Wie wird die Atemschutzvorsorge Gruppe 2 nach GOÄ abgerechnet?
Kardiopulmonale Diagnostik und klar abgegrenzte optionale Laborleistungen.

Welche GOÄ-Ziffern kommen bei Atemschutz Gruppe 2 – Vorsorge mit kardiopulmonaler Diagnostik in Betracht?
Zur Gruppe-2-Konstellation gehören der vollständige Ganzkörperstatus, Lungenfunktion und ein Ruhe-EKG. Laborpositionen sind keine Pauschale und setzen eigene Leistungserbringung sowie den konkret bestimmten Parameter voraus.
| GOÄ-Ziffer | Rolle in der Kette | Abrechnungsentscheidung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Nur bei tatsächlich erbrachter arbeitsmedizinischer Beratung. |
| GOÄ-Nr. 8 | Kernposition | Nur bei vollständig erhobenem Ganzkörperstatus entsprechend der Leistungslegende. |
| GOÄ-Nr. 605 | Kernposition | Vollständigen Leistungsinhalt im Einzelfall prüfen. |
| GOÄ-Nr. 605a | Kernposition | Nur bei tatsächlich dargestellter Fluss-Volumen-Kurve. |
| GOÄ-Nr. 651 | Kernposition | Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen; Nrn. 650 bis 653 nicht nebeneinander. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei tatsächlich durchgeführtem Urin-/Reagenzträgertest; Mehrfachreagenzträger je Untersuchung nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei tatsächlich eigener venöser Blutentnahme. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei tatsächlich erbrachtem Blutbild und zulässiger eigener Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst. |
| GOÄ-Nr. 3560 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei tatsächlich bestimmter Glukose und zulässiger eigener Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst. |
| GOÄ-Nr. 3585.H1 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei tatsächlich bestimmtem Kreatinin und zulässiger eigener Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst. |
| GOÄ-Nr. 3592.H1 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei tatsächlich bestimmter Gamma-GT und zulässiger eigener Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst. |
| GOÄ-Nr. 3595.H1 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei tatsächlich bestimmter GPT/ALAT und zulässiger eigener Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst. |
Keine Pauschale: „Kernposition“ bezeichnet nur die Rolle im Abrechnungsbeispiel. Auch eine Kernposition entfällt, wenn ihr Leistungsinhalt nicht vollständig erbracht wurde.
Wann sind die einzelnen Positionen bei Atemschutz Gruppe 2 – Vorsorge mit kardiopulmonaler Diagnostik berechnungsfähig?
Jede Ziffer wird getrennt anhand der tatsächlich dokumentierten Leistung beurteilt. Bedingte Positionen dürfen nicht allein aus dem arbeitsmedizinischen Anlass ergänzt werden.
GOÄ-Nr. 1: Kernposition der Beispielkette
Nur bei tatsächlich erbrachter arbeitsmedizinischer Beratung.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 8: Kernposition der Beispielkette
Nur bei vollständig erhobenem Ganzkörperstatus entsprechend der Leistungslegende.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 605: Kernposition der Beispielkette
Nur bei vollständig erfülltem und dokumentiertem Leistungsinhalt.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 605a: Kernposition der Beispielkette
Nur bei tatsächlich dargestellter Fluss-Volumen-Kurve.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 651: Kernposition der Beispielkette
Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen; Nrn. 650 bis 653 nicht nebeneinander.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 3511: Bedingte Zusatzposition
Nur bei tatsächlich durchgeführtem Urin-/Reagenzträgertest; Mehrfachreagenzträger je Untersuchung nur einmal.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 250: Bedingte Zusatzposition
Nur bei tatsächlich eigener venöser Blutentnahme.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 3550: Bedingte Zusatzposition
Nur bei tatsächlich erbrachtem Blutbild und zulässiger eigener Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 3560: Bedingte Zusatzposition
Nur bei tatsächlich bestimmter Glukose und zulässiger eigener Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 3585.H1: Bedingte Zusatzposition
Nur bei tatsächlich bestimmtem Kreatinin und zulässiger eigener Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 3592.H1: Bedingte Zusatzposition
Nur bei tatsächlich bestimmter Gamma-GT und zulässiger eigener Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 3595.H1: Bedingte Zusatzposition
Nur bei tatsächlich bestimmter GPT/ALAT und zulässiger eigener Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
Wie grenzt sich Atemschutz Gruppe 2 – Vorsorge mit kardiopulmonaler Diagnostik von ähnlichen Untersuchungen ab?
Gegenüber Gruppe 1 ist der Untersuchungsumfang kardiopulmonal erweitert. Die belastungsabhängige Spiroergometrie ist dagegen Gegenstand der Gruppe-3-Seite.
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.
Was sollte für Atemschutz Gruppe 2 – Vorsorge mit kardiopulmonaler Diagnostik dokumentiert werden?
Die Dokumentation sollte den Anlass, die eigenständigen Leistungsschritte und die entscheidenden Mess- oder Untersuchungsmerkmale erkennen lassen.
vollständiger Ganzkörperstatus
Ruhespirographie und dargestellte Fluss-Volumen-Kurve
Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen
bei Laborleistungen Parameter, Probenentnahme und Eigen- oder Fremdlabor
Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit und gegebenenfalls Faktorbegründung
Wie kann ein dokumentierter Fall für Atemschutz Gruppe 2 – Vorsorge mit kardiopulmonaler Diagnostik aussehen?
Dokumentierter Behandlungsablauf
Nach Beratung und Ganzkörperstatus erfolgen Lungenfunktion und ein Ruhe-EKG mit neun Ableitungen. Blutbild und Stoffwechselparameter werden nur übernommen, wenn sie im eigenen zulässigen Labor erbracht wurden.
Zu prüfende Positionen in diesem Beispiel:
Welche Abrechnungsfehler sind bei Atemschutz Gruppe 2 – Vorsorge mit kardiopulmonaler Diagnostik typisch?
1.
Fehler 1
Alle in der Kette genannten Laborwerte werden unabhängig von der tatsächlichen Bestimmung berechnet.
2.
Fehler 2
Mehrere EKG-Ziffern werden für dieselbe Untersuchung kombiniert.
3.
Fehler 3
Die gesamte Ziffernkette wird aus dem Anlass übernommen, ohne jede Position einzeln zu prüfen.
4.
Fehler 4
Bedingte Zusatzpositionen werden ohne eigene Leistung oder ausreichende Dokumentation ergänzt.
Welche arbeitsmedizinischen Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel
Atemschutz Gruppe 1 – Vorsorge mit Brustorganstatus und Lungenfunktion
Verwandter Artikel
Atemschutz Gruppe 3 – Vorsorge mit Spiroergometrie
Die endgültige Rechnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung, der geltenden GOÄ und der konkreten Vertragsgrundlage.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Arbeitsmedizinische Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenZur Gruppe-2-Konstellation gehören der vollständige Ganzkörperstatus, Lungenfunktion und ein Ruhe-EKG. Laborpositionen sind keine Pauschale und setzen eigene Leistungserbringung sowie den konkret bestimmten Parameter voraus.
Als Kernpositionen sind GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 8, GOÄ-Nr. 605, GOÄ-Nr. 605a und GOÄ-Nr. 651 hinterlegt. Jede Position setzt die tatsächliche vollständige Leistung voraus.
Gegenüber Gruppe 1 ist der Untersuchungsumfang kardiopulmonal erweitert. Die belastungsabhängige Spiroergometrie ist dagegen Gegenstand der Gruppe-3-Seite.
Nein. Die Kette ist ein Abrechnungsbeispiel. Jede Position muss tatsächlich erbracht, medizinisch erforderlich, vollständig dokumentiert und nach den Ausschlussbestimmungen berechnungsfähig sein.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
