Atemschutz Gruppe 1 – Vorsorge mit Brustorganstatus und Lungenfunktion

Der Basisumfang für leichten Atemschutz mit klinischer Untersuchung und Lungenfunktion.

EinordnungArbeitsmedizinische Vorsorge oder Abklärung
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 3511
Vor AbrechnungKostenträger und Vertragsgrundlage klären
GOÄ-Abrechnung für Atemschutz Gruppe 1 – Vorsorge mit Brustorganstatus und Lungenfunktion

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Die Gruppe-1-Konstellation verbindet Beratung, vollständigen Brustorganstatus und Ruhespirographie. Die Fluss-Volumen-Kurve benötigt eine tatsächliche Darstellung; ein Reagenzträgertest bleibt optional.

GOÄ-ZifferRolle in der KetteLeistung und Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Kernposition

Beratung – auch mittels Fernsprecher

Nur bei tatsächlich erbrachter arbeitsmedizinischer Beratung.

GOÄ-Nr. 7Kernposition

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

Nur bei vollständiger Untersuchung der Brustorgane entsprechend der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 605Kernposition

Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden

Nur bei tatsächlich durchgeführter ruhespirographischer Untersuchung mit fortlaufend registrierender Methode.

GOÄ-Nr. 605AKernposition

Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen – einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation

Nur bei zusätzlich tatsächlich dargestellter und dokumentierter Fluss-Volumen-Kurve.

GOÄ-Nr. 3511Bedingte Zusatzposition

Untersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung.

Nur bei tatsächlich durchgeführter qualitativer/semiquantitativer Untersuchung mit vorgefertigtem Reagenzträger; Mehrfachreagenzträger je Untersuchung nur einmal.

Keine Pauschale: Nur vollständig erbrachte und dokumentierte Positionen ansetzen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Diese Seite behandelt den pneumologischen Basisumfang der Gruppe 1. Ruhe-EKG und umfangreiches Labor gehören zur Gruppe-2-Konstellation, Spiroergometrie zur Gruppe 3.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Art des Atemschutzgeräts und arbeitsmedizinische Fragestellung

vollständige Untersuchung der Brustorgane

fortlaufend registrierte Ruhespirographie

separat dargestellte Fluss-Volumen-Kurve

Praxisbeispiel

Dokumentierter Behandlungsablauf

Für eine Tätigkeit mit leichtem Atemschutz werden Beratung, vollständiger Brustorganstatus und eine registrierte Lungenfunktionsprüfung einschließlich dargestellter Fluss-Volumen-Kurve dokumentiert.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Die Geräte- oder Tätigkeitsgruppe wird mit einem automatisch abrechenbaren Leistungspaket gleichgesetzt.


2.

Eine Fluss-Volumen-Kurve wird angesetzt, obwohl sie nicht dargestellt wurde.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.