Wie wird die Eignungsbeurteilung für schweren Atemschutz nach GOÄ abgerechnet?

Eignungsbezogener Spiroergometriepfad für schweren Atemschutz.

EinordnungEignungsbeurteilung
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 605a, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 80
PrüfmaßstabLeistungsinhalt vollständig erbracht und dokumentiert
Vor AbrechnungKostenträger und Vertragsgrundlage klären
GOÄ-Abrechnung für Eignungsbeurteilung schwerer Atemschutz – Spiroergometriepfad

Welche GOÄ-Ziffern kommen bei Eignungsbeurteilung schwerer Atemschutz – Spiroergometriepfad in Betracht?

Ganzkörperstatus und Spiroergometrie bilden den diagnostischen Kern. Ruhespirographie wird nicht zusätzlich zur enthaltenen Voruntersuchung berechnet; Ruhe-EKG und Gutachten benötigen eigenständige Leistungen.

GOÄ-ZifferRolle in der KetteAbrechnungsentscheidung
GOÄ-Nr. 1KernpositionVollständigen Leistungsinhalt im Einzelfall prüfen.
GOÄ-Nr. 8KernpositionNur bei vollständig erhobenem Ganzkörperstatus.
GOÄ-Nr. 606KernpositionNur bei tatsächlich durchgeführter Spiroergometrie; Nr. 605 dafür nicht zusätzlich.
GOÄ-Nr. 605aBedingte ZusatzpositionNur bei zusätzlich tatsächlich dargestellter Fluss-Volumen-Kurve.
GOÄ-Nr. 651Bedingte ZusatzpositionNur bei eigenständig durchgeführtem Ruhe-EKG; Nrn. 650 bis 653 nicht nebeneinander.
GOÄ-Nr. 80Bedingte ZusatzpositionNur bei eigenständiger schriftlicher gutachtlicher Äußerung.

Keine Pauschale: „Kernposition“ bezeichnet nur die Rolle im Abrechnungsbeispiel. Auch eine Kernposition entfällt, wenn ihr Leistungsinhalt nicht vollständig erbracht wurde.

Wann sind die einzelnen Positionen bei Eignungsbeurteilung schwerer Atemschutz – Spiroergometriepfad berechnungsfähig?

Jede Ziffer wird getrennt anhand der tatsächlich dokumentierten Leistung beurteilt. Bedingte Positionen dürfen nicht allein aus dem arbeitsmedizinischen Anlass ergänzt werden.

GOÄ-Nr. 1: Kernposition der Beispielkette

Nur bei vollständig erfülltem und dokumentiertem Leistungsinhalt.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 8: Kernposition der Beispielkette

Nur bei vollständig erhobenem Ganzkörperstatus.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 606: Kernposition der Beispielkette

Nur bei tatsächlich durchgeführter Spiroergometrie; Nr. 605 dafür nicht zusätzlich.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 605a: Bedingte Zusatzposition

Nur bei zusätzlich tatsächlich dargestellter Fluss-Volumen-Kurve.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 651: Bedingte Zusatzposition

Nur bei eigenständig durchgeführtem Ruhe-EKG; Nrn. 650 bis 653 nicht nebeneinander.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 80: Bedingte Zusatzposition

Nur bei eigenständiger schriftlicher gutachtlicher Äußerung.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

Wie grenzt sich Eignungsbeurteilung schwerer Atemschutz – Spiroergometriepfad von ähnlichen Untersuchungen ab?

Die Seite behandelt die Eignungsfrage für schweren Atemschutz. Die arbeitsmedizinische Vorsorge der Atemschutzgruppe 3 ist trotz ähnlicher Diagnostik rechtlich und inhaltlich getrennt.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.

Was sollte für Eignungsbeurteilung schwerer Atemschutz – Spiroergometriepfad dokumentiert werden?

Die Dokumentation sollte den Anlass, die eigenständigen Leistungsschritte und die entscheidenden Mess- oder Untersuchungsmerkmale erkennen lassen.

Eignungsauftrag und Belastungsanforderung

vollständiger Ganzkörperstatus

Spiroergometrie mit Belastungs- und Messprotokoll

gesondertes Ruhe-EKG oder schriftliches Gutachten nur bei eigener Leistung

Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit und gegebenenfalls Faktorbegründung

Wie kann ein dokumentierter Fall für Eignungsbeurteilung schwerer Atemschutz – Spiroergometriepfad aussehen?

Dokumentierter Behandlungsablauf

Im Auftrag zur Eignungsbeurteilung werden Ganzkörperstatus und Spiroergometrie durchgeführt. Ein Gutachten wird nur bei gesondertem schriftlichem Auftrag erstellt.


Zu prüfende Positionen in diesem Beispiel:

Welche Abrechnungsfehler sind bei Eignungsbeurteilung schwerer Atemschutz – Spiroergometriepfad typisch?

1.

Fehler 1

Vorsorge und Eignung für Atemschutz werden als dieselbe Leistungssituation dargestellt.


2.

Fehler 2

Die in der Spiroergometrie enthaltene Ruhespirographie wird zusätzlich angesetzt.


3.

Fehler 3

Die gesamte Ziffernkette wird aus dem Anlass übernommen, ohne jede Position einzeln zu prüfen.


4.

Fehler 4

Bedingte Zusatzpositionen werden ohne eigene Leistung oder ausreichende Dokumentation ergänzt.

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Ganzkörperstatus und Spiroergometrie bilden den diagnostischen Kern. Ruhespirographie wird nicht zusätzlich zur enthaltenen Voruntersuchung berechnet; Ruhe-EKG und Gutachten benötigen eigenständige Leistungen.

Als Kernpositionen sind GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 8 und GOÄ-Nr. 606 hinterlegt. Jede Position setzt die tatsächliche vollständige Leistung voraus.

Die Seite behandelt die Eignungsfrage für schweren Atemschutz. Die arbeitsmedizinische Vorsorge der Atemschutzgruppe 3 ist trotz ähnlicher Diagnostik rechtlich und inhaltlich getrennt.

Nein. Die Kette ist ein Abrechnungsbeispiel. Jede Position muss tatsächlich erbracht, medizinisch erforderlich, vollständig dokumentiert und nach den Ausschlussbestimmungen berechnungsfähig sein.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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