Gezielter Infektionsstatus vor nephrologischer Immunsuppression bzw. …

Abrechnungshinweise für Nephrologie

AbrechnungsfallGezielter Infektionsstatus vor nephrologischer Immunsuppression bzw. Transplantationsplanung
FachgruppeNephrologie
GOÄ-Abrechnung für Gezielter Infektionsstatus vor nephrologischer Immunsuppression bzw. Transplantationsplanung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Erkennt latente oder aktive Infektionen vor Immunsuppression beziehungsweise Transplantation, damit Reaktivierung durch Prophylaxe, Impfung oder Behandlung vermieden wird. Der Eingriff umfasst gezielter Infektionsstatus vor nephrologischer Immunsuppression bzw. Transplantationsplanung.

Wann ist sie anwendbar?

Vor relevanter Immunsuppression oder Transplantationsplanung risikoadaptiert nach Exposition, Herkunft, Impfstatus und vorgesehenem Regime; ungezielte Serologien sind zu vermeiden. Erforderliche Kernleistungen: Gezielter Infektionsstatus vor nephrologischer Immunsuppression bzw. Transplantationsplanung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher. Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems nach Nr. 7. Nur bei vollständiger körperlicher Untersuchung mindestens eines in der Legende genannten Organsystems: in diesen Ketten Brustorgane mit Herz-/Lungenauskultation, Perkussion und Blutdruckmessung oder sämtliche Bauchorgane einschließlich Bruchpforten/Nierenlager. Isoliertes Abklopfen der Nierenlager genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.
GOÄ-Nr. 250KernpositionBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen.
GOÄ-Nr. 4643KernpositionNachweis von Hepatitis-B-Oberflächenantigen (HBs-Antigen) im Nativmaterial, Ligandenassay. Tatsächlicher HBs-Antigennachweis, nicht Anti-HBs nach Nr. 4381. Nur nach medizinisch begründetem Screening-/Kontrollanlass, nicht automatisch zu jeder Dialysesitzung; M-IV-Eigenleistung/Fremdlabor beachten. Material: Serum.
GOÄ-Nr. 4393KernpositionAntikörper gegen HBc-Antigen (Anti-HBc, IgG und IgM), Ligandenassay. Anti-HBc-Gesamtantikörper entsprechend der Legende; keine aktuelle HBV-Replikation allein aus Antikörpernachweis ableiten. Kein pauschaler zusätzlicher IgM-Einzelansatz ohne Indikation und tatsächliche eigene Bestimmung. Material: Serum.
GOÄ-Nr. 4381Bedingt / alternativAntikörper gegen HBs-Antigen (Anti-HBs), Ligandenassay. Anti-HBs-Antikörper, nicht HBs-Antigen. Bei ursächlichem Dialysebezug ausdrücklich in den Ausschlüssen zu Nr. 790–793 genannt. Kein automatisch zusätzlich berechenbarer Impferfolgstiter eines Dialysepatienten. Material: Serum. Nur außerhalb einer bereits durch Dialyse abgegoltenen Anti-HBs-Kontrolle.
GOÄ-Nr. 4406Bedingt / alternativAntikörper gegen Hepatitis-C-Virus (Anti-HCV), Ligandenassay. Anti-HCV-Antikörper, nicht HCV-RNA. Nicht alleiniger Beleg einer aktiven HCV-Infektion; bei entsprechender Indikation separate Erreger-RNA-Diagnostik nach tatsächlicher Methode. Material: Serum.
GOÄ-Nr. 4395Bedingt / alternativAntikörper gegen HIV, Ligandenassay. Nur tatsächlich ausgeführte HIV-Antikörperbestimmung nach entsprechender Aufklärung/Einwilligung. Nicht ohne Methodenprüfung als alleiniger vollständiger Antigen-/Antikörper-Kombinationstest oder als HIV-PCR ausgeben. Material: Serum.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild und Blutbildbestandteile. Nur einmal aus demselben Probenmaterial, auch wenn mehrere enthaltene Blutbildparameter bestimmt werden; keine zusätzlichen Gebühren allein für Hb, Hämatokrit, Zellzahlen oder berechnete Indizes. Material: EDTA-Vollblut.
GOÄ-Nr. 3551Bedingt / alternativDifferenzierung der Leukozyten, elektronisch- oder zytochemisch-zytometrisch bzw. mittels mechanisierter Mustererkennung, zusätzlich zu Nr. 3550. Nur tatsächlich erbrachte apparative Leukozytendifferenzierung zusätzlich zu Nr. 3550; nicht automatisch wegen Anforderung eines kleinen Blutbildes. Bei Auswahl dieser optionalen Position muss die zugehörige tatsächlich erbrachte Nr. 3550 mit berücksichtigt werden. Material: EDTA-Vollblut.
GOÄ-Nr. 3585.H1Bedingt / alternativKreatinin. Material: Serum/Plasma.
GOÄ-Nr. 3595.H1Bedingt / alternativGPT (ALT). Material: Serum/Plasma.
GOÄ-Nr. A3767Bedingt / alternativInterferon-gamma-Freisetzungstest auf Tuberkuloseinfektion, analog Nr. 3767 GOÄ, konkret benannter Testansatz. Nur als Bestandteil eines vollständig durchgeführten QuantiFERON-Tests auswählen; Kontrollen nicht als isolierte Infektionsdiagnostik verwenden. Testgeneration und Ansatz benennen. Analogie nach § 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 4; kein universeller Ansatz für andere IGRA-Verfahren. Material: Heparin-Vollblut in testspezifischen Röhrchen. Antigen-Stimulationsansatz: bei Gold-Plus TB1. Nur wenn ein vollständiger, klinisch indizierter Test veranlasst und tatsächlich durchgeführt wurde.
GOÄ-Nr. A3767Bedingt / alternativInterferon-gamma-Freisetzungstest auf Tuberkuloseinfektion, analog Nr. 3767 GOÄ, konkret benannter Testansatz. Nur als Bestandteil eines vollständig durchgeführten QuantiFERON-Tests auswählen; Kontrollen nicht als isolierte Infektionsdiagnostik verwenden. Testgeneration und Ansatz benennen. Analogie nach § 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 4; kein universeller Ansatz für andere IGRA-Verfahren. Material: Heparin-Vollblut in testspezifischen Röhrchen. Negativkontrolle (Nil) desselben Tests; nach der BÄK-Empfehlung gesonderter Ansatz.
GOÄ-Nr. A3767Bedingt / alternativInterferon-gamma-Freisetzungstest auf Tuberkuloseinfektion, analog Nr. 3767 GOÄ, konkret benannter Testansatz. Nur als Bestandteil eines vollständig durchgeführten QuantiFERON-Tests auswählen; Kontrollen nicht als isolierte Infektionsdiagnostik verwenden. Testgeneration und Ansatz benennen. Analogie nach § 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 4; kein universeller Ansatz für andere IGRA-Verfahren. Material: Heparin-Vollblut in testspezifischen Röhrchen. Mitogenkontrolle desselben Tests, soweit erforderlich und tatsächlich ausgeführt.
GOÄ-Nr. A3767Bedingt / alternativInterferon-gamma-Freisetzungstest auf Tuberkuloseinfektion, analog Nr. 3767 GOÄ, konkret benannter Testansatz. Nur als Bestandteil eines vollständig durchgeführten QuantiFERON-Tests auswählen; Kontrollen nicht als isolierte Infektionsdiagnostik verwenden. Testgeneration und Ansatz benennen. Analogie nach § 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 4; kein universeller Ansatz für andere IGRA-Verfahren. Material: Heparin-Vollblut in testspezifischen Röhrchen. Nur zusätzlicher TB2-Antigenansatz beim QuantiFERON-TB Gold Plus. Vierfachansatz aus publizierter Laborpraxis; kein vierfacher BÄK-Pauschalansatz für den älteren Test.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden, epikritischer Bewertung und gegebenenfalls Therapie. Nur eigenständiger ausführlicher Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; kein einfacher Labor-, Sonographie- oder Entlassungsbefund und keine bloße Überweisung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A3767

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 3767
GOÄ A3767

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 3767
GOÄ A3767

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 3767
GOÄ A3767

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 3767

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..

GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems nach Nr. 7; Nur bei vollständiger körperlicher Untersuchung mindestens eines in der Legende genannten Organsystems: in diesen Ketten Brustorgane mit Herz-/Lungenauskultation, Perkussion und Blutdruckmessung oder sämtliche Bauchorgane einschließlich Bruchpforten/Nierenlager. Isoliertes Abklopfen der Nierenlager genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8..

GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen..

GOÄ-Nummer 4643: Nachweis von Hepatitis-B-Oberflächenantigen (HBs-Antigen) im Nativmaterial, Ligandenassay; Tatsächlicher HBs-Antigennachweis, nicht Anti-HBs nach Nr. 4381. Nur nach medizinisch begründetem Screening-/Kontrollanlass, nicht automatisch zu jeder Dialysesitzung; M-IV-Eigenleistung/Fremdlabor beachten. Material: Serum..

GOÄ-Nummer 4393: Antikörper gegen HBc-Antigen (Anti-HBc, IgG und IgM), Ligandenassay; Anti-HBc-Gesamtantikörper entsprechend der Legende; keine aktuelle HBV-Replikation allein aus Antikörpernachweis ableiten. Kein pauschaler zusätzlicher IgM-Einzelansatz ohne Indikation und tatsächliche eigene Bestimmung. Material: Serum..

GOÄ-Nummer 4381: Antikörper gegen HBs-Antigen (Anti-HBs), Ligandenassay; Anti-HBs-Antikörper, nicht HBs-Antigen. Bei ursächlichem Dialysebezug ausdrücklich in den Ausschlüssen zu Nr. 790–793 genannt. Kein automatisch zusätzlich berechenbarer Impferfolgstiter eines Dialysepatienten. Material: Serum. Nur außerhalb einer bereits durch Dialyse abgegoltenen Anti-HBs-Kontrolle..

GOÄ-Nummer 4406: Antikörper gegen Hepatitis-C-Virus (Anti-HCV), Ligandenassay; Anti-HCV-Antikörper, nicht HCV-RNA. Nicht alleiniger Beleg einer aktiven HCV-Infektion; bei entsprechender Indikation separate Erreger-RNA-Diagnostik nach tatsächlicher Methode. Material: Serum..

GOÄ-Nummer 4395: Antikörper gegen HIV, Ligandenassay; Nur tatsächlich ausgeführte HIV-Antikörperbestimmung nach entsprechender Aufklärung/Einwilligung. Nicht ohne Methodenprüfung als alleiniger vollständiger Antigen-/Antikörper-Kombinationstest oder als HIV-PCR ausgeben. Material: Serum..

GOÄ-Nummer 3550: Blutbild und Blutbildbestandteile; Nur einmal aus demselben Probenmaterial, auch wenn mehrere enthaltene Blutbildparameter bestimmt werden; keine zusätzlichen Gebühren allein für Hb, Hämatokrit, Zellzahlen oder berechnete Indizes. Material: EDTA-Vollblut..

GOÄ-Nummer 3551: Differenzierung der Leukozyten, elektronisch- oder zytochemisch-zytometrisch bzw. mittels mechanisierter Mustererkennung, zusätzlich zu Nr. 3550; Nur tatsächlich erbrachte apparative Leukozytendifferenzierung zusätzlich zu Nr. 3550; nicht automatisch wegen Anforderung eines kleinen Blutbildes. Bei Auswahl dieser optionalen Position muss die zugehörige tatsächlich erbrachte Nr. 3550 mit berücksichtigt werden. Material: EDTA-Vollblut..

GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Material: Serum/Plasma..

GOÄ-Nummer 3595.H1: GPT (ALT); Material: Serum/Plasma..

GOÄ-Nummer A3767: Interferon-gamma-Freisetzungstest auf Tuberkuloseinfektion, analog Nr. 3767 GOÄ, konkret benannter Testansatz; Nur als Bestandteil eines vollständig durchgeführten QuantiFERON-Tests auswählen; Kontrollen nicht als isolierte Infektionsdiagnostik verwenden. Testgeneration und Ansatz benennen. Analogie nach § 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 4; kein universeller Ansatz für andere IGRA-Verfahren. Material: Heparin-Vollblut in testspezifischen Röhrchen. Antigen-Stimulationsansatz: bei Gold-Plus TB1. Nur wenn ein vollständiger, klinisch indizierter Test veranlasst und tatsächlich durchgeführt wurde.; Erforderlicher Rechnungstext: Interferon-gamma-Freisetzungstest auf Tuberkuloseinfektion, analog Nr. 3767 GOÄ, konkret benannter Testansatz; entsprechend Nr. 3767 (Tumornekrosefaktor (TNF), Ligandenassay einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve), § 6 Abs. 2 GOÄ. Konkreten Parameter und Untersuchungsmaterial ergänzen..

GOÄ-Nummer A3767: Interferon-gamma-Freisetzungstest auf Tuberkuloseinfektion, analog Nr. 3767 GOÄ, konkret benannter Testansatz; Nur als Bestandteil eines vollständig durchgeführten QuantiFERON-Tests auswählen; Kontrollen nicht als isolierte Infektionsdiagnostik verwenden. Testgeneration und Ansatz benennen. Analogie nach § 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 4; kein universeller Ansatz für andere IGRA-Verfahren. Material: Heparin-Vollblut in testspezifischen Röhrchen. Negativkontrolle (Nil) desselben Tests; nach der BÄK-Empfehlung gesonderter Ansatz.; Erforderlicher Rechnungstext: Interferon-gamma-Freisetzungstest auf Tuberkuloseinfektion, analog Nr. 3767 GOÄ, konkret benannter Testansatz; entsprechend Nr. 3767 (Tumornekrosefaktor (TNF), Ligandenassay einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve), § 6 Abs. 2 GOÄ. Konkreten Parameter und Untersuchungsmaterial ergänzen..

GOÄ-Nummer A3767: Interferon-gamma-Freisetzungstest auf Tuberkuloseinfektion, analog Nr. 3767 GOÄ, konkret benannter Testansatz; Nur als Bestandteil eines vollständig durchgeführten QuantiFERON-Tests auswählen; Kontrollen nicht als isolierte Infektionsdiagnostik verwenden. Testgeneration und Ansatz benennen. Analogie nach § 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 4; kein universeller Ansatz für andere IGRA-Verfahren. Material: Heparin-Vollblut in testspezifischen Röhrchen. Mitogenkontrolle desselben Tests, soweit erforderlich und tatsächlich ausgeführt.; Erforderlicher Rechnungstext: Interferon-gamma-Freisetzungstest auf Tuberkuloseinfektion, analog Nr. 3767 GOÄ, konkret benannter Testansatz; entsprechend Nr. 3767 (Tumornekrosefaktor (TNF), Ligandenassay einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve), § 6 Abs. 2 GOÄ. Konkreten Parameter und Untersuchungsmaterial ergänzen..

GOÄ-Nummer A3767: Interferon-gamma-Freisetzungstest auf Tuberkuloseinfektion, analog Nr. 3767 GOÄ, konkret benannter Testansatz; Nur als Bestandteil eines vollständig durchgeführten QuantiFERON-Tests auswählen; Kontrollen nicht als isolierte Infektionsdiagnostik verwenden. Testgeneration und Ansatz benennen. Analogie nach § 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 4; kein universeller Ansatz für andere IGRA-Verfahren. Material: Heparin-Vollblut in testspezifischen Röhrchen. Nur zusätzlicher TB2-Antigenansatz beim QuantiFERON-TB Gold Plus. Vierfachansatz aus publizierter Laborpraxis; kein vierfacher BÄK-Pauschalansatz für den älteren Test.; Erforderlicher Rechnungstext: Interferon-gamma-Freisetzungstest auf Tuberkuloseinfektion, analog Nr. 3767 GOÄ, konkret benannter Testansatz; entsprechend Nr. 3767 (Tumornekrosefaktor (TNF), Ligandenassay einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve), § 6 Abs. 2 GOÄ. Konkreten Parameter und Untersuchungsmaterial ergänzen..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden, epikritischer Bewertung und gegebenenfalls Therapie; Nur eigenständiger ausführlicher Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; kein einfacher Labor-, Sonographie- oder Entlassungsbefund und keine bloße Überweisung..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.