Onkologische Verlaufskontrolle mit Beratung und symptombezogener Untersuchung

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in Onkologie und Hämatologie für „Onkologische Verlaufskontrolle mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“.

FachgruppeOnkologie und Hämatologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
GOÄ-Abrechnung für Onkologische Verlaufskontrolle mit Beratung und symptombezogener Untersuchung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Ordnet Tumorart, Ausbreitung, Therapieverträglichkeit und Verlauf ein, damit Behandlung und Nachsorge stadien- und risikogerecht gesteuert werden können. Die Verlaufskontrolle umfasst beratung und symptombezogene Untersuchung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei gesichertem oder begründet vermutetem Malignom, zur Diagnosesicherung/Stadienbestimmung, vor Therapie oder bei einer konkreten Verlaufs- beziehungsweise Rezidivfrage. Erforderliche Kernleistungen: Beratung und symptombezogene Untersuchung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

Fachlicher Kontext

Für die onkologische Abrechnung sind der konkrete Behandlungsanlass, der vollständig erbrachte Leistungsinhalt und die Abgrenzung zu alternativen oder bereits enthaltenen Leistungen maßgeblich. Im Mittelpunkt stehen hier onkologische Verlaufskontrolle, Therapiekontrolle, Tumornachsorge Untersuchung, Befundbesprechung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Als Kernpositionen nennt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5. Keine Position darf allein aus Diagnose oder Therapiebezeichnung übernommen werden.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Dieser Artikel behandelt ausschließlich „Onkologische Verlaufskontrolle mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“ als konkrete onkologische Abrechnungskonstellation und keinen pauschalen Leistungsblock. Davon abzugrenzen sind insbesondere „Onkologische Erstvorstellung mit Beratung und Ganzkörperstatus“ und „Onkologische Beratung mit vollständiger Untersuchung eines Organsystems nach Nr. 7“. Entscheidend ist jeweils, welche Einzelleistungen tatsächlich vollständig erbracht und dokumentiert wurden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Tumordiagnose, Behandlungsanlass, Therapielinie und konkrete medizinische Indikation

eigenständige Leistungsschritte, Ergebnisse und zeitliche Zuordnung zum Behandlungstag

GOÄ-Nr. 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung

Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit, Ausschlüsse und gegebenenfalls erforderlicher Rechnungstext

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Der dokumentierte Fall betrifft „Onkologische Verlaufskontrolle mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“. Nachgewiesen und einzeln geprüft werden GOÄ-Nr. 1 (Beratung – auch mittels Fernsprecher); GOÄ-Nr. 5 (Symptombezogene Untersuchung). Bedingte Positionen werden nur ergänzt, wenn ihre eigene Voraussetzung aus der Dokumentation hervorgeht.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Positionen werden allein aus der Tumordiagnose oder dem Namen eines Behandlungsschemas abgeleitet, ohne den konkreten Leistungsinhalt nachzuweisen.


2.

Die Kernposition wird trotz unvollständigem Leistungsinhalt allein aus dem Behandlungstitel übernommen.


3.

Ausschlüsse, Höchstwerte, Wiederholungsgrenzen oder enthaltene Nebenleistungen werden nicht je Behandlungstag geprüft.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.