Künstliche optische Strahlung – augenbezogene Vorsorge mit Spaltlampenuntersuchung
Augenbezogene Vorsorge bei Laser-, UV- oder IR-Exposition mit Spaltlampenbefund.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Neben der Beratung steht die tatsächlich durchgeführte Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte im Mittelpunkt. Eine Refraktionsbestimmung ist nur bei vollständiger subjektiver Messung zusätzlich zu prüfen.
| GOÄ-Ziffer | Rolle in der Kette | Leistung und Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 1240 | Kernposition | Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte – gegebenenfalls einschließlich der binokularen Untersuchung des hinteren Poles (z.B. Hruby-Linse) Nur bei tatsächlich durchgeführter Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte; nicht neben Nrn. 5 bis 8. |
| GOÄ-Nr. 1200 | Bedingte Zusatzposition | Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärischen Gläsern Nur bei vollständiger subjektiver Refraktionsbestimmung; kein Ersatz für einen bloßen Visus-Screeningtest. |
Keine Pauschale: Nur vollständig erbrachte und dokumentierte Positionen ansetzen.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Die Seite grenzt sich von Bildschirmvorsorge und Hautvorsorge bei optischer Strahlung ab: Hier ist die Exposition des Auges und die Spaltlampenuntersuchung die zentrale Suchintention.
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Art der optischen Strahlung und exponierter Arbeitsbereich
untersuchte vordere und mittlere Augenabschnitte
Spaltlampenbefund
subjektive Refraktion nur bei vollständiger Durchführung
Praxisbeispiel
Dokumentierter Behandlungsablauf
Bei beruflicher Laserexposition erfolgen Beratung und Spaltlampenmikroskopie mit dokumentiertem Befund. Ein bloßer Visustest wird nicht als subjektive Refraktionsbestimmung gewertet.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Die Expositionsbezeichnung ersetzt die dokumentierte Spaltlampenuntersuchung.
2.
Augen- und Hautvorsorge bei optischer Strahlung werden als identische Leistungskette behandelt.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Die endgültige Rechnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung, der geltenden GOÄ und der konkreten Vertragsgrundlage.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Arbeitsmedizinische Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testen
Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
