Komplementäre Mammadiagnostik – Mammographie plus Mammasonographie

Radiologie · Mammadiagnostik

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichMammadiagnostik
KernpositionenGOÄ-Nr. 5266 und GOÄ-Nr. 418
GOÄ-Abrechnung für Komplementäre Mammadiagnostik – Mammographie plus Mammasonographie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Charakterisiert Brustbefunde und regionale Lymphknoten, um benigne Veränderungen von malignitätsverdächtigen Läsionen abzugrenzen und Proben gezielt zu planen. Die Bildgebung umfasst mammographie einer Seite in zwei Ebenen und Mammasonographie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei tastbarem Befund, auffälliger Früherkennung/Bildgebung, Sekretion, fokalen Beschwerden oder zur stadien- und nachsorgebezogenen Beurteilung. Erforderliche Kernleistungen: Mammographie einer Seite in zwei Ebenen und Mammasonographie; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5266KernpositionMammographie einer Seite in zwei Ebenen
GOÄ-Nr. 5267Bedingt / alternativErgänzende Mammographieprojektion(en)
GOÄ-Nr. 418KernpositionMammasonographie
GOÄ-Nr. 401Bedingt / alternativDuplex-Zuschlag. Nur bei tatsächlichem Duplexverfahren.
GOÄ-Nr. 5298Bedingt / alternativDigitalradiographie-Zuschlag
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5266

Kernposition der Kombination

Wiederholbar: Ja

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5266: Mammographie einer Seite in zwei Ebenen.

GOÄ-Nummer 5267: Ergänzende Mammographieprojektion(en).

GOÄ-Nummer 418: Mammasonographie.

GOÄ-Nummer 401: Duplex-Zuschlag; Nur bei tatsächlichem Duplexverfahren..

GOÄ-Nummer 5298: Digitalradiographie-Zuschlag.

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht; Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten..

Seite(n)

Mammographieprojektionen

sonographische Befunde

Duplex falls erbracht

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.