BWS/LWS plus Beckenübersicht

Radiologie · Konventionelle Radiologie – Skelett

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichKonventionelle Radiologie – Skelett
KernpositionenGOÄ-Nr. 5105 und GOÄ-Nr. 5040
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5106, GOÄ-Nr. 5298, GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
GOÄ-Abrechnung für BWS/LWS plus Beckenübersicht

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Erfasst nach Trauma zusammenhängende knöcherne Regionen konventionell und sucht gezielt nach Fraktur, Fehlstellung oder Instabilitätszeichen. Die Versorgung umfasst beckenübersicht und BWS oder LWS in zwei Ebenen, je Abschnitt.

Wann ist sie anwendbar?

Bei klinisch lokalisierter traumatischer Fragestellung; Auswahl und Umfang der Aufnahmen folgen Verletzungsmechanismus und Befund, bei hohem Risiko ist geeignete CT-Diagnostik zu bevorzugen. Erforderliche Kernleistungen: Beckenübersicht und BWS oder LWS in zwei Ebenen, je Abschnitt; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5105KernpositionBWS oder LWS in zwei Ebenen, je Abschnitt
GOÄ-Nr. 5106Bedingt / alternativErgänzende Ebene(n) zu Nr. 5105
GOÄ-Nr. 5040KernpositionBeckenübersicht
GOÄ-Nr. 5298Bedingt / alternativDigitalradiographie-Zuschlag
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5105

Kernposition der Kombination

Höchstzahl: 2

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5105: BWS oder LWS in zwei Ebenen, je Abschnitt.

GOÄ-Nummer 5106: Ergänzende Ebene(n) zu Nr. 5105.

GOÄ-Nummer 5040: Beckenübersicht.

GOÄ-Nummer 5298: Digitalradiographie-Zuschlag.

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

Wirbelsäulenabschnitt(e)

Beckenindikation

Projektionen

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.