Beckenübersicht plus eigenständige Hüftdarstellung in zwei Ebenen
Radiologie · Konventionelle Radiologie – Skelett

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Stellt die jeweils benannte knöcherne beziehungsweise thorakale Region mit einer auf die Detailfrage abgestimmten Projektions- oder Übersichtsaufnahme dar. Die Bildgebung umfasst eigenständige Röntgenuntersuchung des Hüftgelenks in zwei zusätzlichen Ebenen und ergänzende Ebene zur Hüftdarstellung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei konkreter anatomischer Fragestellung, wenn die gewählte Projektion einen entscheidungsrelevanten Befund erwarten lässt; zusätzliche Ebenen benötigen einen eigenen diagnostischen Zweck. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Beckenübersicht plus eigenständige Hüftdarstellung in zwei Ebenen.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5040 | Kernposition | Beckenübersicht |
| GOÄ-Nr. 5030 | Kernposition | Eigenständige Röntgenuntersuchung des Hüftgelenks in zwei zusätzlichen Ebenen. Nur wenn neben der Beckenübersicht tatsächlich zwei eigenständige Hüftprojektionen angefertigt werden. |
| GOÄ-Nr. 5031 | Bedingt / alternativ | Ergänzende Ebene(n) zur Hüftdarstellung. Nur über die zwei Ebenen nach Nr. 5030 hinaus. |
| GOÄ-Nr. 5298 | Bedingt / alternativ | Digitalradiographie-Zuschlag |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 5040: Beckenübersicht.
GOÄ-Nummer 5030: Eigenständige Röntgenuntersuchung des Hüftgelenks in zwei zusätzlichen Ebenen; Nur wenn neben der Beckenübersicht tatsächlich zwei eigenständige Hüftprojektionen angefertigt werden..
GOÄ-Nummer 5031: Ergänzende Ebene(n) zur Hüftdarstellung; Nur über die zwei Ebenen nach Nr. 5030 hinaus..
GOÄ-Nummer 5298: Digitalradiographie-Zuschlag.
GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..
GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht; Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten..
Beckenübersicht
Hüftseite
zwei zusätzliche Hüftebenen
Zusatzprojektionen
Indikation
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
