Welche GOÄ-Ziffern sind bei Kältearbeit und Kältekammer-Vorsorge möglich?

Kardiopulmonale Vorsorge bei beruflicher Kälteexposition und klar bedingten Zusatztests.

EinordnungArbeitsmedizinische Vorsorge oder Abklärung
PrüfmaßstabLeistungsinhalt vollständig erbracht und dokumentiert
Vor AbrechnungKostenträger und Vertragsgrundlage klären
GOÄ-Abrechnung für Kältearbeit – Vorsorge mit kardiopulmonaler Diagnostik

Welche GOÄ-Ziffern kommen bei Kältearbeit – Vorsorge mit kardiopulmonaler Diagnostik in Betracht?

Die Kernkonstellation umfasst Beratung, Ganzkörperstatus und Ruhe-EKG. Lungenfunktion und Labor kommen nur hinzu, wenn die respiratorische oder labormedizinische Fragestellung tatsächlich bearbeitet wurde.

GOÄ-ZifferRolle in der KetteAbrechnungsentscheidung
GOÄ-Nr. 1KernpositionVollständigen Leistungsinhalt im Einzelfall prüfen.
GOÄ-Nr. 8KernpositionNur bei vollständig erhobenem Ganzkörperstatus.
GOÄ-Nr. 651KernpositionNur bei tatsächlich durchgeführtem Ruhe-EKG; Nrn. 650 bis 653 nicht nebeneinander.
GOÄ-Nr. 605Bedingte ZusatzpositionNur bei entsprechender respiratorischer Fragestellung und tatsächlich durchgeführter Ruhespirographie.
GOÄ-Nr. 605aBedingte ZusatzpositionNur zusammen mit tatsächlich erbrachter Spirographie und dargestellter Fluss-Volumen-Kurve.
GOÄ-Nr. 3511Bedingte ZusatzpositionNur bei tatsächlich durchgeführtem Reagenzträgertest.
GOÄ-Nr. 250Bedingte ZusatzpositionNur bei tatsächlich eigener venöser Blutentnahme.
GOÄ-Nr. 3550Bedingte ZusatzpositionNur bei eigener zulässiger Laborleistung.
GOÄ-Nr. 3560Bedingte ZusatzpositionNur bei eigener zulässiger Laborleistung.
GOÄ-Nr. 3585.H1Bedingte ZusatzpositionNur bei eigener zulässiger Laborleistung.
GOÄ-Nr. 3594.H1Bedingte ZusatzpositionNur bei eigener zulässiger Laborleistung.
GOÄ-Nr. 3595.H1Bedingte ZusatzpositionNur bei eigener zulässiger Laborleistung.

Keine Pauschale: „Kernposition“ bezeichnet nur die Rolle im Abrechnungsbeispiel. Auch eine Kernposition entfällt, wenn ihr Leistungsinhalt nicht vollständig erbracht wurde.

Wann sind die einzelnen Positionen bei Kältearbeit – Vorsorge mit kardiopulmonaler Diagnostik berechnungsfähig?

Jede Ziffer wird getrennt anhand der tatsächlich dokumentierten Leistung beurteilt. Bedingte Positionen dürfen nicht allein aus dem arbeitsmedizinischen Anlass ergänzt werden.

GOÄ-Nr. 1: Kernposition der Beispielkette

Nur bei vollständig erfülltem und dokumentiertem Leistungsinhalt.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 8: Kernposition der Beispielkette

Nur bei vollständig erhobenem Ganzkörperstatus.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 651: Kernposition der Beispielkette

Nur bei tatsächlich durchgeführtem Ruhe-EKG; Nrn. 650 bis 653 nicht nebeneinander.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 605: Bedingte Zusatzposition

Nur bei entsprechender respiratorischer Fragestellung und tatsächlich durchgeführter Ruhespirographie.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 605a: Bedingte Zusatzposition

Nur zusammen mit tatsächlich erbrachter Spirographie und dargestellter Fluss-Volumen-Kurve.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 3511: Bedingte Zusatzposition

Nur bei tatsächlich durchgeführtem Reagenzträgertest.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 250: Bedingte Zusatzposition

Nur bei tatsächlich eigener venöser Blutentnahme.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 3550: Bedingte Zusatzposition

Nur bei eigener zulässiger Laborleistung.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 3560: Bedingte Zusatzposition

Nur bei eigener zulässiger Laborleistung.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 3585.H1: Bedingte Zusatzposition

Nur bei eigener zulässiger Laborleistung.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 3594.H1: Bedingte Zusatzposition

Nur bei eigener zulässiger Laborleistung.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 3595.H1: Bedingte Zusatzposition

Nur bei eigener zulässiger Laborleistung.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

Wie grenzt sich Kältearbeit – Vorsorge mit kardiopulmonaler Diagnostik von ähnlichen Untersuchungen ab?

Im Unterschied zur Hitzearbeit steht in dieser Kette das Ruhe-EKG statt einer Ergometrie im Kern. Eine Lungenfunktion ist nicht allein durch das Stichwort Kälte begründet.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.

Was sollte für Kältearbeit – Vorsorge mit kardiopulmonaler Diagnostik dokumentiert werden?

Die Dokumentation sollte den Anlass, die eigenständigen Leistungsschritte und die entscheidenden Mess- oder Untersuchungsmerkmale erkennen lassen.

Temperaturbereich, Expositionsdauer und Schutzkleidung

vollständiger Ganzkörperstatus

Ruhe-EKG als eigenständige Untersuchung

respiratorische Indikation und konkrete Laborparameter bei Zusatzleistungen

Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit und gegebenenfalls Faktorbegründung

Wie kann ein dokumentierter Fall für Kältearbeit – Vorsorge mit kardiopulmonaler Diagnostik aussehen?

Dokumentierter Behandlungsablauf

Für regelmäßige Arbeit in einer Kältekammer werden Beratung, Ganzkörperstatus und Ruhe-EKG durchgeführt. Eine Spirometrie folgt nur bei dokumentierter respiratorischer Fragestellung.


Zu prüfende Positionen in diesem Beispiel:

Welche Abrechnungsfehler sind bei Kältearbeit – Vorsorge mit kardiopulmonaler Diagnostik typisch?

1.

Fehler 1

Die optionale Lungenfunktion wird ohne respiratorischen Anlass automatisch ergänzt.


2.

Fehler 2

Alle Laborwerte der Beispielkette werden unabhängig von Eigenleistung und Befundauftrag angesetzt.


3.

Fehler 3

Die gesamte Ziffernkette wird aus dem Anlass übernommen, ohne jede Position einzeln zu prüfen.


4.

Fehler 4

Bedingte Zusatzpositionen werden ohne eigene Leistung oder ausreichende Dokumentation ergänzt.

Welche arbeitsmedizinischen Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Die Kernkonstellation umfasst Beratung, Ganzkörperstatus und Ruhe-EKG. Lungenfunktion und Labor kommen nur hinzu, wenn die respiratorische oder labormedizinische Fragestellung tatsächlich bearbeitet wurde.

Als Kernpositionen sind GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 8 und GOÄ-Nr. 651 hinterlegt. Jede Position setzt die tatsächliche vollständige Leistung voraus.

Im Unterschied zur Hitzearbeit steht in dieser Kette das Ruhe-EKG statt einer Ergometrie im Kern. Eine Lungenfunktion ist nicht allein durch das Stichwort Kälte begründet.

Nein. Die Kette ist ein Abrechnungsbeispiel. Jede Position muss tatsächlich erbracht, medizinisch erforderlich, vollständig dokumentiert und nach den Ausschlussbestimmungen berechnungsfähig sein.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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