Welche GOÄ-Ziffern sind für „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“ in Betracht?
Für „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“ führt die Kette GOÄ-Nr. A1383-IVOM als Kernposition. GOÄ-Nr. A424-OCT, GOÄ-Nr. 1256 und GOÄ-Nr. 1242 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“ stehen IVOM, IVI, Anti-VEGF, intravitreale Injektion. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A1383-IVOM | Kernposition | Intravitreale Injektion beziehungsweise intravitreale operative Medikamenteneinbringung |
| GOÄ-Nr. A424-OCT | Bedingt / alternativ | Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits |
| GOÄ-Nr. 1256 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständiger prä- oder postoperativer Druckmessung. |
| GOÄ-Nr. 1242 | Bedingt / alternativ | Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Intravitreale Injektion beziehungsweise intravitreale operative Medikamenteneinbringung
Bedingte oder alternative Position
Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständiger prä- oder postoperativer Druckmessung.
Bedingte oder alternative Position
Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Diabetisches Makulaödem – OCT/Angio-OCT und IVOM“ sowie „Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: IVOM, IVI, Anti-VEGF, intravitreale Injektion
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. A1383-IVOM: Intravitreale Injektion beziehungsweise intravitreale operative Medikamenteneinbringung
Indikation/Medikament
Auge
steriles operatives Vorgehen
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A1383-IVOM (Intravitreale Injektion beziehungsweise intravitreale operative Medikamenteneinbringung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. A424-OCT gilt zusätzlich: Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. A424-OCT wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Diabetisches Makulaödem – OCT/Angio-OCT und IVOM
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Feuchte AMD – OCT, Angio-OCT und Fluoreszenzangiografie
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Trockene AMD – Fundusfotografie und OCT-Verlauf
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A1383-IVOM. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Diabetisches Makulaödem – OCT/Angio-OCT und IVOM“ sowie „Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
