Wie rechnet man die erweiterte Eignungsbeurteilung für Fahr- und Steuertätigkeiten ab?
Vertiefter Hör- und Sehfunktionspfad bei erhöhten beruflichen Anforderungen.

Welche GOÄ-Ziffern kommen bei Eignungsbeurteilung – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, erhöhte Anforderungen in Betracht?
Die erweiterte Kette verbindet Tonschwellenaudiometrie, Gesichtsfeld, Farbensinn und mehrere binokulare Sehprüfungen. Jede optionale Vertiefung und ein Gutachten benötigen einen eigenen Leistungsnachweis.
| GOÄ-Ziffer | Rolle in der Kette | Abrechnungsentscheidung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Vollständigen Leistungsinhalt im Einzelfall prüfen. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei tatsächlich durchgeführtem Reagenzträgertest. |
| GOÄ-Nr. 1403 | Kernposition | Nur bei vollständiger Tonschwellenaudiometrie in Luft- und Knochenleitung. |
| GOÄ-Nr. 1228 | Kernposition | Nur bei tatsächlich erbrachter Gesichtsfelduntersuchung. |
| GOÄ-Nr. 1229 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei tatsächlich erbrachter weitergehender Gesichtsfelduntersuchung entsprechend der Leistungslegende. |
| GOÄ-Nr. 1225 | Kernposition | Nur bei tatsächlich durchgeführter Prüfung des Farbensinns. |
| GOÄ-Nr. 1234 | Kernposition | Nur bei vollständig erbrachter Leistung. |
| GOÄ-Nr. 1235 | Kernposition | Nur bei vollständig erbrachter Leistung. |
| GOÄ-Nr. 1236 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei vollständig erbrachter Leistung. |
| GOÄ-Nr. 1217 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei tatsächlich erbrachter Leistung; nicht neben Nr. 5 oder Nr. 6. |
| GOÄ-Nr. 651 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei eigenständiger kardiologischer Indikation und tatsächlich durchgeführtem Ruhe-EKG; Nrn. 650 bis 653 nicht nebeneinander. |
| GOÄ-Nr. 80 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei eigenständiger schriftlicher gutachtlicher Äußerung. |
Keine Pauschale: „Kernposition“ bezeichnet nur die Rolle im Abrechnungsbeispiel. Auch eine Kernposition entfällt, wenn ihr Leistungsinhalt nicht vollständig erbracht wurde.
Wann sind die einzelnen Positionen bei Eignungsbeurteilung – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, erhöhte Anforderungen berechnungsfähig?
Jede Ziffer wird getrennt anhand der tatsächlich dokumentierten Leistung beurteilt. Bedingte Positionen dürfen nicht allein aus dem arbeitsmedizinischen Anlass ergänzt werden.
GOÄ-Nr. 1: Kernposition der Beispielkette
Nur bei vollständig erfülltem und dokumentiertem Leistungsinhalt.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 3511: Bedingte Zusatzposition
Nur bei tatsächlich durchgeführtem Reagenzträgertest.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 1403: Kernposition der Beispielkette
Nur bei vollständiger Tonschwellenaudiometrie in Luft- und Knochenleitung.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 1228: Kernposition der Beispielkette
Nur bei tatsächlich erbrachter Gesichtsfelduntersuchung.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 1229: Bedingte Zusatzposition
Nur bei tatsächlich erbrachter weitergehender Gesichtsfelduntersuchung entsprechend der Leistungslegende.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 1225: Kernposition der Beispielkette
Nur bei tatsächlich durchgeführter Prüfung des Farbensinns.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 1234: Kernposition der Beispielkette
Nur bei vollständig erbrachter Leistung.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 1235: Kernposition der Beispielkette
Nur bei vollständig erbrachter Leistung.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 1236: Bedingte Zusatzposition
Nur bei vollständig erbrachter Leistung.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 1217: Bedingte Zusatzposition
Nur bei tatsächlich erbrachter Leistung; nicht neben Nr. 5 oder Nr. 6.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 651: Bedingte Zusatzposition
Nur bei eigenständiger kardiologischer Indikation und tatsächlich durchgeführtem Ruhe-EKG; Nrn. 650 bis 653 nicht nebeneinander.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 80: Bedingte Zusatzposition
Nur bei eigenständiger schriftlicher gutachtlicher Äußerung.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
Wie grenzt sich Eignungsbeurteilung – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, erhöhte Anforderungen von ähnlichen Untersuchungen ab?
Gegenüber Stufe 1 werden Hör- und Sehfunktionen wesentlich differenzierter geprüft. Die Seite zielt deshalb auf erhöhte Anforderungen und nicht auf die allgemeine Basis-Eignung.
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.
Was sollte für Eignungsbeurteilung – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, erhöhte Anforderungen dokumentiert werden?
Die Dokumentation sollte den Anlass, die eigenständigen Leistungsschritte und die entscheidenden Mess- oder Untersuchungsmerkmale erkennen lassen.
erhöhtes konkretes Anforderungsprofil
Tonschwellenaudiometrie in Luft- und Knochenleitung
Art und Umfang der Gesichtsfeldmessung
Farbensinn, Binokularsehen und jede weitere Augenprüfung getrennt
Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit und gegebenenfalls Faktorbegründung
Wie kann ein dokumentierter Fall für Eignungsbeurteilung – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, erhöhte Anforderungen aussehen?
Dokumentierter Behandlungsablauf
Für eine sicherheitskritische Steuertätigkeit werden vollständige Tonschwellenaudiometrie, Gesichtsfeld, Farbensinn und binokulare Sehfunktionen dokumentiert. Zusatztests richten sich nach dem Auftrag.
Zu prüfende Positionen in diesem Beispiel:
Welche Abrechnungsfehler sind bei Eignungsbeurteilung – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, erhöhte Anforderungen typisch?
1.
Fehler 1
Optionale Augenprüfungen werden ohne vollständigen Leistungsinhalt als Block angesetzt.
2.
Fehler 2
Ein Ruhe-EKG wird ohne eigenständige kardiologische Indikation ergänzt.
3.
Fehler 3
Die gesamte Ziffernkette wird aus dem Anlass übernommen, ohne jede Position einzeln zu prüfen.
4.
Fehler 4
Bedingte Zusatzpositionen werden ohne eigene Leistung oder ausreichende Dokumentation ergänzt.
Welche arbeitsmedizinischen Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Die endgültige Rechnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung, der geltenden GOÄ und der konkreten Vertragsgrundlage.
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Kostenlos testenDie erweiterte Kette verbindet Tonschwellenaudiometrie, Gesichtsfeld, Farbensinn und mehrere binokulare Sehprüfungen. Jede optionale Vertiefung und ein Gutachten benötigen einen eigenen Leistungsnachweis.
Als Kernpositionen sind GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1403, GOÄ-Nr. 1228, GOÄ-Nr. 1225, GOÄ-Nr. 1234 und GOÄ-Nr. 1235 hinterlegt. Jede Position setzt die tatsächliche vollständige Leistung voraus.
Gegenüber Stufe 1 werden Hör- und Sehfunktionen wesentlich differenzierter geprüft. Die Seite zielt deshalb auf erhöhte Anforderungen und nicht auf die allgemeine Basis-Eignung.
Nein. Die Kette ist ein Abrechnungsbeispiel. Jede Position muss tatsächlich erbracht, medizinisch erforderlich, vollständig dokumentiert und nach den Ausschlussbestimmungen berechnungsfähig sein.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
