Was kann man bei der Atemschutzvorsorge Gruppe 1 nach GOÄ abrechnen?

Der Basisumfang für leichten Atemschutz mit klinischer Untersuchung und Lungenfunktion.

EinordnungArbeitsmedizinische Vorsorge oder Abklärung
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 3511
PrüfmaßstabLeistungsinhalt vollständig erbracht und dokumentiert
Vor AbrechnungKostenträger und Vertragsgrundlage klären
GOÄ-Abrechnung für Atemschutz Gruppe 1 – Vorsorge mit Brustorganstatus und Lungenfunktion

Welche GOÄ-Ziffern kommen bei Atemschutz Gruppe 1 – Vorsorge mit Brustorganstatus und Lungenfunktion in Betracht?

Die Gruppe-1-Konstellation verbindet Beratung, vollständigen Brustorganstatus und Ruhespirographie. Die Fluss-Volumen-Kurve benötigt eine tatsächliche Darstellung; ein Reagenzträgertest bleibt optional.

GOÄ-ZifferRolle in der KetteAbrechnungsentscheidung
GOÄ-Nr. 1KernpositionNur bei tatsächlich erbrachter arbeitsmedizinischer Beratung.
GOÄ-Nr. 7KernpositionNur bei vollständiger Untersuchung der Brustorgane entsprechend der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 605KernpositionNur bei tatsächlich durchgeführter ruhespirographischer Untersuchung mit fortlaufend registrierender Methode.
GOÄ-Nr. 605aKernpositionNur bei zusätzlich tatsächlich dargestellter und dokumentierter Fluss-Volumen-Kurve.
GOÄ-Nr. 3511Bedingte ZusatzpositionNur bei tatsächlich durchgeführter qualitativer/semiquantitativer Untersuchung mit vorgefertigtem Reagenzträger; Mehrfachreagenzträger je Untersuchung nur einmal.

Keine Pauschale: „Kernposition“ bezeichnet nur die Rolle im Abrechnungsbeispiel. Auch eine Kernposition entfällt, wenn ihr Leistungsinhalt nicht vollständig erbracht wurde.

Wann sind die einzelnen Positionen bei Atemschutz Gruppe 1 – Vorsorge mit Brustorganstatus und Lungenfunktion berechnungsfähig?

Jede Ziffer wird getrennt anhand der tatsächlich dokumentierten Leistung beurteilt. Bedingte Positionen dürfen nicht allein aus dem arbeitsmedizinischen Anlass ergänzt werden.

GOÄ-Nr. 1: Kernposition der Beispielkette

Nur bei tatsächlich erbrachter arbeitsmedizinischer Beratung.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 7: Kernposition der Beispielkette

Nur bei vollständiger Untersuchung der Brustorgane entsprechend der Leistungslegende.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 605: Kernposition der Beispielkette

Nur bei tatsächlich durchgeführter ruhespirographischer Untersuchung mit fortlaufend registrierender Methode.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 605a: Kernposition der Beispielkette

Nur bei zusätzlich tatsächlich dargestellter und dokumentierter Fluss-Volumen-Kurve.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 3511: Bedingte Zusatzposition

Nur bei tatsächlich durchgeführter qualitativer/semiquantitativer Untersuchung mit vorgefertigtem Reagenzträger; Mehrfachreagenzträger je Untersuchung nur einmal.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

Wie grenzt sich Atemschutz Gruppe 1 – Vorsorge mit Brustorganstatus und Lungenfunktion von ähnlichen Untersuchungen ab?

Diese Seite behandelt den pneumologischen Basisumfang der Gruppe 1. Ruhe-EKG und umfangreiches Labor gehören zur Gruppe-2-Konstellation, Spiroergometrie zur Gruppe 3.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.

Was sollte für Atemschutz Gruppe 1 – Vorsorge mit Brustorganstatus und Lungenfunktion dokumentiert werden?

Die Dokumentation sollte den Anlass, die eigenständigen Leistungsschritte und die entscheidenden Mess- oder Untersuchungsmerkmale erkennen lassen.

Art des Atemschutzgeräts und arbeitsmedizinische Fragestellung

vollständige Untersuchung der Brustorgane

fortlaufend registrierte Ruhespirographie

separat dargestellte Fluss-Volumen-Kurve

Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit und gegebenenfalls Faktorbegründung

Wie kann ein dokumentierter Fall für Atemschutz Gruppe 1 – Vorsorge mit Brustorganstatus und Lungenfunktion aussehen?

Dokumentierter Behandlungsablauf

Für eine Tätigkeit mit leichtem Atemschutz werden Beratung, vollständiger Brustorganstatus und eine registrierte Lungenfunktionsprüfung einschließlich dargestellter Fluss-Volumen-Kurve dokumentiert.


Zu prüfende Positionen in diesem Beispiel:

Welche Abrechnungsfehler sind bei Atemschutz Gruppe 1 – Vorsorge mit Brustorganstatus und Lungenfunktion typisch?

1.

Fehler 1

Die Geräte- oder Tätigkeitsgruppe wird mit einem automatisch abrechenbaren Leistungspaket gleichgesetzt.


2.

Fehler 2

Eine Fluss-Volumen-Kurve wird angesetzt, obwohl sie nicht dargestellt wurde.


3.

Fehler 3

Die gesamte Ziffernkette wird aus dem Anlass übernommen, ohne jede Position einzeln zu prüfen.


4.

Fehler 4

Bedingte Zusatzpositionen werden ohne eigene Leistung oder ausreichende Dokumentation ergänzt.

Welche arbeitsmedizinischen Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Die Gruppe-1-Konstellation verbindet Beratung, vollständigen Brustorganstatus und Ruhespirographie. Die Fluss-Volumen-Kurve benötigt eine tatsächliche Darstellung; ein Reagenzträgertest bleibt optional.

Als Kernpositionen sind GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 605 und GOÄ-Nr. 605a hinterlegt. Jede Position setzt die tatsächliche vollständige Leistung voraus.

Diese Seite behandelt den pneumologischen Basisumfang der Gruppe 1. Ruhe-EKG und umfangreiches Labor gehören zur Gruppe-2-Konstellation, Spiroergometrie zur Gruppe 3.

Nein. Die Kette ist ein Abrechnungsbeispiel. Jede Position muss tatsächlich erbracht, medizinisch erforderlich, vollständig dokumentiert und nach den Ausschlussbestimmungen berechnungsfähig sein.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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