Eignungsbeurteilung – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, Basisanforderungen
Grundlegende Seh- und Höranforderungen bei Fahr-, Steuer- und Überwachungsaufgaben.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Die Basiskonstellation prüft Hörweite, Gesichtsfeld und Farbensinn. Weitergehende Augenmessungen, Reagenzträgertest und schriftliches Gutachten werden nur bei tatsächlicher Leistung ergänzt.
| GOÄ-Ziffer | Rolle in der Kette | Leistung und Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingte Zusatzposition | Untersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung. Nur bei tatsächlich durchgeführtem Reagenzträgertest. |
| GOÄ-Nr. 1400 | Kernposition | Genaue Hörprüfung mit Einschluß des Tongehörs (Umgangs- und Flüstersprache, Luft- und Knochenleitung) Nur bei vollständig erbrachter Hörweitenprüfung; nicht neben Nrn. 5 bis 8 oder Nrn. 1403/1404. |
| GOÄ-Nr. 1228 | Kernposition | Farbsinnprüfung mit Pigmentproben (z.B. Farbtafeln) Nur bei tatsächlich erbrachter Gesichtsfelduntersuchung; nicht neben Nrn. 5 bis 8. |
| GOÄ-Nr. 1225 | Kernposition | Kampimetrie (z.B. Bjerrum) – auch Perimetrie nach Förster Nur bei tatsächlich durchgeführter Prüfung des Farbensinns. |
| GOÄ-Nr. 1216 | Bedingte Zusatzposition | Untersuchung auf Heterophorie bzw. Strabismus – gegebenenfalls einschließlich qualitativer Untersuchung des binokularen Sehaktes Nur bei tatsächlich durchgeführter Augeninnendruckmessung. |
| GOÄ-Nr. 1234 | Bedingte Zusatzposition | Untersuchung des Dämmerungssehens ohne Blendung Nur bei vollständig erbrachter Prüfung des binokularen Sehens entsprechend der Leistungslegende. |
| GOÄ-Nr. 1235 | Bedingte Zusatzposition | Untersuchung des Dämmerungssehens während der Blendung Nur bei vollständig erbrachter Leistung entsprechend der Leistungslegende. |
| GOÄ-Nr. 80 | Bedingte Zusatzposition | Schriftliche gutachtliche Äußerung Nur bei beauftragter und tatsächlich erstellter eigenständiger schriftlicher gutachtlicher Äußerung. |
Keine Pauschale: Nur vollständig erbrachte und dokumentierte Positionen ansetzen.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Diese Seite gilt für Basisanforderungen. Die erweiterte Eignungsbeurteilung mit Tonschwellenaudiometrie und vertiefter binokularer Diagnostik hat eine eigene Seite.
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
konkrete Fahr-, Steuer- oder Überwachungsaufgabe
vollständige Hörweitenprüfung
Methode und Ergebnis von Gesichtsfeld und Farbensinn
zusätzliche Augenprüfungen und separater Gutachtenauftrag
Praxisbeispiel
Dokumentierter Behandlungsablauf
Bei einer Tätigkeit mit Basisanforderungen werden Beratung, Hörweite, Gesichtsfeld und Farbensinn geprüft. Vertiefte Audiometrie oder Stereosehen werden nicht ohne erhöhte Anforderung ergänzt.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Basis- und erweiterter Untersuchungspfad werden zu einer maximalen Ziffernkette zusammengeführt.
2.
Das schriftliche Ergebnis wird ohne eigenständige gutachtliche Leistung berechnet.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Die endgültige Rechnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung, der geltenden GOÄ und der konkreten Vertragsgrundlage.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
