Eignungsbeurteilung – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, erhöhte Anforderungen

Vertiefter Hör- und Sehfunktionspfad bei erhöhten beruflichen Anforderungen.

EinordnungEignungsbeurteilung
Vor AbrechnungKostenträger und Vertragsgrundlage klären
GOÄ-Abrechnung für Eignungsbeurteilung – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, erhöhte Anforderungen

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Die erweiterte Kette verbindet Tonschwellenaudiometrie, Gesichtsfeld, Farbensinn und mehrere binokulare Sehprüfungen. Jede optionale Vertiefung und ein Gutachten benötigen einen eigenen Leistungsnachweis.

GOÄ-ZifferRolle in der KetteLeistung und Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Kernposition

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ-Nr. 3511Bedingte Zusatzposition

Untersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung.

Nur bei tatsächlich durchgeführtem Reagenzträgertest.

GOÄ-Nr. 1403Kernposition

Tonschwellenaudiometrie beidseits (8-12 Frequenzen/kontinuierliche Frequenzänderung), Luft- und Knochenleitung, ggf. Vertäubung, Intensitätsbreite, umschwellen.

Nur bei vollständiger Tonschwellenaudiometrie in Luft- und Knochenleitung.

GOÄ-Nr. 1228Kernposition

Farbsinnprüfung mit Pigmentproben (z.B. Farbtafeln)

Nur bei tatsächlich erbrachter Gesichtsfelduntersuchung.

GOÄ-Nr. 1229Bedingte Zusatzposition

Farbsinnprüfung mit Anomaloskop

Nur bei tatsächlich erbrachter weitergehender Gesichtsfelduntersuchung entsprechend der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 1225Kernposition

Kampimetrie (z.B. Bjerrum) – auch Perimetrie nach Förster

Nur bei tatsächlich durchgeführter Prüfung des Farbensinns.

GOÄ-Nr. 1234Kernposition

Untersuchung des Dämmerungssehens ohne Blendung

Nur bei vollständig erbrachter Leistung.

GOÄ-Nr. 1235Kernposition

Untersuchung des Dämmerungssehens während der Blendung

Nur bei vollständig erbrachter Leistung.

GOÄ-Nr. 1236Bedingte Zusatzposition

Untersuchung des Dämmerungssehens nach der Blendung (Readaptation)

Nur bei vollständig erbrachter Leistung.

GOÄ-Nr. 1217Bedingte Zusatzposition

Qualitative und quantitative Untersuchung des binokularen Sehaktes

Nur bei tatsächlich erbrachter Leistung; nicht neben Nr. 5 oder Nr. 6.

GOÄ-Nr. 651Bedingte Zusatzposition

Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)

Nur bei eigenständiger kardiologischer Indikation und tatsächlich durchgeführtem Ruhe-EKG; Nrn. 650 bis 653 nicht nebeneinander.

GOÄ-Nr. 80Bedingte Zusatzposition

Schriftliche gutachtliche Äußerung

Nur bei eigenständiger schriftlicher gutachtlicher Äußerung.

Keine Pauschale: Nur vollständig erbrachte und dokumentierte Positionen ansetzen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Gegenüber Stufe 1 werden Hör- und Sehfunktionen wesentlich differenzierter geprüft. Die Seite zielt deshalb auf erhöhte Anforderungen und nicht auf die allgemeine Basis-Eignung.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

erhöhtes konkretes Anforderungsprofil

Tonschwellenaudiometrie in Luft- und Knochenleitung

Art und Umfang der Gesichtsfeldmessung

Farbensinn, Binokularsehen und jede weitere Augenprüfung getrennt

Praxisbeispiel

Dokumentierter Behandlungsablauf

Für eine sicherheitskritische Steuertätigkeit werden vollständige Tonschwellenaudiometrie, Gesichtsfeld, Farbensinn und binokulare Sehfunktionen dokumentiert. Zusatztests richten sich nach dem Auftrag.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Optionale Augenprüfungen werden ohne vollständigen Leistungsinhalt als Block angesetzt.


2.

Ein Ruhe-EKG wird ohne eigenständige kardiologische Indikation ergänzt.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.