Welche GOÄ-Ziffern sind für „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“.

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichPsychotherapie – Behandlung
KernpositionenGOÄ-Nr. A812-AKUT
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“ in Betracht?

Für „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“ führt die Kette GOÄ-Nr. A812-AKUT als Kernposition. GOÄ-Nr. A801, GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. A817 und GOÄ-Nr. 60 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“ stehen Akutbehandlung, psychische Krise, Ausnahmezustand, sofortige Psychotherapie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A812-AKUTKernpositionAkute psychische Ausnahmesituation mit kurzfristigem Behandlungsbedarf; nicht parallel zu Kurz- oder Langzeittherapie und nicht als deren Verlängerung. Mehr als zwei Einheiten an einem Termin nur in den ausdrücklich beschriebenen Ausnahmefällen und mit tarif-/kostenträgerbezogener Prüfung.
GOÄ-Nr. A801Bedingt / alternativErhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativNicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.
GOÄ-Nr. A817Bedingt / alternativNicht in derselben A812-Therapiesitzung: Einbeziehung einer Bezugsperson ist dort bereits enthalten. Bei Kindern/Jugendlichen werden eigenständige Bezugspersonenstunden im Rahmen von Akut-/Kurzzeittherapie selbst über A812 abgerechnet; Tarif-/Beihilfevorgaben prüfen.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativNur als eigenständige konsiliarische Erörterung zwischen liquidationsberechtigten Ärzten; der abrechnende Arzt muss sich zuvor oder in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang persönlich mit dem Patienten und dessen Erkrankung befasst haben. Nicht für eine bloße Abstimmung mit Psychologischen Psychotherapeuten und nicht für Inhalte, die bereits Bestandteil eines Gutachterberichts sind.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ A812-AKUT

Kernposition der Kombination

Akute psychische Ausnahmesituation mit kurzfristigem Behandlungsbedarf; nicht parallel zu Kurz- oder Langzeittherapie und nicht als deren Verlängerung. Mehr als zwei Einheiten an einem Termin nur in den ausdrücklich beschriebenen Ausnahmefällen und mit tarif-/kostenträgerbezogener Prüfung.

Analog bewertet zu: 812
Analoge Leistung: psychotherapeutische_akutbehandlung
Abrechnungseinheit: je vollendete 25 Minuten
Höchstzahl pro Tag: 2
Höchstzahl pro Jahr: 24
Leistungserbringer-Kontext: wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren/-methode nach gemeinsamer Empfehlung
Max per day standard: 2
Canonical internal group: A812
Rechnungsziffer: 812 analog
GOÄ A801

Bedingte oder alternative Position

Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.

Analog bewertet zu: 801
Analoge Leistung: aktueller_psychischer_befund
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
Leistungserbringer-Kontext: psychotherapeutische Behandlung durch entsprechend qualifizierten Leistungserbringer
Delegation allowed: Nein
GOÄ 857

Bedingte oder alternative Position

Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.

Behandlungsphase: separater Testkontakt
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
GOÄ A817

Bedingte oder alternative Position

Nicht in derselben A812-Therapiesitzung: Einbeziehung einer Bezugsperson ist dort bereits enthalten. Bei Kindern/Jugendlichen werden eigenständige Bezugspersonenstunden im Rahmen von Akut-/Kurzzeittherapie selbst über A812 abgerechnet; Tarif-/Beihilfevorgaben prüfen.

Behandlungsphase: separater Bezugspersonenkontakt
Analog bewertet zu: 817
Analoge Leistung: bezugsperson
Leistungserbringer-Kontext: psychotherapeutische Beratung nach abgeschlossener Diagnostik und Indikationsstellung
GOÄ 60

Bedingte oder alternative Position

Nur als eigenständige konsiliarische Erörterung zwischen liquidationsberechtigten Ärzten; der abrechnende Arzt muss sich zuvor oder in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang persönlich mit dem Patienten und dessen Erkrankung befasst haben. Nicht für eine bloße Abstimmung mit Psychologischen Psychotherapeuten und nicht für Inhalte, die bereits Bestandteil eines Gutachterberichts sind.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“?

Hinweise zur Kombination

Neben A812 Akutbehandlung sind 861, 863, 870 und A870 nicht berechnungsfähig.

Besondere Dokumentationsvorgaben

akuter Krisen-/Ausnahmezustand
Indikationsstellung und Behandlungsbeginn binnen zwei Wochen
vollendete 25-Minuten-Einheiten
Interventionen und Ergebnis
Sicherheitsplan

Wie grenzt sich „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ sowie „Neuropsychologische Psychotherapie – Einzelbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Akutbehandlung, psychische Krise, Ausnahmezustand, sofortige Psychotherapie

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. A812-AKUT: Akute psychische Ausnahmesituation mit kurzfristigem Behandlungsbedarf; nicht parallel zu Kurz- oder Langzeittherapie und nicht als deren Verlängerung. Mehr als zwei Einheiten an einem Termin nur in den ausdrücklich beschriebenen Ausnahmefällen und mit tarif-/kostenträgerbezogener Prüfung.

akuter Krisen-/Ausnahmezustand

Indikationsstellung und Behandlungsbeginn binnen zwei Wochen

vollendete 25-Minuten-Einheiten

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A812-AKUT (Akute psychische Ausnahmesituation mit kurzfristigem Behandlungsbedarf; nicht parallel zu Kurz- oder…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. A801 gilt zusätzlich: Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. A801 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung,…


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Psychiatrie und Psychotherapie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“ führt die Kette GOÄ-Nr. A812-AKUT als Kernposition. GOÄ-Nr. A801, GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. A817 und GOÄ-Nr. 60 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A812-AKUT. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ sowie „Neuropsychologische Psychotherapie – Einzelbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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