Wie wird die Atemschutzvorsorge Gruppe 2 nach GOÄ abgerechnet?

Kardiopulmonale Diagnostik und klar abgegrenzte optionale Laborleistungen.

EinordnungArbeitsmedizinische Vorsorge oder Abklärung
PrüfmaßstabLeistungsinhalt vollständig erbracht und dokumentiert
Vor AbrechnungKostenträger und Vertragsgrundlage klären
GOÄ-Abrechnung für Atemschutz Gruppe 2 – Vorsorge mit kardiopulmonaler Diagnostik

Welche GOÄ-Ziffern kommen bei Atemschutz Gruppe 2 – Vorsorge mit kardiopulmonaler Diagnostik in Betracht?

Zur Gruppe-2-Konstellation gehören der vollständige Ganzkörperstatus, Lungenfunktion und ein Ruhe-EKG. Laborpositionen sind keine Pauschale und setzen eigene Leistungserbringung sowie den konkret bestimmten Parameter voraus.

GOÄ-ZifferRolle in der KetteAbrechnungsentscheidung
GOÄ-Nr. 1KernpositionNur bei tatsächlich erbrachter arbeitsmedizinischer Beratung.
GOÄ-Nr. 8KernpositionNur bei vollständig erhobenem Ganzkörperstatus entsprechend der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 605KernpositionVollständigen Leistungsinhalt im Einzelfall prüfen.
GOÄ-Nr. 605aKernpositionNur bei tatsächlich dargestellter Fluss-Volumen-Kurve.
GOÄ-Nr. 651KernpositionRuhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen; Nrn. 650 bis 653 nicht nebeneinander.
GOÄ-Nr. 3511Bedingte ZusatzpositionNur bei tatsächlich durchgeführtem Urin-/Reagenzträgertest; Mehrfachreagenzträger je Untersuchung nur einmal.
GOÄ-Nr. 250Bedingte ZusatzpositionNur bei tatsächlich eigener venöser Blutentnahme.
GOÄ-Nr. 3550Bedingte ZusatzpositionNur bei tatsächlich erbrachtem Blutbild und zulässiger eigener Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.
GOÄ-Nr. 3560Bedingte ZusatzpositionNur bei tatsächlich bestimmter Glukose und zulässiger eigener Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.
GOÄ-Nr. 3585.H1Bedingte ZusatzpositionNur bei tatsächlich bestimmtem Kreatinin und zulässiger eigener Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.
GOÄ-Nr. 3592.H1Bedingte ZusatzpositionNur bei tatsächlich bestimmter Gamma-GT und zulässiger eigener Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.
GOÄ-Nr. 3595.H1Bedingte ZusatzpositionNur bei tatsächlich bestimmter GPT/ALAT und zulässiger eigener Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.

Keine Pauschale: „Kernposition“ bezeichnet nur die Rolle im Abrechnungsbeispiel. Auch eine Kernposition entfällt, wenn ihr Leistungsinhalt nicht vollständig erbracht wurde.

Wann sind die einzelnen Positionen bei Atemschutz Gruppe 2 – Vorsorge mit kardiopulmonaler Diagnostik berechnungsfähig?

Jede Ziffer wird getrennt anhand der tatsächlich dokumentierten Leistung beurteilt. Bedingte Positionen dürfen nicht allein aus dem arbeitsmedizinischen Anlass ergänzt werden.

GOÄ-Nr. 1: Kernposition der Beispielkette

Nur bei tatsächlich erbrachter arbeitsmedizinischer Beratung.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 8: Kernposition der Beispielkette

Nur bei vollständig erhobenem Ganzkörperstatus entsprechend der Leistungslegende.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 605: Kernposition der Beispielkette

Nur bei vollständig erfülltem und dokumentiertem Leistungsinhalt.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 605a: Kernposition der Beispielkette

Nur bei tatsächlich dargestellter Fluss-Volumen-Kurve.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 651: Kernposition der Beispielkette

Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen; Nrn. 650 bis 653 nicht nebeneinander.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 3511: Bedingte Zusatzposition

Nur bei tatsächlich durchgeführtem Urin-/Reagenzträgertest; Mehrfachreagenzträger je Untersuchung nur einmal.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 250: Bedingte Zusatzposition

Nur bei tatsächlich eigener venöser Blutentnahme.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 3550: Bedingte Zusatzposition

Nur bei tatsächlich erbrachtem Blutbild und zulässiger eigener Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 3560: Bedingte Zusatzposition

Nur bei tatsächlich bestimmter Glukose und zulässiger eigener Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 3585.H1: Bedingte Zusatzposition

Nur bei tatsächlich bestimmtem Kreatinin und zulässiger eigener Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 3592.H1: Bedingte Zusatzposition

Nur bei tatsächlich bestimmter Gamma-GT und zulässiger eigener Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 3595.H1: Bedingte Zusatzposition

Nur bei tatsächlich bestimmter GPT/ALAT und zulässiger eigener Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

Wie grenzt sich Atemschutz Gruppe 2 – Vorsorge mit kardiopulmonaler Diagnostik von ähnlichen Untersuchungen ab?

Gegenüber Gruppe 1 ist der Untersuchungsumfang kardiopulmonal erweitert. Die belastungsabhängige Spiroergometrie ist dagegen Gegenstand der Gruppe-3-Seite.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.

Was sollte für Atemschutz Gruppe 2 – Vorsorge mit kardiopulmonaler Diagnostik dokumentiert werden?

Die Dokumentation sollte den Anlass, die eigenständigen Leistungsschritte und die entscheidenden Mess- oder Untersuchungsmerkmale erkennen lassen.

vollständiger Ganzkörperstatus

Ruhespirographie und dargestellte Fluss-Volumen-Kurve

Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen

bei Laborleistungen Parameter, Probenentnahme und Eigen- oder Fremdlabor

Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit und gegebenenfalls Faktorbegründung

Wie kann ein dokumentierter Fall für Atemschutz Gruppe 2 – Vorsorge mit kardiopulmonaler Diagnostik aussehen?

Dokumentierter Behandlungsablauf

Nach Beratung und Ganzkörperstatus erfolgen Lungenfunktion und ein Ruhe-EKG mit neun Ableitungen. Blutbild und Stoffwechselparameter werden nur übernommen, wenn sie im eigenen zulässigen Labor erbracht wurden.


Zu prüfende Positionen in diesem Beispiel:

Welche Abrechnungsfehler sind bei Atemschutz Gruppe 2 – Vorsorge mit kardiopulmonaler Diagnostik typisch?

1.

Fehler 1

Alle in der Kette genannten Laborwerte werden unabhängig von der tatsächlichen Bestimmung berechnet.


2.

Fehler 2

Mehrere EKG-Ziffern werden für dieselbe Untersuchung kombiniert.


3.

Fehler 3

Die gesamte Ziffernkette wird aus dem Anlass übernommen, ohne jede Position einzeln zu prüfen.


4.

Fehler 4

Bedingte Zusatzpositionen werden ohne eigene Leistung oder ausreichende Dokumentation ergänzt.

Welche arbeitsmedizinischen Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Arbeitsmedizinische Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen

Zur Gruppe-2-Konstellation gehören der vollständige Ganzkörperstatus, Lungenfunktion und ein Ruhe-EKG. Laborpositionen sind keine Pauschale und setzen eigene Leistungserbringung sowie den konkret bestimmten Parameter voraus.

Als Kernpositionen sind GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 8, GOÄ-Nr. 605, GOÄ-Nr. 605a und GOÄ-Nr. 651 hinterlegt. Jede Position setzt die tatsächliche vollständige Leistung voraus.

Gegenüber Gruppe 1 ist der Untersuchungsumfang kardiopulmonal erweitert. Die belastungsabhängige Spiroergometrie ist dagegen Gegenstand der Gruppe-3-Seite.

Nein. Die Kette ist ein Abrechnungsbeispiel. Jede Position muss tatsächlich erbracht, medizinisch erforderlich, vollständig dokumentiert und nach den Ausschlussbestimmungen berechnungsfähig sein.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



© 2026 AvisCode. Alle Rechte vorbehalten.