Eignungsbeurteilung – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, Basisanforderungen

Grundlegende Seh- und Höranforderungen bei Fahr-, Steuer- und Überwachungsaufgaben.

EinordnungEignungsbeurteilung
Vor AbrechnungKostenträger und Vertragsgrundlage klären
GOÄ-Abrechnung für Eignungsbeurteilung – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, Basisanforderungen

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Die Basiskonstellation prüft Hörweite, Gesichtsfeld und Farbensinn. Weitergehende Augenmessungen, Reagenzträgertest und schriftliches Gutachten werden nur bei tatsächlicher Leistung ergänzt.

GOÄ-ZifferRolle in der KetteLeistung und Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Kernposition

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ-Nr. 3511Bedingte Zusatzposition

Untersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung.

Nur bei tatsächlich durchgeführtem Reagenzträgertest.

GOÄ-Nr. 1400Kernposition

Genaue Hörprüfung mit Einschluß des Tongehörs (Umgangs- und Flüstersprache, Luft- und Knochenleitung)

Nur bei vollständig erbrachter Hörweitenprüfung; nicht neben Nrn. 5 bis 8 oder Nrn. 1403/1404.

GOÄ-Nr. 1228Kernposition

Farbsinnprüfung mit Pigmentproben (z.B. Farbtafeln)

Nur bei tatsächlich erbrachter Gesichtsfelduntersuchung; nicht neben Nrn. 5 bis 8.

GOÄ-Nr. 1225Kernposition

Kampimetrie (z.B. Bjerrum) – auch Perimetrie nach Förster

Nur bei tatsächlich durchgeführter Prüfung des Farbensinns.

GOÄ-Nr. 1216Bedingte Zusatzposition

Untersuchung auf Heterophorie bzw. Strabismus – gegebenenfalls einschließlich qualitativer Untersuchung des binokularen Sehaktes

Nur bei tatsächlich durchgeführter Augeninnendruckmessung.

GOÄ-Nr. 1234Bedingte Zusatzposition

Untersuchung des Dämmerungssehens ohne Blendung

Nur bei vollständig erbrachter Prüfung des binokularen Sehens entsprechend der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 1235Bedingte Zusatzposition

Untersuchung des Dämmerungssehens während der Blendung

Nur bei vollständig erbrachter Leistung entsprechend der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 80Bedingte Zusatzposition

Schriftliche gutachtliche Äußerung

Nur bei beauftragter und tatsächlich erstellter eigenständiger schriftlicher gutachtlicher Äußerung.

Keine Pauschale: Nur vollständig erbrachte und dokumentierte Positionen ansetzen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Diese Seite gilt für Basisanforderungen. Die erweiterte Eignungsbeurteilung mit Tonschwellenaudiometrie und vertiefter binokularer Diagnostik hat eine eigene Seite.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

konkrete Fahr-, Steuer- oder Überwachungsaufgabe

vollständige Hörweitenprüfung

Methode und Ergebnis von Gesichtsfeld und Farbensinn

zusätzliche Augenprüfungen und separater Gutachtenauftrag

Praxisbeispiel

Dokumentierter Behandlungsablauf

Bei einer Tätigkeit mit Basisanforderungen werden Beratung, Hörweite, Gesichtsfeld und Farbensinn geprüft. Vertiefte Audiometrie oder Stereosehen werden nicht ohne erhöhte Anforderung ergänzt.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Basis- und erweiterter Untersuchungspfad werden zu einer maximalen Ziffernkette zusammengeführt.


2.

Das schriftliche Ergebnis wird ohne eigenständige gutachtliche Leistung berechnet.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.