Netzhautloch/-riss – Lokalisation und Laserkoagulation
Augenheilkunde · Netzhaut und Makula

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Erfasst retinale Gefäß-, Traktions- oder Defektveränderungen und steuert anhand Makulabeteiligung und Aktivität die rechtzeitige Laser-, Injektions- oder vitreoretinale Behandlung. Die Behandlung umfasst lokalisation und Laserkoagulation.
Wann ist sie anwendbar?
Bei akuter Sehverschlechterung, Metamorphopsie, Photopsie, vaskulärem Risiko oder bekanntem Netzhautbefund mit konkreter Aktivitäts- beziehungsweise Therapiefrage. Erforderliche Kernleistungen: Lokalisation und Laserkoagulation; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1242 | Kernposition | Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie |
| GOÄ-Nr. 1251 | Kernposition | Lokalisation einer Netzhautveränderung als Voraussetzung für einen gezielten intraokularen Eingriff |
| GOÄ-Nr. 1365 | Kernposition | Lichtkoagulation zur Verhinderung einer Netzhautablösung und/oder Netzhautblutung, je Sitzung |
| GOÄ-Nr. 1253 | Bedingt / alternativ | Fotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Diabetische Retinopathie – Fundusuntersuchung, Fotografie und Angiografie“ sowie „Trockene AMD – Fundusfotografie und OCT-Verlauf“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1242: Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
GOÄ-Nr. 1251: Lokalisation einer Netzhautveränderung als Voraussetzung für einen gezielten intraokularen Eingriff
GOÄ-Nr. 1365: Lichtkoagulation zur Verhinderung einer Netzhautablösung und/oder Netzhautblutung, je Sitzung
Lage/Art des Defekts
Peripheriebefund
Laserherde/Parameter
Auge
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1253 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Fotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie
Ähnliche Abrechnungsfälle
Trockene AMD – Fundusfotografie und OCT-Verlauf
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
