Indizierte Parallelimpfung bei CKD mit Beurteilung der Impffähigkeit

Abrechnungshinweise für Nephrologie

FachgruppeNephrologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 375 und GOÄ-Nr. 377
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5
GOÄ-Abrechnung für Indizierte Parallelimpfung bei CKD mit Beurteilung der Impffähigkeit

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Schließt Impflücken und reduziert das individuelle Erkrankungs- beziehungsweise Komplikationsrisiko entsprechend Alter, Grunderkrankung, Exposition oder Reiseanlass. Die Behandlung umfasst zusatzinjektion bei Parallelimpfung und Schutzimpfung, intramuskulär oder subkutan.

Wann ist sie anwendbar?

Nach Prüfung von Impfstatus, aktueller STIKO-Indikation, Kontraindikationen und erforderlichem Schema; zusätzliche Injektionen nur bei tatsächlich paralleler Gabe. Erforderliche Kernleistungen: Zusatzinjektion bei Parallelimpfung und Schutzimpfung, intramuskulär oder subkutan; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 375KernpositionSchutzimpfung, intramuskulär oder subkutan, gegebenenfalls einschließlich Eintragung in den Impfpass. Tatsächliche indizierte i.m./s.c. Impfung. Impfstoff und Impfanlass dokumentieren; Impfpasseintrag und erforderliche Nachbeobachtung am Impftag enthalten. Nicht zusätzlich Nr. 252 für dieselbe Injektion. Bei ursächlichem Dialysebezug ist die C-Leistung neben Nr. 790–793 ausgeschlossen.
GOÄ-Nr. 377KernpositionZusatzinjektion bei Parallelimpfung. Nur für eine tatsächlich zusätzliche Injektion eines weiteren Impfstoffs bei Parallelimpfung, nicht für mehrere Antigenkomponenten eines Kombinationsimpfstoffs in einer Spritze. Neben Nr. 377 sind Nr. 1 und 2 ausgeschlossen; Eintragung und erforderliche Nachbeobachtung am Impftag enthalten.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei tatsächlich symptombezogener körperlicher Untersuchung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nur gesondert tatsächlich durchgeführte symptombezogene Untersuchung. Nr. 1/2 wegen Nr. 377 nicht ergänzen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 375: Schutzimpfung, intramuskulär oder subkutan, gegebenenfalls einschließlich Eintragung in den Impfpass; Tatsächliche indizierte i.m./s.c. Impfung. Impfstoff und Impfanlass dokumentieren; Impfpasseintrag und erforderliche Nachbeobachtung am Impftag enthalten. Nicht zusätzlich Nr. 252 für dieselbe Injektion. Bei ursächlichem Dialysebezug ist die C-Leistung neben Nr. 790–793 ausgeschlossen..

GOÄ-Nummer 377: Zusatzinjektion bei Parallelimpfung; Nur für eine tatsächlich zusätzliche Injektion eines weiteren Impfstoffs bei Parallelimpfung, nicht für mehrere Antigenkomponenten eines Kombinationsimpfstoffs in einer Spritze. Neben Nr. 377 sind Nr. 1 und 2 ausgeschlossen; Eintragung und erforderliche Nachbeobachtung am Impftag enthalten..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei tatsächlich symptombezogener körperlicher Untersuchung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nur gesondert tatsächlich durchgeführte symptombezogene Untersuchung. Nr. 1/2 wegen Nr. 377 nicht ergänzen..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.