Liposuktion einer anderen Körperregion, z. B. Bauch oder Rücken
Abrechnungshinweise für Ästhetische und Plastische Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Reduziert lokalisierte Fettdepots und modelliert die Körperkontur; Symmetrie, Hautelastizität und sichere Begrenzung des abgesaugten Volumens sind zentral. Der Eingriff umfasst liposuktion einer anderen Körperregion, etwa Bauch oder Rücken.
Wann ist sie anwendbar?
Bei umschriebener, durch Gewichtsreduktion nicht ausreichend beeinflussbarer Fettverteilung oder medizinisch begründeter Fettgewebserkrankung nach differenzierter Risikoaufklärung. Erforderliche Kernleistung: Liposuktion einer anderen Körperregion, etwa Bauch oder Rücken; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: konkrete Region dokumentieren.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A2454 | Kernposition | Operative Entfernung von überstehendem Fettgewebe an einer Extremität. Nach BÄK analog Nr. 2454, einmal je operierter Körperregion; konkrete Region dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 444 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung und wenn der analog nach Nr. 2454 bewertete Eingriff auch nach Art und Begleitumständen einer zuschlagsfähigen ambulanten Operation gleichwertig ist; Zuschlagsvoraussetzungen vollständig prüfen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Liposuktion bzw. operative Entfernung überschüssigen Fettgewebes an einer Extremität“ sowie „Exzision einer Fettschürze einschließlich plastischer Deckung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nr. A2454: Nach BÄK analog Nr. 2454, einmal je operierter Körperregion; konkrete Region dokumentieren.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 444 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und wenn der analog nach Nr. 2454 bewertete Eingriff auch nach Art und Begleitumständen einer zuschlagsfähigen ambulanten…
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
