Gezielte BK-/CMV-DNA-Diagnostik bei Nierentransplantierten mit Nierenfunktionskontrolle

Abrechnungshinweise für Nephrologie

FachgruppeNephrologie
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 4785
GOÄ-Abrechnung für Gezielte BK-/CMV-DNA-Diagnostik bei Nierentransplantierten mit Nierenfunktionskontrolle

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Überwacht Transplantatfunktion und therapiebedingte Risiken, damit Abstoßung, Infektion, Toxizität oder vaskuläre Komplikationen früh erkannt werden. Die Verlaufskontrolle umfasst kreatinin und Isolierung von Nukleinsäuren zur molekularbiologischen Erregeridentifizierung.

Wann ist sie anwendbar?

Nach Nierentransplantation bei planmäßiger Nachsorge oder auffälliger Funktion, Symptomen, Medikamentenspiegeln beziehungsweise Verdacht auf Komplikation. Erforderliche Kernleistungen: Kreatinin und Isolierung von Nukleinsäuren zur molekularbiologischen Erregeridentifizierung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Material: Erreger-DNA aus Nativmaterial.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 250KernpositionBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen.
GOÄ-Nr. 3585.H1KernpositionKreatinin. Material: Serum/Plasma.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild und Blutbildbestandteile. Nur einmal aus demselben Probenmaterial, auch wenn mehrere enthaltene Blutbildparameter bestimmt werden; keine zusätzlichen Gebühren allein für Hb, Hämatokrit, Zellzahlen oder berechnete Indizes. Material: EDTA-Blut.
GOÄ-Nr. 4780KernpositionIsolierung von Nukleinsäuren zur molekularbiologischen Erregeridentifizierung. Material: geeignetes Nativmaterial, z.B. EDTA-Plasma. Untersuchtes Virus in der Rechnung angeben. Nur tatsächlich gesondert ausgeführte Nukleinsäureisolierung; nicht automatisch mehrfach für mehrere Zielsequenzen desselben Extrakts.
GOÄ-Nr. 4783KernpositionAmplifikation von Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten mittels PCR. Material: Erreger-DNA aus Nativmaterial. Nur tatsächlich ausgeführte PCR; Virus, Methode und Zahl eigenständiger Untersuchungen dokumentieren. Keine zusätzliche nested PCR Nr. 4784 für denselben Amplifikationsvorgang.
GOÄ-Nr. 4785Bedingt / alternativIdentifizierung von Nukleinsäurefragmenten durch Hybridisierung mit markierten Sonden und nachfolgender Detektion, je Sonde. Material: PCR-Material. Nur bei tatsächlich durchgeführter sondengestützter Identifizierung/Detektion. Nicht jede PCR erlaubt diesen Zusatz; keine pauschalen Mehrfachansätze für Kontrollen/Standards.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen..

GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Material: Serum/Plasma..

GOÄ-Nummer 3550: Blutbild und Blutbildbestandteile; Nur einmal aus demselben Probenmaterial, auch wenn mehrere enthaltene Blutbildparameter bestimmt werden; keine zusätzlichen Gebühren allein für Hb, Hämatokrit, Zellzahlen oder berechnete Indizes. Material: EDTA-Blut..

GOÄ-Nummer 4780: Isolierung von Nukleinsäuren zur molekularbiologischen Erregeridentifizierung; Material: geeignetes Nativmaterial, z.B. EDTA-Plasma. Untersuchtes Virus in der Rechnung angeben. Nur tatsächlich gesondert ausgeführte Nukleinsäureisolierung; nicht automatisch mehrfach für mehrere Zielsequenzen desselben Extrakts..

GOÄ-Nummer 4783: Amplifikation von Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten mittels PCR; Material: Erreger-DNA aus Nativmaterial. Nur tatsächlich ausgeführte PCR; Virus, Methode und Zahl eigenständiger Untersuchungen dokumentieren. Keine zusätzliche nested PCR Nr. 4784 für denselben Amplifikationsvorgang..

GOÄ-Nummer 4785: Identifizierung von Nukleinsäurefragmenten durch Hybridisierung mit markierten Sonden und nachfolgender Detektion, je Sonde; Material: PCR-Material. Nur bei tatsächlich durchgeführter sondengestützter Identifizierung/Detektion. Nicht jede PCR erlaubt diesen Zusatz; keine pauschalen Mehrfachansätze für Kontrollen/Standards..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.