Wie rechnet man Atemschutz Gruppe 3 mit Spiroergometrie nach GOÄ ab?
Leistungsdiagnostik bei schwerem Atemschutz ohne doppelte Berechnung der Ruhespirographie.

Welche GOÄ-Ziffern kommen bei Atemschutz Gruppe 3 – Vorsorge mit Spiroergometrie in Betracht?
Die zentrale technische Leistung ist die Spiroergometrie; ihre vorausgehende Ruhespirographie wird nicht nochmals angesetzt. Ein separates Ruhe-EKG und weitere Diagnostik benötigen jeweils einen eigenständigen Leistungsnachweis.
| GOÄ-Ziffer | Rolle in der Kette | Abrechnungsentscheidung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Nur bei tatsächlich erbrachter arbeitsmedizinischer Beratung. |
| GOÄ-Nr. 8 | Kernposition | Nur bei vollständig erhobenem Ganzkörperstatus. |
| GOÄ-Nr. 606 | Kernposition | Nur bei tatsächlich durchgeführter Spiroergometrie; umfasst die vorausgegangene Ruhespirographie, Nr. 605 dafür nicht zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 605a | Bedingte Zusatzposition | Nur wenn zusätzlich eine Fluss-Volumen-Kurve tatsächlich dargestellt und dokumentiert wurde. |
| GOÄ-Nr. 651 | Kernposition | Nur bei eigenständig durchgeführtem Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen; Nrn. 650 bis 653 nicht nebeneinander. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei tatsächlich durchgeführtem Reagenzträgertest. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei tatsächlich eigener venöser Blutentnahme. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei eigener zulässiger Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst. |
| GOÄ-Nr. 3560 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei eigener zulässiger Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst. |
| GOÄ-Nr. 3585.H1 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei eigener zulässiger Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst. |
| GOÄ-Nr. 3592.H1 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei eigener zulässiger Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst. |
| GOÄ-Nr. 3595.H1 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei eigener zulässiger Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst. |
Keine Pauschale: „Kernposition“ bezeichnet nur die Rolle im Abrechnungsbeispiel. Auch eine Kernposition entfällt, wenn ihr Leistungsinhalt nicht vollständig erbracht wurde.
Wann sind die einzelnen Positionen bei Atemschutz Gruppe 3 – Vorsorge mit Spiroergometrie berechnungsfähig?
Jede Ziffer wird getrennt anhand der tatsächlich dokumentierten Leistung beurteilt. Bedingte Positionen dürfen nicht allein aus dem arbeitsmedizinischen Anlass ergänzt werden.
GOÄ-Nr. 1: Kernposition der Beispielkette
Nur bei tatsächlich erbrachter arbeitsmedizinischer Beratung.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 8: Kernposition der Beispielkette
Nur bei vollständig erhobenem Ganzkörperstatus.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 606: Kernposition der Beispielkette
Nur bei tatsächlich durchgeführter Spiroergometrie; umfasst die vorausgegangene Ruhespirographie, Nr. 605 dafür nicht zusätzlich.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 605a: Bedingte Zusatzposition
Nur wenn zusätzlich eine Fluss-Volumen-Kurve tatsächlich dargestellt und dokumentiert wurde.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 651: Kernposition der Beispielkette
Nur bei eigenständig durchgeführtem Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen; Nrn. 650 bis 653 nicht nebeneinander.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 3511: Bedingte Zusatzposition
Nur bei tatsächlich durchgeführtem Reagenzträgertest.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 250: Bedingte Zusatzposition
Nur bei tatsächlich eigener venöser Blutentnahme.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 3550: Bedingte Zusatzposition
Nur bei eigener zulässiger Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 3560: Bedingte Zusatzposition
Nur bei eigener zulässiger Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 3585.H1: Bedingte Zusatzposition
Nur bei eigener zulässiger Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 3592.H1: Bedingte Zusatzposition
Nur bei eigener zulässiger Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 3595.H1: Bedingte Zusatzposition
Nur bei eigener zulässiger Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
Wie grenzt sich Atemschutz Gruppe 3 – Vorsorge mit Spiroergometrie von ähnlichen Untersuchungen ab?
Die Gruppe-3-Seite ist auf Spiroergometrie ausgerichtet. Reine Spirometrie ohne Belastungsuntersuchung gehört zu den Gruppen 1 oder 2 und darf nicht als Spiroergometrie umgedeutet werden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.
Was sollte für Atemschutz Gruppe 3 – Vorsorge mit Spiroergometrie dokumentiert werden?
Die Dokumentation sollte den Anlass, die eigenständigen Leistungsschritte und die entscheidenden Mess- oder Untersuchungsmerkmale erkennen lassen.
vollständiger Ganzkörperstatus
Belastungsprotokoll und Messumfang der Spiroergometrie
eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen
zusätzliche Fluss-Volumen-Kurve nur bei gesonderter Darstellung
Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit und gegebenenfalls Faktorbegründung
Wie kann ein dokumentierter Fall für Atemschutz Gruppe 3 – Vorsorge mit Spiroergometrie aussehen?
Dokumentierter Behandlungsablauf
Für schweren Atemschutz werden Ganzkörperstatus, eigenständiges Ruhe-EKG und Spiroergometrie dokumentiert. Die in der Spiroergometrie enthaltene Ruhespirographie wird nicht zusätzlich berechnet.
Zu prüfende Positionen in diesem Beispiel:
Welche Abrechnungsfehler sind bei Atemschutz Gruppe 3 – Vorsorge mit Spiroergometrie typisch?
1.
Fehler 1
Ruhespirographie und Spiroergometrie werden für denselben Ablauf doppelt angesetzt.
2.
Fehler 2
Optionale Laborwerte werden aus der Gruppenzuordnung statt aus der tatsächlichen Leistung abgeleitet.
3.
Fehler 3
Die gesamte Ziffernkette wird aus dem Anlass übernommen, ohne jede Position einzeln zu prüfen.
4.
Fehler 4
Bedingte Zusatzpositionen werden ohne eigene Leistung oder ausreichende Dokumentation ergänzt.
Welche arbeitsmedizinischen Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Atemschutz Gruppe 2 – Vorsorge mit kardiopulmonaler Diagnostik
Die endgültige Rechnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung, der geltenden GOÄ und der konkreten Vertragsgrundlage.
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Kostenlos testenDie zentrale technische Leistung ist die Spiroergometrie; ihre vorausgehende Ruhespirographie wird nicht nochmals angesetzt. Ein separates Ruhe-EKG und weitere Diagnostik benötigen jeweils einen eigenständigen Leistungsnachweis.
Als Kernpositionen sind GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 8, GOÄ-Nr. 606 und GOÄ-Nr. 651 hinterlegt. Jede Position setzt die tatsächliche vollständige Leistung voraus.
Die Gruppe-3-Seite ist auf Spiroergometrie ausgerichtet. Reine Spirometrie ohne Belastungsuntersuchung gehört zu den Gruppen 1 oder 2 und darf nicht als Spiroergometrie umgedeutet werden.
Nein. Die Kette ist ein Abrechnungsbeispiel. Jede Position muss tatsächlich erbracht, medizinisch erforderlich, vollständig dokumentiert und nach den Ausschlussbestimmungen berechnungsfähig sein.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
