Onkologische Erstvorstellung mit Beratung und Ganzkörperstatus

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in Onkologie und Hämatologie für „Onkologische Erstvorstellung mit Beratung und Ganzkörperstatus“.

FachgruppeOnkologie und Hämatologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 8
GOÄ-Abrechnung für Onkologische Erstvorstellung mit Beratung und Ganzkörperstatus

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Ordnet Tumorart, Ausbreitung, Therapieverträglichkeit und Verlauf ein, damit Behandlung und Nachsorge stadien- und risikogerecht gesteuert werden können. Die ärztliche Bewertung umfasst untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus und Beratung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei gesichertem oder begründet vermutetem Malignom, zur Diagnosesicherung/Stadienbestimmung, vor Therapie oder bei einer konkreten Verlaufs- beziehungsweise Rezidivfrage. Erforderliche Kernleistungen: Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus und Beratung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

Fachlicher Kontext

Für die onkologische Abrechnung sind der konkrete Behandlungsanlass, der vollständig erbrachte Leistungsinhalt und die Abgrenzung zu alternativen oder bereits enthaltenen Leistungen maßgeblich. Im Mittelpunkt stehen hier onkologische Erstvorstellung, Erstanamnese Onkologie, Tumorerstdiagnose Untersuchung, Ganzkörperstatus.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Als Kernpositionen nennt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 8. Keine Position darf allein aus Diagnose oder Therapiebezeichnung übernommen werden.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 8KernpositionUntersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Dieser Artikel behandelt ausschließlich „Onkologische Erstvorstellung mit Beratung und Ganzkörperstatus“ als konkrete onkologische Abrechnungskonstellation und keinen pauschalen Leistungsblock. Davon abzugrenzen sind insbesondere „Onkologische Verlaufskontrolle mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“ und „Onkologische Beratung mit vollständiger Untersuchung eines Organsystems nach Nr. 7“. Entscheidend ist jeweils, welche Einzelleistungen tatsächlich vollständig erbracht und dokumentiert wurden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Tumordiagnose, Behandlungsanlass, Therapielinie und konkrete medizinische Indikation

eigenständige Leistungsschritte, Ergebnisse und zeitliche Zuordnung zum Behandlungstag

GOÄ-Nr. 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ-Nr. 8: Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation

Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit, Ausschlüsse und gegebenenfalls erforderlicher Rechnungstext

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Der dokumentierte Fall betrifft „Onkologische Erstvorstellung mit Beratung und Ganzkörperstatus“. Nachgewiesen und einzeln geprüft werden GOÄ-Nr. 1 (Beratung – auch mittels Fernsprecher); GOÄ-Nr. 8 (Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation). Bedingte Positionen werden nur ergänzt, wenn ihre eigene Voraussetzung aus der Dokumentation hervorgeht.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Positionen werden allein aus der Tumordiagnose oder dem Namen eines Behandlungsschemas abgeleitet, ohne den konkreten Leistungsinhalt nachzuweisen.


2.

Die Kernposition wird trotz unvollständigem Leistungsinhalt allein aus dem Behandlungstitel übernommen.


3.

Ausschlüsse, Höchstwerte, Wiederholungsgrenzen oder enthaltene Nebenleistungen werden nicht je Behandlungstag geprüft.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.