Netzhautloch/-riss – Lokalisation und Laserkoagulation

Augenheilkunde · Netzhaut und Makula

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichNetzhaut und Makula
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1253
GOÄ-Abrechnung für Netzhautloch/-riss – Lokalisation und Laserkoagulation

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Erfasst retinale Gefäß-, Traktions- oder Defektveränderungen und steuert anhand Makulabeteiligung und Aktivität die rechtzeitige Laser-, Injektions- oder vitreoretinale Behandlung. Die Behandlung umfasst lokalisation und Laserkoagulation.

Wann ist sie anwendbar?

Bei akuter Sehverschlechterung, Metamorphopsie, Photopsie, vaskulärem Risiko oder bekanntem Netzhautbefund mit konkreter Aktivitäts- beziehungsweise Therapiefrage. Erforderliche Kernleistungen: Lokalisation und Laserkoagulation; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1242KernpositionBinokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
GOÄ-Nr. 1251KernpositionLokalisation einer Netzhautveränderung als Voraussetzung für einen gezielten intraokularen Eingriff
GOÄ-Nr. 1365KernpositionLichtkoagulation zur Verhinderung einer Netzhautablösung und/oder Netzhautblutung, je Sitzung
GOÄ-Nr. 1253Bedingt / alternativFotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Diabetische Retinopathie – Fundusuntersuchung, Fotografie und Angiografie“ sowie „Trockene AMD – Fundusfotografie und OCT-Verlauf“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1242: Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie

GOÄ-Nr. 1251: Lokalisation einer Netzhautveränderung als Voraussetzung für einen gezielten intraokularen Eingriff

GOÄ-Nr. 1365: Lichtkoagulation zur Verhinderung einer Netzhautablösung und/oder Netzhautblutung, je Sitzung

Lage/Art des Defekts

Peripheriebefund

Laserherde/Parameter

Auge

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1253 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Fotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.