Tomosynthese mit ergänzender konventioneller Mammographie-Ebene und Mammasonographie

Radiologie · Mammadiagnostik

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichMammadiagnostik
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 418, GOÄ-Nr. 5298, GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
GOÄ-Abrechnung für Tomosynthese mit ergänzender konventioneller Mammographie-Ebene und Mammasonographie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Charakterisiert Brustbefunde und regionale Lymphknoten, um benigne Veränderungen von malignitätsverdächtigen Läsionen abzugrenzen und Proben gezielt zu planen. Die Bildgebung umfasst tomosynthese mit ergänzender konventioneller Mammographie-Ebene und Mammasonographie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei tastbarem Befund, auffälliger Früherkennung/Bildgebung, Sekretion, fokalen Beschwerden oder zur stadien- und nachsorgebezogenen Beurteilung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Tomosynthese mit ergänzender konventioneller Mammographie-Ebene und Mammasonographie.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A5290-TOMOSYNTHESEKernpositionDigitale Tomosynthese der Mamma, analog Nr. 5290
GOÄ-Nr. 5265KernpositionKonventionelle Mammographie einer Seite in einer Ebene. Nur wenn zusätzlich zur Tomosynthese tatsächlich eine getrennte konventionelle Mammographie-Ebene erbracht wird.
GOÄ-Nr. 418Bedingt / alternativMammasonographie
GOÄ-Nr. 5298Bedingt / alternativDigitalradiographie-Zuschlag
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A5290-TOMOSYNTHESE

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 5290

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer A5290-TOMOSYNTHESE: Digitale Tomosynthese der Mamma, analog Nr. 5290.

GOÄ-Nummer 5265: Konventionelle Mammographie einer Seite in einer Ebene; Nur wenn zusätzlich zur Tomosynthese tatsächlich eine getrennte konventionelle Mammographie-Ebene erbracht wird..

GOÄ-Nummer 418: Mammasonographie.

GOÄ-Nummer 5298: Digitalradiographie-Zuschlag.

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

Tomosyntheseprojektion(en)

separate konventionelle Mammographie-Ebene

Seite

Sonographie falls erfolgt

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.