Wie rechnet man Atemschutz Gruppe 3 mit Spiroergometrie nach GOÄ ab?

Leistungsdiagnostik bei schwerem Atemschutz ohne doppelte Berechnung der Ruhespirographie.

EinordnungArbeitsmedizinische Vorsorge oder Abklärung
PrüfmaßstabLeistungsinhalt vollständig erbracht und dokumentiert
Vor AbrechnungKostenträger und Vertragsgrundlage klären
GOÄ-Abrechnung für Atemschutz Gruppe 3 – Vorsorge mit Spiroergometrie

Welche GOÄ-Ziffern kommen bei Atemschutz Gruppe 3 – Vorsorge mit Spiroergometrie in Betracht?

Die zentrale technische Leistung ist die Spiroergometrie; ihre vorausgehende Ruhespirographie wird nicht nochmals angesetzt. Ein separates Ruhe-EKG und weitere Diagnostik benötigen jeweils einen eigenständigen Leistungsnachweis.

GOÄ-ZifferRolle in der KetteAbrechnungsentscheidung
GOÄ-Nr. 1KernpositionNur bei tatsächlich erbrachter arbeitsmedizinischer Beratung.
GOÄ-Nr. 8KernpositionNur bei vollständig erhobenem Ganzkörperstatus.
GOÄ-Nr. 606KernpositionNur bei tatsächlich durchgeführter Spiroergometrie; umfasst die vorausgegangene Ruhespirographie, Nr. 605 dafür nicht zusätzlich.
GOÄ-Nr. 605aBedingte ZusatzpositionNur wenn zusätzlich eine Fluss-Volumen-Kurve tatsächlich dargestellt und dokumentiert wurde.
GOÄ-Nr. 651KernpositionNur bei eigenständig durchgeführtem Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen; Nrn. 650 bis 653 nicht nebeneinander.
GOÄ-Nr. 3511Bedingte ZusatzpositionNur bei tatsächlich durchgeführtem Reagenzträgertest.
GOÄ-Nr. 250Bedingte ZusatzpositionNur bei tatsächlich eigener venöser Blutentnahme.
GOÄ-Nr. 3550Bedingte ZusatzpositionNur bei eigener zulässiger Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.
GOÄ-Nr. 3560Bedingte ZusatzpositionNur bei eigener zulässiger Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.
GOÄ-Nr. 3585.H1Bedingte ZusatzpositionNur bei eigener zulässiger Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.
GOÄ-Nr. 3592.H1Bedingte ZusatzpositionNur bei eigener zulässiger Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.
GOÄ-Nr. 3595.H1Bedingte ZusatzpositionNur bei eigener zulässiger Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.

Keine Pauschale: „Kernposition“ bezeichnet nur die Rolle im Abrechnungsbeispiel. Auch eine Kernposition entfällt, wenn ihr Leistungsinhalt nicht vollständig erbracht wurde.

Wann sind die einzelnen Positionen bei Atemschutz Gruppe 3 – Vorsorge mit Spiroergometrie berechnungsfähig?

Jede Ziffer wird getrennt anhand der tatsächlich dokumentierten Leistung beurteilt. Bedingte Positionen dürfen nicht allein aus dem arbeitsmedizinischen Anlass ergänzt werden.

GOÄ-Nr. 1: Kernposition der Beispielkette

Nur bei tatsächlich erbrachter arbeitsmedizinischer Beratung.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 8: Kernposition der Beispielkette

Nur bei vollständig erhobenem Ganzkörperstatus.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 606: Kernposition der Beispielkette

Nur bei tatsächlich durchgeführter Spiroergometrie; umfasst die vorausgegangene Ruhespirographie, Nr. 605 dafür nicht zusätzlich.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 605a: Bedingte Zusatzposition

Nur wenn zusätzlich eine Fluss-Volumen-Kurve tatsächlich dargestellt und dokumentiert wurde.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 651: Kernposition der Beispielkette

Nur bei eigenständig durchgeführtem Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen; Nrn. 650 bis 653 nicht nebeneinander.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 3511: Bedingte Zusatzposition

Nur bei tatsächlich durchgeführtem Reagenzträgertest.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 250: Bedingte Zusatzposition

Nur bei tatsächlich eigener venöser Blutentnahme.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 3550: Bedingte Zusatzposition

Nur bei eigener zulässiger Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 3560: Bedingte Zusatzposition

Nur bei eigener zulässiger Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 3585.H1: Bedingte Zusatzposition

Nur bei eigener zulässiger Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 3592.H1: Bedingte Zusatzposition

Nur bei eigener zulässiger Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 3595.H1: Bedingte Zusatzposition

Nur bei eigener zulässiger Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

Wie grenzt sich Atemschutz Gruppe 3 – Vorsorge mit Spiroergometrie von ähnlichen Untersuchungen ab?

Die Gruppe-3-Seite ist auf Spiroergometrie ausgerichtet. Reine Spirometrie ohne Belastungsuntersuchung gehört zu den Gruppen 1 oder 2 und darf nicht als Spiroergometrie umgedeutet werden.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.

Was sollte für Atemschutz Gruppe 3 – Vorsorge mit Spiroergometrie dokumentiert werden?

Die Dokumentation sollte den Anlass, die eigenständigen Leistungsschritte und die entscheidenden Mess- oder Untersuchungsmerkmale erkennen lassen.

vollständiger Ganzkörperstatus

Belastungsprotokoll und Messumfang der Spiroergometrie

eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen

zusätzliche Fluss-Volumen-Kurve nur bei gesonderter Darstellung

Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit und gegebenenfalls Faktorbegründung

Wie kann ein dokumentierter Fall für Atemschutz Gruppe 3 – Vorsorge mit Spiroergometrie aussehen?

Dokumentierter Behandlungsablauf

Für schweren Atemschutz werden Ganzkörperstatus, eigenständiges Ruhe-EKG und Spiroergometrie dokumentiert. Die in der Spiroergometrie enthaltene Ruhespirographie wird nicht zusätzlich berechnet.


Zu prüfende Positionen in diesem Beispiel:

Welche Abrechnungsfehler sind bei Atemschutz Gruppe 3 – Vorsorge mit Spiroergometrie typisch?

1.

Fehler 1

Ruhespirographie und Spiroergometrie werden für denselben Ablauf doppelt angesetzt.


2.

Fehler 2

Optionale Laborwerte werden aus der Gruppenzuordnung statt aus der tatsächlichen Leistung abgeleitet.


3.

Fehler 3

Die gesamte Ziffernkette wird aus dem Anlass übernommen, ohne jede Position einzeln zu prüfen.


4.

Fehler 4

Bedingte Zusatzpositionen werden ohne eigene Leistung oder ausreichende Dokumentation ergänzt.

Welche arbeitsmedizinischen Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Die zentrale technische Leistung ist die Spiroergometrie; ihre vorausgehende Ruhespirographie wird nicht nochmals angesetzt. Ein separates Ruhe-EKG und weitere Diagnostik benötigen jeweils einen eigenständigen Leistungsnachweis.

Als Kernpositionen sind GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 8, GOÄ-Nr. 606 und GOÄ-Nr. 651 hinterlegt. Jede Position setzt die tatsächliche vollständige Leistung voraus.

Die Gruppe-3-Seite ist auf Spiroergometrie ausgerichtet. Reine Spirometrie ohne Belastungsuntersuchung gehört zu den Gruppen 1 oder 2 und darf nicht als Spiroergometrie umgedeutet werden.

Nein. Die Kette ist ein Abrechnungsbeispiel. Jede Position muss tatsächlich erbracht, medizinisch erforderlich, vollständig dokumentiert und nach den Ausschlussbestimmungen berechnungsfähig sein.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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