Gynäkologische Liquid-based-/Monolayer-Zytologie mit optionaler Materialgewinnung
Abrechnungshinweise für Pathologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Beurteilt zervikale Zellen auf dysplastische und maligne Veränderungen und ordnet die Probe unter Berücksichtigung von Materialqualität und gegebenenfalls Zyklusbild ein. Die Labordiagnostik umfasst gynäkologische Liquid-based-/Monolayer-Zytologie mit optionaler Materialgewinnung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei gynäkologischer Früherkennung oder kontrollbedürftigem Vorbefund; Entnahmetechnik, Transformationszone und klinische Angaben bestimmen Aussagekraft und weiteres Vorgehen. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Gynäkologische Liquid-based-/Monolayer-Zytologie mit optionaler Materialgewinnung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A4815-LBC | Kernposition | Liquid-based-/Monolayer-Zytologie als selbständige analoge Leistung. Nur bei tatsächlich durchgeführtem Liquid-based-/Monolayer-Verfahren. Für dasselbe Verfahren 4851 und 4852 nicht zusätzlich berechnen. |
| GOÄ-Nr. 297 | Bedingt / alternativ | Entnahme und Aufbereitung von Abstrichmaterial von Portiooberfläche beziehungsweise Zervikalkanal. Nur wenn diese Materialgewinnung durch den liquidierenden Arzt tatsächlich erbracht wurde; passend zu Portio/Zervix, nicht zum Cavum uteri. |
| GOÄ-Nr. 1105 | Bedingt / alternativ | Gewinnung von Zellmaterial aus der Gebärmutterhöhle und Aufbereitung zur zytologischen Untersuchung. Nur wenn Material tatsächlich aus dem Cavum uteri gewonnen und die Gewinnung vom liquidierenden Arzt erbracht wurde; nicht für Portio/Zervix verwenden. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer A4815-LBC: Liquid-based-/Monolayer-Zytologie als selbständige analoge Leistung; Nur bei tatsächlich durchgeführtem Liquid-based-/Monolayer-Verfahren. Für dasselbe Verfahren 4851 und 4852 nicht zusätzlich berechnen..
GOÄ-Nummer 297: Entnahme und Aufbereitung von Abstrichmaterial von Portiooberfläche beziehungsweise Zervikalkanal; Nur wenn diese Materialgewinnung durch den liquidierenden Arzt tatsächlich erbracht wurde; passend zu Portio/Zervix, nicht zum Cavum uteri..
GOÄ-Nummer 1105: Gewinnung von Zellmaterial aus der Gebärmutterhöhle und Aufbereitung zur zytologischen Untersuchung; Nur wenn Material tatsächlich aus dem Cavum uteri gewonnen und die Gewinnung vom liquidierenden Arzt erbracht wurde; nicht für Portio/Zervix verwenden..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
