Welche GOÄ-Ziffern sind für „Photodynamische Therapie am Augenhintergrund“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Photodynamische Therapie am Augenhintergrund“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Photodynamische Therapie am Augenhintergrund“ in Betracht?
Für „Photodynamische Therapie am Augenhintergrund“ führt die Kette GOÄ-Nr. A5800-PDT-PLAN und GOÄ-Nr. A1366-PDT als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1249 und GOÄ-Nr. A424-OCT kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Photodynamische Therapie am Augenhintergrund“ stehen PDT, Verteporfin, CNV. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A5800-PDT-PLAN | Kernposition | Computergestützte Bestrahlungsplanung für PDT am Augenhintergrund |
| GOÄ-Nr. A1366-PDT | Kernposition | Photodynamische Therapie am Augenhintergrund einschließlich Infusion des Photosensibilisators |
| GOÄ-Nr. 1249 | Bedingt / alternativ | Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund |
| GOÄ-Nr. A424-OCT | Bedingt / alternativ | Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Photodynamische Therapie am Augenhintergrund“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Computergestützte Bestrahlungsplanung für PDT am Augenhintergrund
Kernposition der Kombination
Photodynamische Therapie am Augenhintergrund einschließlich Infusion des Photosensibilisators
Bedingte oder alternative Position
Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund
Bedingte oder alternative Position
Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Photodynamische Therapie am Augenhintergrund“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Photodynamische Therapie am Augenhintergrund“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Photodynamische Therapie am Augenhintergrund“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Feuchte AMD – OCT, Angio-OCT und Fluoreszenzangiografie“ sowie „Diabetisches Makulaödem – OCT/Angio-OCT und IVOM“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Photodynamische Therapie am Augenhintergrund“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: PDT, Verteporfin, CNV
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. A5800-PDT-PLAN: Computergestützte Bestrahlungsplanung für PDT am Augenhintergrund
GOÄ-Nr. A1366-PDT: Photodynamische Therapie am Augenhintergrund einschließlich Infusion des Photosensibilisators
Indikation
Bestrahlungsplanung
Laserparameter
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Photodynamische Therapie am Augenhintergrund“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Photodynamische Therapie am Augenhintergrund“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A5800-PDT-PLAN (Computergestützte Bestrahlungsplanung für PDT am Augenhintergrund); GOÄ-Nr. A1366-PDT (Photodynamische Therapie am Augenhintergrund einschließlich Infusion des Photosensibilisators). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1249 gilt zusätzlich: Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Photodynamische Therapie am Augenhintergrund“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1249 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Photodynamische Therapie am Augenhintergrund“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Feuchte AMD – OCT, Angio-OCT und Fluoreszenzangiografie
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Diabetisches Makulaödem – OCT/Angio-OCT und IVOM
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Retinaler Venenverschluss – Angiografie, OCT und Verlauf
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Zentrale seröse Chorioretinopathie – OCT und Angiografie
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A5800-PDT-PLAN und GOÄ-Nr. A1366-PDT. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Photodynamische Therapie am Augenhintergrund“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Feuchte AMD – OCT, Angio-OCT und Fluoreszenzangiografie“ sowie „Diabetisches Makulaödem – OCT/Angio-OCT und IVOM“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
