Hirn-PET/CT mit quantifizierender PET und eigenständig diagnostischer CT des Kopfes

Abrechnungshinweise für Nuklearmedizin

AbrechnungsfallHirn-PET/CT mit quantifizierender PET und eigenständig diagnostischer CT des Kopfes – klinische Variante mit erweitertem Kontext
FachgruppeNuklearmedizin
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 75
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
GOÄ-Abrechnung für Hirn-PET/CT mit quantifizierender PET und eigenständig diagnostischer CT des Kopfes – klinische Variante mit erweitertem Kontext

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Verknüpft metabolische beziehungsweise rezeptorbezogene PET-Signale mit anatomischer CT-Lokalisation und verbessert so Herdzuordnung, Ausdehnungsbeurteilung und quantitative Verlaufskontrolle. Die Bildgebung umfasst positronen-Emissions-Tomographie (PET) mit quantifizierender Auswertung und Szintigraphische Untersuchung des Gehirns.

Wann ist sie anwendbar?

Bei tracer- und krankheitsspezifischer Fragestellung mit therapeutischer Konsequenz; Untersuchungsfeld, Quantifizierung und ein eigenständig diagnostischer CT-Anteil müssen jeweils begründet sein. Die quantifizierte Traceraufnahme des Gehirns wird mit einer diagnostischen Kopf-CT für eine neurologische oder neuroonkologische Fragestellung korreliert.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger ärztlicher Beratung mit eigener medizinischer Indikation und tatsächlicher Erbringung; nicht lediglich für technische Aufklärung, Indikationsprüfung oder einfache Befundmitteilung.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger symptombezogener körperlicher Untersuchung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur im Rahmen der GOÄ-Regeln.
GOÄ-Nr. 5410KernpositionSzintigraphische Untersuchung des Gehirns
GOÄ-Nr. 5489KernpositionPositronen-Emissions-Tomographie (PET) mit quantifizierender Auswertung – gegebenenfalls einschließlich Darstellung in mehreren Ebenen. BÄK-Empfehlung für Hirn-PET: Nr. 5489 insgesamt zweimal neben 5410. Keinen automatischen Mehrfachansatz erzeugen. Bei Ganzkörper-PET ist insbesondere die BGH-Rechtsprechung zum unzulässigen zweimaligen Ansatz der Nr. 5489 zu beachten.
GOÄ-Nr. 5370KernpositionComputergesteuerte Tomographie im Kopfbereich – gegebenenfalls einschließlich des kranio-zervikalen Übergangs. Nur bei vollständig erbrachter eigenständig diagnostischer CT des Kopfbereichs; nicht allein bei CT zur Schwächungskorrektur oder Lokalisation.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- und Befundbericht; nicht für einfache Befundmitteilung.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenPET-Radiopharmazeutikum für Hirnuntersuchung. Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger ärztlicher Beratung mit eigener medizinischer Indikation und tatsächlicher Erbringung; nicht lediglich für technische Aufklärung, Indikationsprüfung oder einfache Befundmitteilung..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger symptombezogener körperlicher Untersuchung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur im Rahmen der GOÄ-Regeln..

GOÄ-Nummer 5410: Szintigraphische Untersuchung des Gehirns.

GOÄ-Nummer 5489: Positronen-Emissions-Tomographie (PET) mit quantifizierender Auswertung – gegebenenfalls einschließlich Darstellung in mehreren Ebenen; BÄK-Empfehlung für Hirn-PET: Nr. 5489 insgesamt zweimal neben 5410. Keinen automatischen Mehrfachansatz erzeugen. Bei Ganzkörper-PET ist insbesondere die BGH-Rechtsprechung zum unzulässigen zweimaligen Ansatz der Nr. 5489 zu beachten..

GOÄ-Nummer 5370: Computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich – gegebenenfalls einschließlich des kranio-zervikalen Übergangs; Nur bei vollständig erbrachter eigenständig diagnostischer CT des Kopfbereichs; nicht allein bei CT zur Schwächungskorrektur oder Lokalisation..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht; Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- und Befundbericht; nicht für einfache Befundmitteilung..

Auslagen und Sachkosten

SACHKOSTEN

PET-Radiopharmazeutikum für Hirnuntersuchung. Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.