Wie rechnet man die erweiterte Eignungsbeurteilung für Fahr- und Steuertätigkeiten ab?

Vertiefter Hör- und Sehfunktionspfad bei erhöhten beruflichen Anforderungen.

EinordnungEignungsbeurteilung
PrüfmaßstabLeistungsinhalt vollständig erbracht und dokumentiert
Vor AbrechnungKostenträger und Vertragsgrundlage klären
GOÄ-Abrechnung für Eignungsbeurteilung – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, erhöhte Anforderungen

Welche GOÄ-Ziffern kommen bei Eignungsbeurteilung – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, erhöhte Anforderungen in Betracht?

Die erweiterte Kette verbindet Tonschwellenaudiometrie, Gesichtsfeld, Farbensinn und mehrere binokulare Sehprüfungen. Jede optionale Vertiefung und ein Gutachten benötigen einen eigenen Leistungsnachweis.

GOÄ-ZifferRolle in der KetteAbrechnungsentscheidung
GOÄ-Nr. 1KernpositionVollständigen Leistungsinhalt im Einzelfall prüfen.
GOÄ-Nr. 3511Bedingte ZusatzpositionNur bei tatsächlich durchgeführtem Reagenzträgertest.
GOÄ-Nr. 1403KernpositionNur bei vollständiger Tonschwellenaudiometrie in Luft- und Knochenleitung.
GOÄ-Nr. 1228KernpositionNur bei tatsächlich erbrachter Gesichtsfelduntersuchung.
GOÄ-Nr. 1229Bedingte ZusatzpositionNur bei tatsächlich erbrachter weitergehender Gesichtsfelduntersuchung entsprechend der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 1225KernpositionNur bei tatsächlich durchgeführter Prüfung des Farbensinns.
GOÄ-Nr. 1234KernpositionNur bei vollständig erbrachter Leistung.
GOÄ-Nr. 1235KernpositionNur bei vollständig erbrachter Leistung.
GOÄ-Nr. 1236Bedingte ZusatzpositionNur bei vollständig erbrachter Leistung.
GOÄ-Nr. 1217Bedingte ZusatzpositionNur bei tatsächlich erbrachter Leistung; nicht neben Nr. 5 oder Nr. 6.
GOÄ-Nr. 651Bedingte ZusatzpositionNur bei eigenständiger kardiologischer Indikation und tatsächlich durchgeführtem Ruhe-EKG; Nrn. 650 bis 653 nicht nebeneinander.
GOÄ-Nr. 80Bedingte ZusatzpositionNur bei eigenständiger schriftlicher gutachtlicher Äußerung.

Keine Pauschale: „Kernposition“ bezeichnet nur die Rolle im Abrechnungsbeispiel. Auch eine Kernposition entfällt, wenn ihr Leistungsinhalt nicht vollständig erbracht wurde.

Wann sind die einzelnen Positionen bei Eignungsbeurteilung – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, erhöhte Anforderungen berechnungsfähig?

Jede Ziffer wird getrennt anhand der tatsächlich dokumentierten Leistung beurteilt. Bedingte Positionen dürfen nicht allein aus dem arbeitsmedizinischen Anlass ergänzt werden.

GOÄ-Nr. 1: Kernposition der Beispielkette

Nur bei vollständig erfülltem und dokumentiertem Leistungsinhalt.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 3511: Bedingte Zusatzposition

Nur bei tatsächlich durchgeführtem Reagenzträgertest.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 1403: Kernposition der Beispielkette

Nur bei vollständiger Tonschwellenaudiometrie in Luft- und Knochenleitung.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 1228: Kernposition der Beispielkette

Nur bei tatsächlich erbrachter Gesichtsfelduntersuchung.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 1229: Bedingte Zusatzposition

Nur bei tatsächlich erbrachter weitergehender Gesichtsfelduntersuchung entsprechend der Leistungslegende.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 1225: Kernposition der Beispielkette

Nur bei tatsächlich durchgeführter Prüfung des Farbensinns.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 1234: Kernposition der Beispielkette

Nur bei vollständig erbrachter Leistung.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 1235: Kernposition der Beispielkette

Nur bei vollständig erbrachter Leistung.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 1236: Bedingte Zusatzposition

Nur bei vollständig erbrachter Leistung.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 1217: Bedingte Zusatzposition

Nur bei tatsächlich erbrachter Leistung; nicht neben Nr. 5 oder Nr. 6.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 651: Bedingte Zusatzposition

Nur bei eigenständiger kardiologischer Indikation und tatsächlich durchgeführtem Ruhe-EKG; Nrn. 650 bis 653 nicht nebeneinander.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 80: Bedingte Zusatzposition

Nur bei eigenständiger schriftlicher gutachtlicher Äußerung.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

Wie grenzt sich Eignungsbeurteilung – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, erhöhte Anforderungen von ähnlichen Untersuchungen ab?

Gegenüber Stufe 1 werden Hör- und Sehfunktionen wesentlich differenzierter geprüft. Die Seite zielt deshalb auf erhöhte Anforderungen und nicht auf die allgemeine Basis-Eignung.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.

Was sollte für Eignungsbeurteilung – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, erhöhte Anforderungen dokumentiert werden?

Die Dokumentation sollte den Anlass, die eigenständigen Leistungsschritte und die entscheidenden Mess- oder Untersuchungsmerkmale erkennen lassen.

erhöhtes konkretes Anforderungsprofil

Tonschwellenaudiometrie in Luft- und Knochenleitung

Art und Umfang der Gesichtsfeldmessung

Farbensinn, Binokularsehen und jede weitere Augenprüfung getrennt

Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit und gegebenenfalls Faktorbegründung

Wie kann ein dokumentierter Fall für Eignungsbeurteilung – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, erhöhte Anforderungen aussehen?

Dokumentierter Behandlungsablauf

Für eine sicherheitskritische Steuertätigkeit werden vollständige Tonschwellenaudiometrie, Gesichtsfeld, Farbensinn und binokulare Sehfunktionen dokumentiert. Zusatztests richten sich nach dem Auftrag.


Zu prüfende Positionen in diesem Beispiel:

Welche Abrechnungsfehler sind bei Eignungsbeurteilung – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, erhöhte Anforderungen typisch?

1.

Fehler 1

Optionale Augenprüfungen werden ohne vollständigen Leistungsinhalt als Block angesetzt.


2.

Fehler 2

Ein Ruhe-EKG wird ohne eigenständige kardiologische Indikation ergänzt.


3.

Fehler 3

Die gesamte Ziffernkette wird aus dem Anlass übernommen, ohne jede Position einzeln zu prüfen.


4.

Fehler 4

Bedingte Zusatzpositionen werden ohne eigene Leistung oder ausreichende Dokumentation ergänzt.

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Die erweiterte Kette verbindet Tonschwellenaudiometrie, Gesichtsfeld, Farbensinn und mehrere binokulare Sehprüfungen. Jede optionale Vertiefung und ein Gutachten benötigen einen eigenen Leistungsnachweis.

Als Kernpositionen sind GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1403, GOÄ-Nr. 1228, GOÄ-Nr. 1225, GOÄ-Nr. 1234 und GOÄ-Nr. 1235 hinterlegt. Jede Position setzt die tatsächliche vollständige Leistung voraus.

Gegenüber Stufe 1 werden Hör- und Sehfunktionen wesentlich differenzierter geprüft. Die Seite zielt deshalb auf erhöhte Anforderungen und nicht auf die allgemeine Basis-Eignung.

Nein. Die Kette ist ein Abrechnungsbeispiel. Jede Position muss tatsächlich erbracht, medizinisch erforderlich, vollständig dokumentiert und nach den Ausschlussbestimmungen berechnungsfähig sein.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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