Eignungsbeurteilung bei Absturzgefahr – apparativer Seh- und Belastungspfad
Apparative Seh- und Belastungsdiagnostik für Tätigkeiten mit Absturzgefahr.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Die Beispielkette verbindet Belastungs-, Lungenfunktions- und Gesichtsfelddiagnostik. Farbensinn, Reagenzträgertest und schriftliches Gutachten bleiben zusätzliche Leistungen mit eigener Voraussetzung.
| GOÄ-Ziffer | Rolle in der Kette | Leistung und Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 652 | Kernposition | EKG-Untersuchung in Ruhe und unter Belastung (Ergometrie) mit mindestens neun Ableitungen, ggf. mit Belastungsänderung. Nur bei tatsächlich durchgeführter Ergometrie; Nrn. 650 bis 653 nicht nebeneinander. |
| GOÄ-Nr. 605 | Kernposition | Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden |
| GOÄ-Nr. 605A | Kernposition | Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen – einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation Nur bei tatsächlich dargestellter Fluss-Volumen-Kurve. |
| GOÄ-Nr. 1228 | Kernposition | Farbsinnprüfung mit Pigmentproben (z.B. Farbtafeln) Nur bei tatsächlich erbrachter Gesichtsfelduntersuchung; nicht ansetzen, wenn in derselben Sitzung eine Nr. 5 bis 8 abgerechnet wird. |
| GOÄ-Nr. 1225 | Bedingte Zusatzposition | Kampimetrie (z.B. Bjerrum) – auch Perimetrie nach Förster Nur bei tatsächlich durchgeführter Prüfung des Farbensinns. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingte Zusatzposition | Untersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung. Nur bei tatsächlich durchgeführtem Reagenzträgertest. |
| GOÄ-Nr. 80 | Bedingte Zusatzposition | Schriftliche gutachtliche Äußerung Nur bei beauftragter und tatsächlich erstellter eigenständiger schriftlicher gutachtlicher Äußerung; nicht automatisch wegen der Eignungsbeurteilung. |
Keine Pauschale: Nur vollständig erbrachte und dokumentierte Positionen ansetzen.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Es handelt sich um eine Eignungsbeurteilung und nicht um arbeitsmedizinische Vorsorge. Zweck, Auftrag, Einwilligung und Ergebnisweitergabe müssen entsprechend getrennt behandelt werden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
konkretes Anforderungsprofil der Höhenarbeit
Belastungsprotokoll der Ergometrie
Lungenfunktion einschließlich Kurvendarstellung
Gesichtsfeldbefund und gesonderter Gutachtenauftrag
Praxisbeispiel
Dokumentierter Behandlungsablauf
Für regelmäßig ungesicherte Höhenarbeit werden Anforderungsprofil, Ergometrie, Lungenfunktion und Gesichtsfeld dokumentiert. Eine schriftliche gutachtliche Äußerung erfolgt nur bei eigenständigem Auftrag.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Die Eignungsbeurteilung wird als Vorsorgebescheinigung behandelt.
2.
Eine Gutachtenziffer wird allein wegen des Eignungsanlasses automatisch ergänzt.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Die endgültige Rechnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung, der geltenden GOÄ und der konkreten Vertragsgrundlage.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Arbeitsmedizinische Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testen
Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
