Kältearbeit – Vorsorge mit kardiopulmonaler Diagnostik

Kardiopulmonale Vorsorge bei beruflicher Kälteexposition und klar bedingten Zusatztests.

EinordnungArbeitsmedizinische Vorsorge oder Abklärung
Vor AbrechnungKostenträger und Vertragsgrundlage klären
GOÄ-Abrechnung für Kältearbeit – Vorsorge mit kardiopulmonaler Diagnostik

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Die Kernkonstellation umfasst Beratung, Ganzkörperstatus und Ruhe-EKG. Lungenfunktion und Labor kommen nur hinzu, wenn die respiratorische oder labormedizinische Fragestellung tatsächlich bearbeitet wurde.

GOÄ-ZifferRolle in der KetteLeistung und Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Kernposition

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ-Nr. 8Kernposition

Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation

Nur bei vollständig erhobenem Ganzkörperstatus.

GOÄ-Nr. 651Kernposition

Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)

Nur bei tatsächlich durchgeführtem Ruhe-EKG; Nrn. 650 bis 653 nicht nebeneinander.

GOÄ-Nr. 605Bedingte Zusatzposition

Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden

Nur bei entsprechender respiratorischer Fragestellung und tatsächlich durchgeführter Ruhespirographie.

GOÄ-Nr. 605ABedingte Zusatzposition

Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen – einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation

Nur zusammen mit tatsächlich erbrachter Spirographie und dargestellter Fluss-Volumen-Kurve.

GOÄ-Nr. 3511Bedingte Zusatzposition

Untersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung.

Nur bei tatsächlich durchgeführtem Reagenzträgertest.

GOÄ-Nr. 250Bedingte Zusatzposition

Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene

Nur bei tatsächlich eigener venöser Blutentnahme.

GOÄ-Nr. 3550Bedingte Zusatzposition

Blutbild und Blutbildbestandteile

Nur bei eigener zulässiger Laborleistung.

GOÄ-Nr. 3560Bedingte Zusatzposition

Glukose

Nur bei eigener zulässiger Laborleistung.

GOÄ-Nr. 3585.H1Bedingte Zusatzposition

Kreatinin

Nur bei eigener zulässiger Laborleistung.

GOÄ-Nr. 3594.H1Bedingte Zusatzposition

Glutamatoxalazetattransaminase (GOT, Aspartataminotransferase, ASAT, AST)

Nur bei eigener zulässiger Laborleistung.

GOÄ-Nr. 3595.H1Bedingte Zusatzposition

Glutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase, ALAT, ALT)

Nur bei eigener zulässiger Laborleistung.

Keine Pauschale: Nur vollständig erbrachte und dokumentierte Positionen ansetzen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Im Unterschied zur Hitzearbeit steht in dieser Kette das Ruhe-EKG statt einer Ergometrie im Kern. Eine Lungenfunktion ist nicht allein durch das Stichwort Kälte begründet.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Temperaturbereich, Expositionsdauer und Schutzkleidung

vollständiger Ganzkörperstatus

Ruhe-EKG als eigenständige Untersuchung

respiratorische Indikation und konkrete Laborparameter bei Zusatzleistungen

Praxisbeispiel

Dokumentierter Behandlungsablauf

Für regelmäßige Arbeit in einer Kältekammer werden Beratung, Ganzkörperstatus und Ruhe-EKG durchgeführt. Eine Spirometrie folgt nur bei dokumentierter respiratorischer Fragestellung.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Die optionale Lungenfunktion wird ohne respiratorischen Anlass automatisch ergänzt.


2.

Alle Laborwerte der Beispielkette werden unabhängig von Eigenleistung und Befundauftrag angesetzt.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.