Onkologische Verlaufskontrolle mit Beratung und symptombezogener Untersuchung
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in Onkologie und Hämatologie für „Onkologische Verlaufskontrolle mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“.
Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Ordnet Tumorart, Ausbreitung, Therapieverträglichkeit und Verlauf ein, damit Behandlung und Nachsorge stadien- und risikogerecht gesteuert werden können. Die Verlaufskontrolle umfasst beratung und symptombezogene Untersuchung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei gesichertem oder begründet vermutetem Malignom, zur Diagnosesicherung/Stadienbestimmung, vor Therapie oder bei einer konkreten Verlaufs- beziehungsweise Rezidivfrage. Erforderliche Kernleistungen: Beratung und symptombezogene Untersuchung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
Fachlicher Kontext
Für die onkologische Abrechnung sind der konkrete Behandlungsanlass, der vollständig erbrachte Leistungsinhalt und die Abgrenzung zu alternativen oder bereits enthaltenen Leistungen maßgeblich. Im Mittelpunkt stehen hier onkologische Verlaufskontrolle, Therapiekontrolle, Tumornachsorge Untersuchung, Befundbesprechung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Als Kernpositionen nennt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5. Keine Position darf allein aus Diagnose oder Therapiebezeichnung übernommen werden.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Dieser Artikel behandelt ausschließlich „Onkologische Verlaufskontrolle mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“ als konkrete onkologische Abrechnungskonstellation und keinen pauschalen Leistungsblock. Davon abzugrenzen sind insbesondere „Onkologische Erstvorstellung mit Beratung und Ganzkörperstatus“ und „Onkologische Beratung mit vollständiger Untersuchung eines Organsystems nach Nr. 7“. Entscheidend ist jeweils, welche Einzelleistungen tatsächlich vollständig erbracht und dokumentiert wurden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Tumordiagnose, Behandlungsanlass, Therapielinie und konkrete medizinische Indikation
eigenständige Leistungsschritte, Ergebnisse und zeitliche Zuordnung zum Behandlungstag
GOÄ-Nr. 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung
Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit, Ausschlüsse und gegebenenfalls erforderlicher Rechnungstext
Praxisbeispiel
Konkreter Leistungsablauf
Der dokumentierte Fall betrifft „Onkologische Verlaufskontrolle mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“. Nachgewiesen und einzeln geprüft werden GOÄ-Nr. 1 (Beratung – auch mittels Fernsprecher); GOÄ-Nr. 5 (Symptombezogene Untersuchung). Bedingte Positionen werden nur ergänzt, wenn ihre eigene Voraussetzung aus der Dokumentation hervorgeht.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Positionen werden allein aus der Tumordiagnose oder dem Namen eines Behandlungsschemas abgeleitet, ohne den konkreten Leistungsinhalt nachzuweisen.
2.
Die Kernposition wird trotz unvollständigem Leistungsinhalt allein aus dem Behandlungstitel übernommen.
3.
Ausschlüsse, Höchstwerte, Wiederholungsgrenzen oder enthaltene Nebenleistungen werden nicht je Behandlungstag geprüft.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.

