Vollständiger körperlicher Nieren-/Harnwegsstatus mit Sonographie und Urindiagnostik

Abrechnungshinweise für Nephrologie

AbrechnungsfallVollständiger körperlicher Nieren-/Harnwegsstatus mit Sonographie und Urindiagnostik – Urindiagnostik im Praxislabor M I
FachgruppeNephrologie
GOÄ-Abrechnung für Vollständiger körperlicher Nieren-/Harnwegsstatus mit Sonographie und Urindiagnostik – Urindiagnostik im Praxislabor M I

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Prüft Nieren, Harnabfluss, Blasenfüllung und Restharn und verbindet den sonographischen Befund mit Urindiagnostik zur Einordnung von Stein, Infektion oder Obstruktion. Die Urinabklärung bleibt beim unmittelbar in der Praxis erbrachten M-I-Programm, ergänzt durch Nieren- und Blasensonographie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Flankenschmerz, Dysurie, Hämaturie, Restharnverdacht oder eingeschränkter Nierenfunktion; Urinparameter und Bildgebung sind nach vermuteter Ursache auszuwählen. Erforderliche Kernleistungen: Urindiagnostik im Praxislabor M I; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Insgesamt maximal dreimal pro Sitzung, auch bei mehreren Ketten. Zusätzliches Organ: Harnblase.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher. Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34.
GOÄ-Nr. 6KernpositionVollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems nach Nr. 6. Vollständigen Leistungsumfang dokumentieren. Beim Nieren-/Harnwegsstatus insbesondere Nierenlager und Unterbauch, äußeres Genitale, Digitaluntersuchung des Enddarms und die geschlechtsspezifischen Bestandteile nach GOÄ; reine Nierenlagerprüfung oder Sonographie genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs. Nur vollständige Organuntersuchung in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Einmal je Sitzung. Nicht zusätzlich Nr. 412–418. Organ: rechte Niere.
GOÄ-Nr. 420KernpositionUltraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418. Je zusätzlich selbständig untersuchtem Organ in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Insgesamt maximal dreimal pro Sitzung, auch bei mehreren Ketten. Bloße Mitdarstellung eines Nachbarorgans genügt nicht. Nur im Anschluss an eine berechenbare Grundleistung nach Nr. 410–418 derselben Sitzung; in diesen Ketten Nr. 410. Zusätzliches Organ: linke Niere.
GOÄ-Nr. 420KernpositionUltraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418. Je zusätzlich selbständig untersuchtem Organ in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Insgesamt maximal dreimal pro Sitzung, auch bei mehreren Ketten. Bloße Mitdarstellung eines Nachbarorgans genügt nicht. Nur im Anschluss an eine berechenbare Grundleistung nach Nr. 410–418 derselben Sitzung; in diesen Ketten Nr. 410. Zusätzliches Organ: Harnblase.
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativQualitative oder semiquantitative Untersuchung mit vorgefertigtem Reagenzträger und visueller Auswertung, hier Urinteststreifen. Nur bei visueller Auswertung im eigenen niedergelassenen Praxislabor bzw. direkt beim Patienten innerhalb von vier Stunden; nicht stationär, in Laborgemeinschaft oder Laborarztpraxis. Mehrfachteststreifen einmal; nicht zusätzlich Nr. 3652 für dieselbe Untersuchung.
GOÄ-Nr. 3531Bedingt / alternativUrinsediment. Nur eigenes niedergelassenes Praxislabor bzw. direkt beim Patienten innerhalb von vier Stunden. Nicht zugleich Nr. 3532, 3651 oder 3653 für dasselbe Sediment.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen.
GOÄ-Nr. 3585.H1Bedingt / alternativKreatinin. Material: Serum/Plasma.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden, epikritischer Bewertung und gegebenenfalls Therapie. Nur eigenständiger ausführlicher Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; kein einfacher Labor-, Sonographie- oder Entlassungsbefund und keine bloße Überweisung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..

GOÄ-Nummer 6: Vollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems nach Nr. 6; Vollständigen Leistungsumfang dokumentieren. Beim Nieren-/Harnwegsstatus insbesondere Nierenlager und Unterbauch, äußeres Genitale, Digitaluntersuchung des Enddarms und die geschlechtsspezifischen Bestandteile nach GOÄ; reine Nierenlagerprüfung oder Sonographie genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 7 oder 8..

GOÄ-Nummer 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs; Nur vollständige Organuntersuchung in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Einmal je Sitzung. Nicht zusätzlich Nr. 412–418. Organ: rechte Niere..

GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418; Je zusätzlich selbständig untersuchtem Organ in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Insgesamt maximal dreimal pro Sitzung, auch bei mehreren Ketten. Bloße Mitdarstellung eines Nachbarorgans genügt nicht. Nur im Anschluss an eine berechenbare Grundleistung nach Nr. 410–418 derselben Sitzung; in diesen Ketten Nr. 410. Zusätzliches Organ: linke Niere..

GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418; Je zusätzlich selbständig untersuchtem Organ in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Insgesamt maximal dreimal pro Sitzung, auch bei mehreren Ketten. Bloße Mitdarstellung eines Nachbarorgans genügt nicht. Nur im Anschluss an eine berechenbare Grundleistung nach Nr. 410–418 derselben Sitzung; in diesen Ketten Nr. 410. Zusätzliches Organ: Harnblase..

GOÄ-Nummer 3511: Qualitative oder semiquantitative Untersuchung mit vorgefertigtem Reagenzträger und visueller Auswertung, hier Urinteststreifen; Nur bei visueller Auswertung im eigenen niedergelassenen Praxislabor bzw. direkt beim Patienten innerhalb von vier Stunden; nicht stationär, in Laborgemeinschaft oder Laborarztpraxis. Mehrfachteststreifen einmal; nicht zusätzlich Nr. 3652 für dieselbe Untersuchung..

GOÄ-Nummer 3531: Urinsediment; Nur eigenes niedergelassenes Praxislabor bzw. direkt beim Patienten innerhalb von vier Stunden. Nicht zugleich Nr. 3532, 3651 oder 3653 für dasselbe Sediment..

GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen..

GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Material: Serum/Plasma..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden, epikritischer Bewertung und gegebenenfalls Therapie; Nur eigenständiger ausführlicher Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; kein einfacher Labor-, Sonographie- oder Entlassungsbefund und keine bloße Überweisung..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.