Erstanpassung für beide Augen“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1211 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 1209 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Kontaktlinsen – Erstanpassung für beide Augen“ stehen Kontaktlinsen, Erstanpassung, beidseits. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1211 | Kernposition | Erstanpassung und Auswahl von Kontaktlinsen für beide Augen |
| GOÄ-Nr. 1209 | Bedingt / alternativ | Nachweis der Tränensekretionsmenge, z. B. Schirmer-Test |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Kontaktlinsen – Erstanpassung für beide Augen“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Kernposition der Kombination
Erstanpassung und Auswahl von Kontaktlinsen für beide Augen
Bedingte oder alternative Position
Nachweis der Tränensekretionsmenge, z. B. Schirmer-Test
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Kontaktlinsen – Erstanpassung für beide Augen“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Kontaktlinsen – Erstanpassung für beide Augen“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Kontaktlinsen – Erstanpassung für beide Augen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kontaktlinsen – Sitz- und Funktionskontrolle beider Augen“ sowie „Kontaktlinse – Erstanpassung für ein Auge“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Kontaktlinsen – Erstanpassung für beide Augen“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Kontaktlinsen, Erstanpassung, beidseits
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1211: Erstanpassung und Auswahl von Kontaktlinsen für beide Augen
Parameter beider Augen
Linsentyp
Sitz/Funktion
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Kontaktlinsen – Erstanpassung für beide Augen“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Kontaktlinsen – Erstanpassung für beide Augen“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1211 (Erstanpassung und Auswahl von Kontaktlinsen für beide Augen). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Kontaktlinsen – Erstanpassung für beide Augen“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Kontaktlinsen – Erstanpassung für beide Augen“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Kontaktlinsen – Sitz- und Funktionskontrolle beider Augen
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Kontaktlinse – Sitz- und Funktionskontrolle für ein Auge
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1211. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Kontaktlinsen – Erstanpassung für beide Augen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kontaktlinsen – Sitz- und Funktionskontrolle beider Augen“ sowie „Kontaktlinse – Erstanpassung für ein Auge“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
