Osteoporose-Abklärung – DXA plus eigenständige Wirbelsäulen-Röntgendiagnostik

Radiologie · Osteodensitometrie/Skelett

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichOsteodensitometrie/Skelett
KernpositionenGOÄ-Nr. 5475 und GOÄ-Nr. 5105
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5106, GOÄ-Nr. 5298, GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
GOÄ-Abrechnung für Osteoporose-Abklärung – DXA plus eigenständige Wirbelsäulen-Röntgendiagnostik

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Quantifiziert Frakturrisiko und Knochenverlust, damit Prävention und medikamentöse Therapie nicht allein vom Lebensalter abhängig gemacht werden. Die Bildgebung umfasst DXA-Osteodensitometrie und BWS oder LWS in zwei Ebenen.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Fragilitätsfraktur, relevanten Risikofaktoren, längerfristiger Glukokortikoidexposition oder wenn das Messergebnis eine Therapieentscheidung verändert. Erforderliche Kernleistungen: DXA-Osteodensitometrie und BWS oder LWS in zwei Ebenen; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5475KernpositionDXA-Osteodensitometrie
GOÄ-Nr. 5105KernpositionBWS oder LWS in zwei Ebenen
GOÄ-Nr. 5106Bedingt / alternativErgänzende Ebene(n)
GOÄ-Nr. 5298Bedingt / alternativDigitalradiographie-Zuschlag
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5105

Kernposition der Kombination

Höchstzahl: 2

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5475: DXA-Osteodensitometrie.

GOÄ-Nummer 5105: BWS oder LWS in zwei Ebenen.

GOÄ-Nummer 5106: Ergänzende Ebene(n).

GOÄ-Nummer 5298: Digitalradiographie-Zuschlag.

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

DXA-Messregionen

eigenständige Röntgenindikation

Wirbelsäulenabschnitt

Projektionen

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.