Hand/Handgelenk plus gezielte Fingeraufnahme

Radiologie · Konventionelle Radiologie – Skelett

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichKonventionelle Radiologie – Skelett
KernpositionenGOÄ-Nr. 5020 und GOÄ-Nr. 5010
GOÄ-Abrechnung für Hand/Handgelenk plus gezielte Fingeraufnahme

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Kombiniert Übersicht von Hand beziehungsweise Handgelenk mit einer fokussierten Fingeraufnahme, wenn beide Regionen eine eigenständige diagnostische Frage aufweisen. Die Bildgebung umfasst gezielte Fingeraufnahme in zwei Ebenen und Hand/Handgelenk in zwei Ebenen.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Trauma oder lokalisiertem Befund, der sowohl Übersicht als auch gezielte Fingerprojektion erfordert; zusätzliche Aufnahme darf nicht bloß eine Wiederholung derselben Region sein. Erforderliche Kernleistungen: Gezielte Fingeraufnahme in zwei Ebenen und Hand/Handgelenk in zwei Ebenen; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5020KernpositionHand/Handgelenk in zwei Ebenen
GOÄ-Nr. 5021Bedingt / alternativErgänzende Ebene(n) zu Nr. 5020
GOÄ-Nr. 5010KernpositionGezielte Fingeraufnahme in zwei Ebenen. Nur bei eigenständiger gezielter Fingerdiagnostik zusätzlich zur Hand-/Handgelenkdarstellung.
GOÄ-Nr. 5011Bedingt / alternativErgänzende Fingerprojektion(en)
GOÄ-Nr. 5298Bedingt / alternativDigitalradiographie-Zuschlag
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5020: Hand/Handgelenk in zwei Ebenen.

GOÄ-Nummer 5021: Ergänzende Ebene(n) zu Nr. 5020.

GOÄ-Nummer 5010: Gezielte Fingeraufnahme in zwei Ebenen; Nur bei eigenständiger gezielter Fingerdiagnostik zusätzlich zur Hand-/Handgelenkdarstellung..

GOÄ-Nummer 5011: Ergänzende Fingerprojektion(en).

GOÄ-Nummer 5298: Digitalradiographie-Zuschlag.

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

Handseite

Finger

eigenständige Fragestellung

Projektionen

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.