Rezidivierende Hornhauterosion – Diagnostik und Abschabung

Augenheilkunde · Vorderer Augenabschnitt

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichVorderer Augenabschnitt
KernpositionenGOÄ-Nr. 1240 und GOÄ-Nr. 1339
GOÄ-Abrechnung für Rezidivierende Hornhauterosion – Diagnostik und Abschabung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Entfernt instabiles Hornhautepithel und fördert eine belastbarere Wiederanhaftung, um wiederkehrende schmerzhafte Epitheldefekte zu vermindern. Die Abklärung umfasst diagnostik und Abschabung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei klinisch gesicherter rezidivierender Erosion trotz angemessener konservativer Behandlung; Defektlokalisation, Ursache und Infektionsausschluss bestimmen das Verfahren. Erforderliche Kernleistungen: Diagnostik und Abschabung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1240KernpositionSpaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
GOÄ-Nr. A7007-HORNHAUTSENSIBILITAETBedingt / alternativQuantitative Untersuchung der Hornhautsensibilität
GOÄ-Nr. 1339KernpositionAbschabung der Hornhaut
GOÄ-Nr. 1252Bedingt / alternativFotografische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie. Nur bei tatsächlicher fotografischer Dokumentation und Verlaufskontrolle einer Veränderung im Spaltlampenbereich; keine Routineposition.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A7007-HORNHAUTSENSIBILITAET

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 825

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Herpetische Keratitis – Hornhautdiagnostik und Thermo-/Kryotherapie“ sowie „Trockenes Auge – Tränensekretion und Hornhautsensibilität“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1240: Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte

GOÄ-Nr. 1339: Abschabung der Hornhaut

Epitheldefekt

Sensibilität

Abschabung

Verlauf

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.