Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise
Psychiatrie und Psychotherapie · Psychotherapie – Behandlung

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Stabilisiert eine akute psychische Krise, reduziert unmittelbar belastende Symptome und stellt kurzfristig Handlungsfähigkeit sowie eine sichere Weiterbehandlung her. Die Behandlung umfasst psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise.
Wann ist sie anwendbar?
Bei akut zugespitzter Symptomatik mit dringendem Interventionsbedarf, wenn ein begrenztes psychotherapeutisches Vorgehen ausreicht; Suizidalität, Fremdgefährdung und die Notwendigkeit stationärer Behandlung sind vorrangig zu prüfen. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A812-AKUT | Kernposition | Psychiatrische Notfallbehandlung bei Suizidversuch und anderer psychischer Dekompensation durch sofortige Intervention und eingehendes therapeutisches Gespräch. Akute psychische Ausnahmesituation mit kurzfristigem Behandlungsbedarf; nicht parallel zu Kurz- oder Langzeittherapie und nicht als deren Verlängerung. Mehr als zwei Einheiten an einem Termin nur in den ausdrücklich beschriebenen Ausnahmefällen und mit tarif-/kostenträgerbezogener Prüfung. |
| GOÄ-Nr. A801 | Bedingt / alternativ | Eingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson. Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. |
| GOÄ-Nr. A817 | Bedingt / alternativ | Psychiatrische Beratung der Bezugspersonen bei psychisch gestörten Kindern/Jugendl. Aus Befunden. Erläuterung geplanter Therapie. Nicht in derselben A812-Therapiesitzung: Einbeziehung einer Bezugsperson ist dort bereits enthalten. Bei Kindern/Jugendlichen werden eigenständige Bezugspersonenstunden im Rahmen von Akut-/Kurzzeittherapie selbst über A812 abgerechnet; Tarif-/Beihilfevorgaben prüfen. |
| GOÄ-Nr. 60 | Bedingt / alternativ | Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt. Nur als eigenständige konsiliarische Erörterung zwischen liquidationsberechtigten Ärzten; der abrechnende Arzt muss sich zuvor oder in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang persönlich mit dem Patienten und dessen Erkrankung befasst haben. Nicht für eine bloße Abstimmung mit Psychologischen Psychotherapeuten und nicht für Inhalte, die bereits Bestandteil eines Gutachterberichts sind. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ sowie „Neuropsychologische Psychotherapie – Einzelbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
GOÄ-Nr. A812-AKUT: Akute psychische Ausnahmesituation mit kurzfristigem Behandlungsbedarf; nicht parallel zu Kurz- oder Langzeittherapie und nicht als deren Verlängerung. Mehr als zwei Einheiten an einem Termin nur in den ausdrücklich beschriebenen Ausnahmefällen und mit tarif-/kostenträgerbezogener Prüfung.
akuter Krisen-/Ausnahmezustand
Indikationsstellung und Behandlungsbeginn binnen zwei Wochen
vollendete 25-Minuten-Einheiten
Interventionen und Ergebnis
Sicherheitsplan
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. A801 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung,…
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
