ADPKD: Kontrolle von Nierenfunktion, Natrium und Leberwerten unter entsprechender …
Abrechnungshinweise für Nephrologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Überwacht bei autosomal-dominanter polyzystischer Nierenerkrankung Nierenfunktion, Natriumhaushalt und mögliche Lebertoxizität einer krankheitsmodifizierenden Therapie, damit Dosis und Fortführung sicher entschieden werden können. Die Verlaufskontrolle umfasst natrium und Kreatinin.
Wann ist sie anwendbar?
Bei ADPKD unter einer Therapie mit entsprechendem Wasser-, Elektrolyt- und Leberrisiko; Trinkmenge, Beschwerden, Nierenfunktion und Leberwerte sind in den für das Präparat vorgesehenen Abständen zu kontrollieren. Erforderliche Kernleistungen: Natrium und Kreatinin; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems nach Nr. 7. Nur bei vollständiger körperlicher Untersuchung mindestens eines in der Legende genannten Organsystems: in diesen Ketten Brustorgane mit Herz-/Lungenauskultation, Perkussion und Blutdruckmessung oder sämtliche Bauchorgane einschließlich Bruchpforten/Nierenlager. Isoliertes Abklopfen der Nierenlager genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 250 | Kernposition | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen. |
| GOÄ-Nr. 3585.H1 | Kernposition | Kreatinin. Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3558 | Kernposition | Natrium. Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3594.H1 | Kernposition | GOT (AST). Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3595.H1 | Kernposition | GPT (ALT). Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3581.H1 | Kernposition | Bilirubin, gesamt. Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3584.H1 | Bedingt / alternativ | Harnstoff (Harnstoff-N, BUN). Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3716 | Bedingt / alternativ | Osmolalität. Material: Urin. Nur wenn eine zusätzliche Urinosmolalitätsmessung für die Therapie-/Aquaresebeurteilung indiziert ist. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden, epikritischer Bewertung und gegebenenfalls Therapie. Nur eigenständiger ausführlicher Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; kein einfacher Labor-, Sonographie- oder Entlassungsbefund und keine bloße Überweisung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..
GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems nach Nr. 7; Nur bei vollständiger körperlicher Untersuchung mindestens eines in der Legende genannten Organsystems: in diesen Ketten Brustorgane mit Herz-/Lungenauskultation, Perkussion und Blutdruckmessung oder sämtliche Bauchorgane einschließlich Bruchpforten/Nierenlager. Isoliertes Abklopfen der Nierenlager genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8..
GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen..
GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3558: Natrium; Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3594.H1: GOT (AST); Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3595.H1: GPT (ALT); Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3581.H1: Bilirubin, gesamt; Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3584.H1: Harnstoff (Harnstoff-N, BUN); Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3716: Osmolalität; Material: Urin. Nur wenn eine zusätzliche Urinosmolalitätsmessung für die Therapie-/Aquaresebeurteilung indiziert ist..
GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden, epikritischer Bewertung und gegebenenfalls Therapie; Nur eigenständiger ausführlicher Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; kein einfacher Labor-, Sonographie- oder Entlassungsbefund und keine bloße Überweisung..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
