Welche GOÄ-Ziffern gelten für Eignung in sauerstoffreduzierter Atmosphäre?

Kardiopulmonale Eignungsdiagnostik für Tätigkeiten in hypoxischer Arbeitsumgebung.

EinordnungEignungsbeurteilung
PrüfmaßstabLeistungsinhalt vollständig erbracht und dokumentiert
Vor AbrechnungKostenträger und Vertragsgrundlage klären
GOÄ-Abrechnung für Eignungsbeurteilung – Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre

Welche GOÄ-Ziffern kommen bei Eignungsbeurteilung – Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre in Betracht?

Beratung, Ganzkörperstatus und Lungenfunktion bilden die Kernkonstellation. Blutbild, Blutentnahme, Ruhe-EKG und Gutachten werden nur bei tatsächlicher zusätzlicher Leistung angesetzt.

GOÄ-ZifferRolle in der KetteAbrechnungsentscheidung
GOÄ-Nr. 1KernpositionVollständigen Leistungsinhalt im Einzelfall prüfen.
GOÄ-Nr. 8KernpositionNur bei vollständig erhobenem Ganzkörperstatus.
GOÄ-Nr. 605KernpositionVollständigen Leistungsinhalt im Einzelfall prüfen.
GOÄ-Nr. 605aKernpositionNur bei tatsächlich dargestellter Fluss-Volumen-Kurve.
GOÄ-Nr. 3550Bedingte ZusatzpositionNur bei tatsächlich erbrachtem Blutbild und zulässiger eigener Laborleistung.
GOÄ-Nr. 250Bedingte ZusatzpositionNur bei tatsächlich eigener venöser Blutentnahme.
GOÄ-Nr. 651Bedingte ZusatzpositionNur bei tatsächlich durchgeführtem Ruhe-EKG; bei stattdessen durchgeführter Ergometrie Nr. 652 wählen, nicht zusätzlich Nr. 651.
GOÄ-Nr. 80Bedingte ZusatzpositionNur bei eigenständiger schriftlicher gutachtlicher Äußerung.

Keine Pauschale: „Kernposition“ bezeichnet nur die Rolle im Abrechnungsbeispiel. Auch eine Kernposition entfällt, wenn ihr Leistungsinhalt nicht vollständig erbracht wurde.

Wann sind die einzelnen Positionen bei Eignungsbeurteilung – Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre berechnungsfähig?

Jede Ziffer wird getrennt anhand der tatsächlich dokumentierten Leistung beurteilt. Bedingte Positionen dürfen nicht allein aus dem arbeitsmedizinischen Anlass ergänzt werden.

GOÄ-Nr. 1: Kernposition der Beispielkette

Nur bei vollständig erfülltem und dokumentiertem Leistungsinhalt.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 8: Kernposition der Beispielkette

Nur bei vollständig erhobenem Ganzkörperstatus.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 605: Kernposition der Beispielkette

Nur bei vollständig erfülltem und dokumentiertem Leistungsinhalt.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 605a: Kernposition der Beispielkette

Nur bei tatsächlich dargestellter Fluss-Volumen-Kurve.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 3550: Bedingte Zusatzposition

Nur bei tatsächlich erbrachtem Blutbild und zulässiger eigener Laborleistung.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 250: Bedingte Zusatzposition

Nur bei tatsächlich eigener venöser Blutentnahme.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 651: Bedingte Zusatzposition

Nur bei tatsächlich durchgeführtem Ruhe-EKG; bei stattdessen durchgeführter Ergometrie Nr. 652 wählen, nicht zusätzlich Nr. 651.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 80: Bedingte Zusatzposition

Nur bei eigenständiger schriftlicher gutachtlicher Äußerung.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

Wie grenzt sich Eignungsbeurteilung – Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre von ähnlichen Untersuchungen ab?

Die Suchintention ist die Eignung in sauerstoffreduzierter Atmosphäre. Überdruck, Taucherarbeiten und schwerer Atemschutz besitzen andere Belastungsprofile und eigene Artikel.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.

Was sollte für Eignungsbeurteilung – Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre dokumentiert werden?

Die Dokumentation sollte den Anlass, die eigenständigen Leistungsschritte und die entscheidenden Mess- oder Untersuchungsmerkmale erkennen lassen.

Sauerstoffkonzentration, Aufenthaltsdauer und Arbeitsbelastung

vollständiger Ganzkörperstatus

Lungenfunktion mit dargestellter Fluss-Volumen-Kurve

konkrete Indikation für Blutbild, EKG oder Gutachten

Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit und gegebenenfalls Faktorbegründung

Wie kann ein dokumentierter Fall für Eignungsbeurteilung – Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre aussehen?

Dokumentierter Behandlungsablauf

Für wiederkehrende Arbeiten in reduzierter Sauerstoffatmosphäre werden Status und Lungenfunktion dokumentiert. Ein Ruhe-EKG wird nur bei tatsächlicher Durchführung angesetzt.


Zu prüfende Positionen in diesem Beispiel:

Welche Abrechnungsfehler sind bei Eignungsbeurteilung – Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre typisch?

1.

Fehler 1

Ruhe-EKG und Ergometrie werden ohne Auswahl des tatsächlich eingesetzten Verfahrens kombiniert.


2.

Fehler 2

Die Eignung wird mit arbeitsmedizinischer Vorsorge gleichgesetzt.


3.

Fehler 3

Die gesamte Ziffernkette wird aus dem Anlass übernommen, ohne jede Position einzeln zu prüfen.


4.

Fehler 4

Bedingte Zusatzpositionen werden ohne eigene Leistung oder ausreichende Dokumentation ergänzt.

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Beratung, Ganzkörperstatus und Lungenfunktion bilden die Kernkonstellation. Blutbild, Blutentnahme, Ruhe-EKG und Gutachten werden nur bei tatsächlicher zusätzlicher Leistung angesetzt.

Als Kernpositionen sind GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 8, GOÄ-Nr. 605 und GOÄ-Nr. 605a hinterlegt. Jede Position setzt die tatsächliche vollständige Leistung voraus.

Die Suchintention ist die Eignung in sauerstoffreduzierter Atmosphäre. Überdruck, Taucherarbeiten und schwerer Atemschutz besitzen andere Belastungsprofile und eigene Artikel.

Nein. Die Kette ist ein Abrechnungsbeispiel. Jede Position muss tatsächlich erbracht, medizinisch erforderlich, vollständig dokumentiert und nach den Ausschlussbestimmungen berechnungsfähig sein.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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