Liposuktion bzw. operative Entfernung überschüssigen Fettgewebes an einer Extremität
Abrechnungshinweise für Ästhetische und Plastische Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Reduziert lokalisierte Fettdepots und modelliert die Körperkontur; Symmetrie, Hautelastizität und sichere Begrenzung des abgesaugten Volumens sind zentral. Der Eingriff umfasst operative Entfernung von überstehendem Fettgewebe an einer Extremität.
Wann ist sie anwendbar?
Bei umschriebener, durch Gewichtsreduktion nicht ausreichend beeinflussbarer Fettverteilung oder medizinisch begründeter Fettgewebserkrankung nach differenzierter Risikoaufklärung. Erforderliche Kernleistung: Operative Entfernung von überstehendem Fettgewebe an einer Extremität; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nach BÄK einmal je operierter Extremität.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2454 | Kernposition | Operative Entfernung von überstehendem Fettgewebe an einer Extremität. Nach BÄK einmal je operierter Extremität; nur bei tatsächlich erbrachter operativer Entfernung überschüssigen Fettgewebes. |
| GOÄ-Nr. 444 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Liposuktion einer anderen Körperregion, z. B. Bauch oder Rücken“ sowie „Operation eines Lymphödems einer Extremität“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nr. 2454: Nach BÄK einmal je operierter Extremität; nur bei tatsächlich erbrachter operativer Entfernung überschüssigen Fettgewebes.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 444 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Ästhetische und Plastische Medizin: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testen
Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
