Welche GOÄ-Ziffern sind für „Liposuktion bzw. operative Entfernung überschüssigen Fettgewebes an einer Extremität“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Liposuktion bzw. operative Entfernung überschüssigen Fettgewebes an einer Extremität“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Liposuktion bzw. operative Entfernung überschüssigen Fettgewebes an einer Extremität“ in Betracht?
Für „Liposuktion bzw. operative Entfernung überschüssigen Fettgewebes an einer Extremität“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2454 als Kernposition. GOÄ-Nr. 444 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Liposuktion bzw. operative Entfernung überschüssigen Fettgewebes an einer Extremität“ stehen Liposuktion, Fettabsaugung, Extremität, Arm, Bein, Lipödem. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2454 | Kernposition | Nach BÄK einmal je operierter Extremität; nur bei tatsächlich erbrachter operativer Entfernung überschüssigen Fettgewebes. |
| GOÄ-Nr. 444 | Bedingt / alternativ | Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Liposuktion bzw. operative Entfernung überschüssigen Fettgewebes an einer Extremität“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Nach BÄK einmal je operierter Extremität; nur bei tatsächlich erbrachter operativer Entfernung überschüssigen Fettgewebes.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.
Wie grenzt sich „Liposuktion bzw. operative Entfernung überschüssigen Fettgewebes an einer Extremität“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Liposuktion bzw. operative Entfernung überschüssigen Fettgewebes an einer Extremität“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Liposuktion einer anderen Körperregion, z. B. Bauch oder Rücken“ sowie „Operation eines Lymphödems einer Extremität“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Liposuktion bzw. operative Entfernung überschüssigen Fettgewebes an einer Extremität“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Liposuktion, Fettabsaugung, Extremität, Arm
Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material
GOÄ-Nr. 2454: Nach BÄK einmal je operierter Extremität; nur bei tatsächlich erbrachter operativer Entfernung überschüssigen Fettgewebes.
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Liposuktion bzw. operative Entfernung überschüssigen Fettgewebes an einer Extremität“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Liposuktion bzw. operative Entfernung überschüssigen Fettgewebes an einer Extremität“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 2454 (Nach BÄK einmal je operierter Extremität; nur bei tatsächlich erbrachter operativer Entfernung überschüssigen…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 444 gilt zusätzlich: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Liposuktion bzw. operative Entfernung überschüssigen Fettgewebes an einer Extremität“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 444 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Liposuktion bzw. operative Entfernung überschüssigen Fettgewebes an einer Extremität“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Liposuktion einer anderen Körperregion, z. B. Bauch oder Rücken
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Operation eines Lymphödems einer Extremität
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Postoperativer Kompressionsverband
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Operative Entfernung eines Naevus flammeus
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2454. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Liposuktion bzw. operative Entfernung überschüssigen Fettgewebes an einer Extremität“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Liposuktion einer anderen Körperregion, z. B. Bauch oder Rücken“ sowie „Operation eines Lymphödems einer Extremität“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
