Onkologische Erstvorstellung mit Beratung und Ganzkörperstatus
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in Onkologie und Hämatologie für „Onkologische Erstvorstellung mit Beratung und Ganzkörperstatus“.
Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Ordnet Tumorart, Ausbreitung, Therapieverträglichkeit und Verlauf ein, damit Behandlung und Nachsorge stadien- und risikogerecht gesteuert werden können. Die ärztliche Bewertung umfasst untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus und Beratung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei gesichertem oder begründet vermutetem Malignom, zur Diagnosesicherung/Stadienbestimmung, vor Therapie oder bei einer konkreten Verlaufs- beziehungsweise Rezidivfrage. Erforderliche Kernleistungen: Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus und Beratung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
Fachlicher Kontext
Für die onkologische Abrechnung sind der konkrete Behandlungsanlass, der vollständig erbrachte Leistungsinhalt und die Abgrenzung zu alternativen oder bereits enthaltenen Leistungen maßgeblich. Im Mittelpunkt stehen hier onkologische Erstvorstellung, Erstanamnese Onkologie, Tumorerstdiagnose Untersuchung, Ganzkörperstatus.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Als Kernpositionen nennt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 8. Keine Position darf allein aus Diagnose oder Therapiebezeichnung übernommen werden.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 8 | Kernposition | Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Dieser Artikel behandelt ausschließlich „Onkologische Erstvorstellung mit Beratung und Ganzkörperstatus“ als konkrete onkologische Abrechnungskonstellation und keinen pauschalen Leistungsblock. Davon abzugrenzen sind insbesondere „Onkologische Verlaufskontrolle mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“ und „Onkologische Beratung mit vollständiger Untersuchung eines Organsystems nach Nr. 7“. Entscheidend ist jeweils, welche Einzelleistungen tatsächlich vollständig erbracht und dokumentiert wurden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Tumordiagnose, Behandlungsanlass, Therapielinie und konkrete medizinische Indikation
eigenständige Leistungsschritte, Ergebnisse und zeitliche Zuordnung zum Behandlungstag
GOÄ-Nr. 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 8: Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation
Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit, Ausschlüsse und gegebenenfalls erforderlicher Rechnungstext
Praxisbeispiel
Konkreter Leistungsablauf
Der dokumentierte Fall betrifft „Onkologische Erstvorstellung mit Beratung und Ganzkörperstatus“. Nachgewiesen und einzeln geprüft werden GOÄ-Nr. 1 (Beratung – auch mittels Fernsprecher); GOÄ-Nr. 8 (Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation). Bedingte Positionen werden nur ergänzt, wenn ihre eigene Voraussetzung aus der Dokumentation hervorgeht.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Positionen werden allein aus der Tumordiagnose oder dem Namen eines Behandlungsschemas abgeleitet, ohne den konkreten Leistungsinhalt nachzuweisen.
2.
Die Kernposition wird trotz unvollständigem Leistungsinhalt allein aus dem Behandlungstitel übernommen.
3.
Ausschlüsse, Höchstwerte, Wiederholungsgrenzen oder enthaltene Nebenleistungen werden nicht je Behandlungstag geprüft.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.

