Welche GOÄ-Ziffern sind für „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“ in Betracht?
Für „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“ führt die Kette GOÄ-Nr. A812-AKUT als Kernposition. GOÄ-Nr. A801, GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. A817 und GOÄ-Nr. 60 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“ stehen Akutbehandlung, psychische Krise, Ausnahmezustand, sofortige Psychotherapie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A812-AKUT | Kernposition | Akute psychische Ausnahmesituation mit kurzfristigem Behandlungsbedarf; nicht parallel zu Kurz- oder Langzeittherapie und nicht als deren Verlängerung. Mehr als zwei Einheiten an einem Termin nur in den ausdrücklich beschriebenen Ausnahmefällen und mit tarif-/kostenträgerbezogener Prüfung. |
| GOÄ-Nr. A801 | Bedingt / alternativ | Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. |
| GOÄ-Nr. A817 | Bedingt / alternativ | Nicht in derselben A812-Therapiesitzung: Einbeziehung einer Bezugsperson ist dort bereits enthalten. Bei Kindern/Jugendlichen werden eigenständige Bezugspersonenstunden im Rahmen von Akut-/Kurzzeittherapie selbst über A812 abgerechnet; Tarif-/Beihilfevorgaben prüfen. |
| GOÄ-Nr. 60 | Bedingt / alternativ | Nur als eigenständige konsiliarische Erörterung zwischen liquidationsberechtigten Ärzten; der abrechnende Arzt muss sich zuvor oder in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang persönlich mit dem Patienten und dessen Erkrankung befasst haben. Nicht für eine bloße Abstimmung mit Psychologischen Psychotherapeuten und nicht für Inhalte, die bereits Bestandteil eines Gutachterberichts sind. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Akute psychische Ausnahmesituation mit kurzfristigem Behandlungsbedarf; nicht parallel zu Kurz- oder Langzeittherapie und nicht als deren Verlängerung. Mehr als zwei Einheiten an einem Termin nur in den ausdrücklich beschriebenen Ausnahmefällen und mit tarif-/kostenträgerbezogener Prüfung.
Bedingte oder alternative Position
Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.
Bedingte oder alternative Position
Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.
Bedingte oder alternative Position
Nicht in derselben A812-Therapiesitzung: Einbeziehung einer Bezugsperson ist dort bereits enthalten. Bei Kindern/Jugendlichen werden eigenständige Bezugspersonenstunden im Rahmen von Akut-/Kurzzeittherapie selbst über A812 abgerechnet; Tarif-/Beihilfevorgaben prüfen.
Bedingte oder alternative Position
Nur als eigenständige konsiliarische Erörterung zwischen liquidationsberechtigten Ärzten; der abrechnende Arzt muss sich zuvor oder in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang persönlich mit dem Patienten und dessen Erkrankung befasst haben. Nicht für eine bloße Abstimmung mit Psychologischen Psychotherapeuten und nicht für Inhalte, die bereits Bestandteil eines Gutachterberichts sind.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ sowie „Neuropsychologische Psychotherapie – Einzelbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Akutbehandlung, psychische Krise, Ausnahmezustand, sofortige Psychotherapie
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
GOÄ-Nr. A812-AKUT: Akute psychische Ausnahmesituation mit kurzfristigem Behandlungsbedarf; nicht parallel zu Kurz- oder Langzeittherapie und nicht als deren Verlängerung. Mehr als zwei Einheiten an einem Termin nur in den ausdrücklich beschriebenen Ausnahmefällen und mit tarif-/kostenträgerbezogener Prüfung.
akuter Krisen-/Ausnahmezustand
Indikationsstellung und Behandlungsbeginn binnen zwei Wochen
vollendete 25-Minuten-Einheiten
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A812-AKUT (Akute psychische Ausnahmesituation mit kurzfristigem Behandlungsbedarf; nicht parallel zu Kurz- oder…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. A801 gilt zusätzlich: Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen….
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. A801 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung,…
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Psychiatrie und Psychotherapie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A812-AKUT. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ sowie „Neuropsychologische Psychotherapie – Einzelbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
