Welche GOÄ-Ziffern sind bei Kältearbeit und Kältekammer-Vorsorge möglich?
Kardiopulmonale Vorsorge bei beruflicher Kälteexposition und klar bedingten Zusatztests.

Welche GOÄ-Ziffern kommen bei Kältearbeit – Vorsorge mit kardiopulmonaler Diagnostik in Betracht?
Die Kernkonstellation umfasst Beratung, Ganzkörperstatus und Ruhe-EKG. Lungenfunktion und Labor kommen nur hinzu, wenn die respiratorische oder labormedizinische Fragestellung tatsächlich bearbeitet wurde.
| GOÄ-Ziffer | Rolle in der Kette | Abrechnungsentscheidung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Vollständigen Leistungsinhalt im Einzelfall prüfen. |
| GOÄ-Nr. 8 | Kernposition | Nur bei vollständig erhobenem Ganzkörperstatus. |
| GOÄ-Nr. 651 | Kernposition | Nur bei tatsächlich durchgeführtem Ruhe-EKG; Nrn. 650 bis 653 nicht nebeneinander. |
| GOÄ-Nr. 605 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei entsprechender respiratorischer Fragestellung und tatsächlich durchgeführter Ruhespirographie. |
| GOÄ-Nr. 605a | Bedingte Zusatzposition | Nur zusammen mit tatsächlich erbrachter Spirographie und dargestellter Fluss-Volumen-Kurve. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei tatsächlich durchgeführtem Reagenzträgertest. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei tatsächlich eigener venöser Blutentnahme. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei eigener zulässiger Laborleistung. |
| GOÄ-Nr. 3560 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei eigener zulässiger Laborleistung. |
| GOÄ-Nr. 3585.H1 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei eigener zulässiger Laborleistung. |
| GOÄ-Nr. 3594.H1 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei eigener zulässiger Laborleistung. |
| GOÄ-Nr. 3595.H1 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei eigener zulässiger Laborleistung. |
Keine Pauschale: „Kernposition“ bezeichnet nur die Rolle im Abrechnungsbeispiel. Auch eine Kernposition entfällt, wenn ihr Leistungsinhalt nicht vollständig erbracht wurde.
Wann sind die einzelnen Positionen bei Kältearbeit – Vorsorge mit kardiopulmonaler Diagnostik berechnungsfähig?
Jede Ziffer wird getrennt anhand der tatsächlich dokumentierten Leistung beurteilt. Bedingte Positionen dürfen nicht allein aus dem arbeitsmedizinischen Anlass ergänzt werden.
GOÄ-Nr. 1: Kernposition der Beispielkette
Nur bei vollständig erfülltem und dokumentiertem Leistungsinhalt.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 8: Kernposition der Beispielkette
Nur bei vollständig erhobenem Ganzkörperstatus.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 651: Kernposition der Beispielkette
Nur bei tatsächlich durchgeführtem Ruhe-EKG; Nrn. 650 bis 653 nicht nebeneinander.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 605: Bedingte Zusatzposition
Nur bei entsprechender respiratorischer Fragestellung und tatsächlich durchgeführter Ruhespirographie.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 605a: Bedingte Zusatzposition
Nur zusammen mit tatsächlich erbrachter Spirographie und dargestellter Fluss-Volumen-Kurve.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 3511: Bedingte Zusatzposition
Nur bei tatsächlich durchgeführtem Reagenzträgertest.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 250: Bedingte Zusatzposition
Nur bei tatsächlich eigener venöser Blutentnahme.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 3550: Bedingte Zusatzposition
Nur bei eigener zulässiger Laborleistung.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 3560: Bedingte Zusatzposition
Nur bei eigener zulässiger Laborleistung.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 3585.H1: Bedingte Zusatzposition
Nur bei eigener zulässiger Laborleistung.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 3594.H1: Bedingte Zusatzposition
Nur bei eigener zulässiger Laborleistung.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 3595.H1: Bedingte Zusatzposition
Nur bei eigener zulässiger Laborleistung.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
Wie grenzt sich Kältearbeit – Vorsorge mit kardiopulmonaler Diagnostik von ähnlichen Untersuchungen ab?
Im Unterschied zur Hitzearbeit steht in dieser Kette das Ruhe-EKG statt einer Ergometrie im Kern. Eine Lungenfunktion ist nicht allein durch das Stichwort Kälte begründet.
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.
Was sollte für Kältearbeit – Vorsorge mit kardiopulmonaler Diagnostik dokumentiert werden?
Die Dokumentation sollte den Anlass, die eigenständigen Leistungsschritte und die entscheidenden Mess- oder Untersuchungsmerkmale erkennen lassen.
Temperaturbereich, Expositionsdauer und Schutzkleidung
vollständiger Ganzkörperstatus
Ruhe-EKG als eigenständige Untersuchung
respiratorische Indikation und konkrete Laborparameter bei Zusatzleistungen
Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit und gegebenenfalls Faktorbegründung
Wie kann ein dokumentierter Fall für Kältearbeit – Vorsorge mit kardiopulmonaler Diagnostik aussehen?
Dokumentierter Behandlungsablauf
Für regelmäßige Arbeit in einer Kältekammer werden Beratung, Ganzkörperstatus und Ruhe-EKG durchgeführt. Eine Spirometrie folgt nur bei dokumentierter respiratorischer Fragestellung.
Zu prüfende Positionen in diesem Beispiel:
Welche Abrechnungsfehler sind bei Kältearbeit – Vorsorge mit kardiopulmonaler Diagnostik typisch?
1.
Fehler 1
Die optionale Lungenfunktion wird ohne respiratorischen Anlass automatisch ergänzt.
2.
Fehler 2
Alle Laborwerte der Beispielkette werden unabhängig von Eigenleistung und Befundauftrag angesetzt.
3.
Fehler 3
Die gesamte Ziffernkette wird aus dem Anlass übernommen, ohne jede Position einzeln zu prüfen.
4.
Fehler 4
Bedingte Zusatzpositionen werden ohne eigene Leistung oder ausreichende Dokumentation ergänzt.
Welche arbeitsmedizinischen Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Die endgültige Rechnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung, der geltenden GOÄ und der konkreten Vertragsgrundlage.
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Kostenlos testenDie Kernkonstellation umfasst Beratung, Ganzkörperstatus und Ruhe-EKG. Lungenfunktion und Labor kommen nur hinzu, wenn die respiratorische oder labormedizinische Fragestellung tatsächlich bearbeitet wurde.
Als Kernpositionen sind GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 8 und GOÄ-Nr. 651 hinterlegt. Jede Position setzt die tatsächliche vollständige Leistung voraus.
Im Unterschied zur Hitzearbeit steht in dieser Kette das Ruhe-EKG statt einer Ergometrie im Kern. Eine Lungenfunktion ist nicht allein durch das Stichwort Kälte begründet.
Nein. Die Kette ist ein Abrechnungsbeispiel. Jede Position muss tatsächlich erbracht, medizinisch erforderlich, vollständig dokumentiert und nach den Ausschlussbestimmungen berechnungsfähig sein.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
