Kontaktlinsen – Sitz- und Funktionskontrolle beider Augen
Augenheilkunde · Refraktion und Kontaktlinsen

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Optimiert die nutzbare Sehfunktion durch eine an Augenform, Brechungsunterschied, Binokularverträglichkeit und Alltagserfordernisse angepasste optische Versorgung. Die Verlaufskontrolle umfasst sitz- und Funktionskontrolle beider Augen.
Wann ist sie anwendbar?
Bei mit Brille unzureichend korrigierbarer Sehfunktion, relevanter Seitendifferenz oder besonderem Vergrößerungsbedarf nach objektiver und subjektiver Funktionsprüfung. Erforderliche Kernleistung: Sitz- und Funktionskontrolle beider Augen; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1213 | Kernposition | Prüfung von Sitz und Funktion der verordneten Kontaktlinsen für beide Augen |
| GOÄ-Nr. 1209 | Bedingt / alternativ | Nachweis der Tränensekretionsmenge, z. B. Schirmer-Test |
| GOÄ-Nr. A7007-HORNHAUTSENSIBILITAET | Bedingt / alternativ | Quantitative Untersuchung der Hornhautsensibilität. Nur als eigenständige quantitative Untersuchung; nicht neben Nr. 6. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Kontaktlinsen – Erstanpassung für beide Augen“ sowie „Kontaktlinse – Sitz- und Funktionskontrolle für ein Auge“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1213: Prüfung von Sitz und Funktion der verordneten Kontaktlinsen für beide Augen
Linsenparameter beidseits
Hornhautstatus
Tragezeit und Beschwerden
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Augenheilkunde: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testen
Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
