Welche GOÄ-Ziffern passen zur Bildschirmarbeitsplatzvorsorge?
Augenbezogene Diagnostik bei Bildschirmtätigkeit ohne Gleichsetzung von Screening und augenärztlicher Vollleistung.

Welche GOÄ-Ziffern kommen bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten – Vorsorge mit augenbezogener Diagnostik in Betracht?
Die Beratung ist der Ausgangspunkt. Refraktionsbestimmung, Augeninnendruck, Farbensinn und Gesichtsfeld sind eigenständige optionale Leistungen und werden nicht allein durch einen üblichen Visus-Screeningtest ausgelöst.
| GOÄ-Ziffer | Rolle in der Kette | Abrechnungsentscheidung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung. |
| GOÄ-Nr. 1200 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei vollständiger subjektiver Refraktionsbestimmung; ein bloßer arbeitsmedizinischer Visus-Screeningtest genügt nicht. |
| GOÄ-Nr. 1216 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei vollständig erbrachter Leistung der Augeninnendruckmessung. |
| GOÄ-Nr. 1225 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei tatsächlich durchgeführter Prüfung des Farbensinns entsprechend der Leistungslegende. |
| GOÄ-Nr. 1228 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei vollständig erbrachter Gesichtsfelduntersuchung; nicht neben Nrn. 5 bis 8. |
Keine Pauschale: „Kernposition“ bezeichnet nur die Rolle im Abrechnungsbeispiel. Auch eine Kernposition entfällt, wenn ihr Leistungsinhalt nicht vollständig erbracht wurde.
Wann sind die einzelnen Positionen bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten – Vorsorge mit augenbezogener Diagnostik berechnungsfähig?
Jede Ziffer wird getrennt anhand der tatsächlich dokumentierten Leistung beurteilt. Bedingte Positionen dürfen nicht allein aus dem arbeitsmedizinischen Anlass ergänzt werden.
GOÄ-Nr. 1: Kernposition der Beispielkette
Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 1200: Bedingte Zusatzposition
Nur bei vollständiger subjektiver Refraktionsbestimmung; ein bloßer arbeitsmedizinischer Visus-Screeningtest genügt nicht.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 1216: Bedingte Zusatzposition
Nur bei vollständig erbrachter Leistung der Augeninnendruckmessung.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 1225: Bedingte Zusatzposition
Nur bei tatsächlich durchgeführter Prüfung des Farbensinns entsprechend der Leistungslegende.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 1228: Bedingte Zusatzposition
Nur bei vollständig erbrachter Gesichtsfelduntersuchung; nicht neben Nrn. 5 bis 8.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
Wie grenzt sich Tätigkeiten an Bildschirmgeräten – Vorsorge mit augenbezogener Diagnostik von ähnlichen Untersuchungen ab?
Diese Seite behandelt Bildschirmtätigkeit. Die Spaltlampenmikroskopie bei künstlicher optischer Strahlung und die umfassenden Sehanforderungen von Fahr- und Steuertätigkeiten haben eigene Suchintentionen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.
Was sollte für Tätigkeiten an Bildschirmgeräten – Vorsorge mit augenbezogener Diagnostik dokumentiert werden?
Die Dokumentation sollte den Anlass, die eigenständigen Leistungsschritte und die entscheidenden Mess- oder Untersuchungsmerkmale erkennen lassen.
Bildschirmtätigkeit und konkrete Sehbeschwerden
Abgrenzung zwischen Screening und subjektiver Refraktionsbestimmung
jeweils tatsächlich durchgeführte Augenmessung
Ergebnis und arbeitsplatzbezogene Beratung
Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit und gegebenenfalls Faktorbegründung
Wie kann ein dokumentierter Fall für Tätigkeiten an Bildschirmgeräten – Vorsorge mit augenbezogener Diagnostik aussehen?
Dokumentierter Behandlungsablauf
Nach Beratung wegen Beschwerden am Bildschirm wird ein orientierender Sehtest durchgeführt. Ohne vollständige subjektive Refraktion oder Gesichtsfeldmessung werden die entsprechenden Ziffern nicht ergänzt.
Zu prüfende Positionen in diesem Beispiel:
Welche Abrechnungsfehler sind bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten – Vorsorge mit augenbezogener Diagnostik typisch?
1.
Fehler 1
Ein einfacher Visustest wird als vollständige Refraktionsbestimmung abgerechnet.
2.
Fehler 2
Alle augenbezogenen Positionen werden pauschal aus dem Begriff Bildschirmarbeitsplatz übernommen.
3.
Fehler 3
Die gesamte Ziffernkette wird aus dem Anlass übernommen, ohne jede Position einzeln zu prüfen.
4.
Fehler 4
Bedingte Zusatzpositionen werden ohne eigene Leistung oder ausreichende Dokumentation ergänzt.
Welche arbeitsmedizinischen Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel
Künstliche optische Strahlung – augenbezogene Vorsorge mit Spaltlampenuntersuchung
Die endgültige Rechnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung, der geltenden GOÄ und der konkreten Vertragsgrundlage.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Arbeitsmedizinische Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenDie Beratung ist der Ausgangspunkt. Refraktionsbestimmung, Augeninnendruck, Farbensinn und Gesichtsfeld sind eigenständige optionale Leistungen und werden nicht allein durch einen üblichen Visus-Screeningtest ausgelöst.
Als Kernpositionen sind GOÄ-Nr. 1 hinterlegt. Jede Position setzt die tatsächliche vollständige Leistung voraus.
Diese Seite behandelt Bildschirmtätigkeit. Die Spaltlampenmikroskopie bei künstlicher optischer Strahlung und die umfassenden Sehanforderungen von Fahr- und Steuertätigkeiten haben eigene Suchintentionen.
Nein. Die Kette ist ein Abrechnungsbeispiel. Jede Position muss tatsächlich erbracht, medizinisch erforderlich, vollständig dokumentiert und nach den Ausschlussbestimmungen berechnungsfähig sein.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
