Welche GOÄ-Ziffern sind für „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichNetzhaut und Makula
KernpositionenGOÄ-Nr. A1383-IVOM
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. A424-OCT, GOÄ-Nr. 1256 und GOÄ-Nr. 1242
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“ in Betracht?

Für „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“ führt die Kette GOÄ-Nr. A1383-IVOM als Kernposition. GOÄ-Nr. A424-OCT, GOÄ-Nr. 1256 und GOÄ-Nr. 1242 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“ stehen IVOM, IVI, Anti-VEGF, intravitreale Injektion. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A1383-IVOMKernpositionIntravitreale Injektion beziehungsweise intravitreale operative Medikamenteneinbringung
GOÄ-Nr. A424-OCTBedingt / alternativOptische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits
GOÄ-Nr. 1256Bedingt / alternativNur bei eigenständiger prä- oder postoperativer Druckmessung.
GOÄ-Nr. 1242Bedingt / alternativBinokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ A1383-IVOM

Kernposition der Kombination

Intravitreale Injektion beziehungsweise intravitreale operative Medikamenteneinbringung

Analog bewertet zu: 1383
GOÄ A424-OCT

Bedingte oder alternative Position

Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits

Analog bewertet zu: 424
Behandlungsphase: Indikations-/Verlaufskontakt
GOÄ 1256

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständiger prä- oder postoperativer Druckmessung.

GOÄ 1242

Bedingte oder alternative Position

Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie

Behandlungsphase: Indikations-/Verlaufskontakt

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“?

Hinweise zur Kombination

Neben IVOM analog Nr. 1383 sind die Zuschläge 440 und 445 ausgeschlossen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Indikation/Medikament
Auge
steriles operatives Vorgehen
postoperative Kontrolle

Wie grenzt sich „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Diabetisches Makulaödem – OCT/Angio-OCT und IVOM“ sowie „Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: IVOM, IVI, Anti-VEGF, intravitreale Injektion

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. A1383-IVOM: Intravitreale Injektion beziehungsweise intravitreale operative Medikamenteneinbringung

Indikation/Medikament

Auge

steriles operatives Vorgehen

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A1383-IVOM (Intravitreale Injektion beziehungsweise intravitreale operative Medikamenteneinbringung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. A424-OCT gilt zusätzlich: Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. A424-OCT wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“ führt die Kette GOÄ-Nr. A1383-IVOM als Kernposition. GOÄ-Nr. A424-OCT, GOÄ-Nr. 1256 und GOÄ-Nr. 1242 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A1383-IVOM. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Makulaerkrankung – intravitreale operative Medikamenteneinbringung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Diabetisches Makulaödem – OCT/Angio-OCT und IVOM“ sowie „Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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