Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung

Augenheilkunde · Netzhaut und Makula

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichNetzhaut und Makula
KernpositionenGOÄ-Nr. A1383-IVOM
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. A424-OCT, GOÄ-Nr. 1256 und GOÄ-Nr. 1242
GOÄ-Abrechnung für Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Bringt ein Medikament in den Glaskörperraum ein, damit retinale Gefäßleckage, Makulaödem oder pathologische Gefäßneubildung unmittelbar am Zielgewebe gehemmt werden. Der Eingriff umfasst intravitreale operative Medikamenteneinbringung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei gesicherter behandlungsaktiver Netzhaut- oder Makulaerkrankung nach bildgebender Aktivitätsbeurteilung; aseptische Durchführung, Seitenzuordnung und Verlaufskontrolle sind erforderlich. Erforderliche Kernleistung: Intravitreale operative Medikamenteneinbringung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A1383-IVOMKernpositionIntravitreale Injektion beziehungsweise intravitreale operative Medikamenteneinbringung
GOÄ-Nr. A424-OCTBedingt / alternativOptische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits
GOÄ-Nr. 1256Bedingt / alternativTonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer. Nur bei eigenständiger prä- oder postoperativer Druckmessung.
GOÄ-Nr. 1242Bedingt / alternativBinokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A1383-IVOM

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 1383
GOÄ A424-OCT

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 424
Behandlungsphase: Indikations-/Verlaufskontakt
GOÄ 1242

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: Indikations-/Verlaufskontakt

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Neben IVOM analog Nr. 1383 sind die Zuschläge 440 und 445 ausgeschlossen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Diabetisches Makulaödem – OCT/Angio-OCT und IVOM“ sowie „Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. A1383-IVOM: Intravitreale Injektion beziehungsweise intravitreale operative Medikamenteneinbringung

Indikation/Medikament

Auge

steriles operatives Vorgehen

postoperative Kontrolle

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. A424-OCT wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.