Atemschutz Gruppe 1 – Vorsorge mit Brustorganstatus und Lungenfunktion
Der Basisumfang für leichten Atemschutz mit klinischer Untersuchung und Lungenfunktion.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Die Gruppe-1-Konstellation verbindet Beratung, vollständigen Brustorganstatus und Ruhespirographie. Die Fluss-Volumen-Kurve benötigt eine tatsächliche Darstellung; ein Reagenzträgertest bleibt optional.
| GOÄ-Ziffer | Rolle in der Kette | Leistung und Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher Nur bei tatsächlich erbrachter arbeitsmedizinischer Beratung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme Nur bei vollständiger Untersuchung der Brustorgane entsprechend der Leistungslegende. |
| GOÄ-Nr. 605 | Kernposition | Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden Nur bei tatsächlich durchgeführter ruhespirographischer Untersuchung mit fortlaufend registrierender Methode. |
| GOÄ-Nr. 605A | Kernposition | Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen – einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation Nur bei zusätzlich tatsächlich dargestellter und dokumentierter Fluss-Volumen-Kurve. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingte Zusatzposition | Untersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung. Nur bei tatsächlich durchgeführter qualitativer/semiquantitativer Untersuchung mit vorgefertigtem Reagenzträger; Mehrfachreagenzträger je Untersuchung nur einmal. |
Keine Pauschale: Nur vollständig erbrachte und dokumentierte Positionen ansetzen.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Diese Seite behandelt den pneumologischen Basisumfang der Gruppe 1. Ruhe-EKG und umfangreiches Labor gehören zur Gruppe-2-Konstellation, Spiroergometrie zur Gruppe 3.
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Art des Atemschutzgeräts und arbeitsmedizinische Fragestellung
vollständige Untersuchung der Brustorgane
fortlaufend registrierte Ruhespirographie
separat dargestellte Fluss-Volumen-Kurve
Praxisbeispiel
Dokumentierter Behandlungsablauf
Für eine Tätigkeit mit leichtem Atemschutz werden Beratung, vollständiger Brustorganstatus und eine registrierte Lungenfunktionsprüfung einschließlich dargestellter Fluss-Volumen-Kurve dokumentiert.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Die Geräte- oder Tätigkeitsgruppe wird mit einem automatisch abrechenbaren Leistungspaket gleichgesetzt.
2.
Eine Fluss-Volumen-Kurve wird angesetzt, obwohl sie nicht dargestellt wurde.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Die endgültige Rechnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung, der geltenden GOÄ und der konkreten Vertragsgrundlage.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
